# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1864_S157 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 157 zu stellen, der im Wesentlichen darauf hinausging, uns mit einer Presbyterial- und Synodal⸗ verfassung zu beglücken. Die aus den verschiedensten Elementen zusammengesetzte zweite Kammer der Landstände ging mit überwiegender Stimmenmehrheit auf diesen Antrag ein, und wir haben das Unerhörte erlebt, daß Katholiken und Mennoniten, mit einer Anzahl der Kirche mehr oder weniger entfremdeter Glieder der evangelischen Landeskirche im Bunde, die in⸗ nersten Angelegenheiten unsrer Kirche zum Gegenstande ihrer Verhandlungen gemacht haben. Die höchst unberufene und in jeder Beziehung ungehörige Einmischung einer politischen Körper⸗ schaft in die Angelegenheiten der Kirche durfte natürlich nicht ohne entschiedenes Zeugniß von Seiten der Geistlichen hingenommen werden. Ein solches ist in einer „Rechtsverwahrung,“ zunächst von 114 Geistlichen, denen sich später noch 25 anschlossen, abgelegt worden.*) Die Rechtsverwahrung hat nicht geringes Aufsehen erregt, insbesondere auch durch die ver⸗ hältnißmäßig sehr große Anzahl der Unterzeichner. Das hatte man in Hessen nicht erwartet. Die demokratischen Zeitungen, und leider mit ihnen die sog. „Evangelischen Blätter“, das Organ unserer Unionspartei, erhoben ihre Stimme und thaten Alles, um die Unter⸗ zeichner der Rechtsverwahrung zu verdächtigen, und als nun gar die erste Kammer der Landstände bei Berathung des Beschlusses der zweiten Kammer in richtiger Würdigung der Sachlage mit allen gegen 3 Stimmen sich für incompetent in Bezug auf solche kirchlichen Fragen erklärte, wurde der Sturm nur um so stärker. Gegenüber der verhaßten Partei der Lutheraner vergaß man alle sonstigen Unterschiede; auf diesen Tag wurden Herodes und Pilatus Freunde, und in kaum zu erwartender Einmüthigkeit traten alle Gegner der luth. Kirche zu gemeinsamer Action zusammen. Von dem ganz unirten Rheinhessen aus wurde der gemeinsame Sturm organisirt. Eine von fast sämmtlichen rheinhessischen Pfarrern unterzeichnete Petition an S. K. H. den Großherzog eröffnete den Kampf. Diese Petition wurde dann in den beiden andern Provinzen von Vertrauensmännern eifrig verbreitet und allen Pfarrern, welche nicht die Rechtsverwahrung unterschrieben hatten, zur Unter⸗ schrift vorgelegt. Sie fand denn auch große Theilnahme, so daß bis zur Stunde im Ganzen 300 Pfarrer und Pfarramtscandidaten sich durch Unterschrift zu diesem Actenstücke be⸗ kannt haben. Einen in der That komischen Eindruck macht es, wenn die Unterzeichner dieser Petition von sich zu sagen belieben, daß sie sich nicht (wie wir Lutheraner nämlich) über und neben, sondern in ihre Gemeinden stellen und mit ihnen gehen und stehen. Es würde eine überflüssige Arbeit sein, den übrigen Inhalt der Petition hier zu besprechen. Interessant ist es, wie an dieser Verfassungsfrage sich bei uns in Hessen die Parteien scheiden. Man kann sagen, daß die große Mehrzahl der Unterzeichner der Petition mehr oder weniger noch im alten hessischen Rationalismus dahin lebt. Die neuen Bewegungen haben diese zu früh todtgesagte Partei wieder ans Licht gebracht. Noch nie zuvor haben sich bei uns die beiden Heerlager so bestimmt und scharf abgegrenzt einander gegenüber gestanden. Wir zählen im Ganzen etwa 500 evangelische geistliche Stellen im Lande. Die Petition um Presbyterial- und Synodalverfassung trägt 300 Unterschriften, die Rechtsverwahrung 139, beziehungsweise 127. Es bleibt mithin ein kleiner Rest von etwa 60—70 Pfarrern, welche keine Partei ergriffen haben. Zu diesen gehört die Mehrzahl der Träger des Regiments. Der Kampf gestaltet sich also für die kirchliche Partei überaus günstig; wir stehen 2 gegen 3, oder, um recht demüthig zu rechnen, Einer gegen Drei, — ein höchst auffallendes Verhältniß: wenn man bedenkt, wie wenige im Kirchenglauben stehende Pfarrer vor kaum 20 Jahren in Hessen gefunden werden konnten. Ref. erinnert sich noch sehr wohl, welches Aufsehen es machte, als im Jahre 1816 auf der Sandhofconferenz bei Frankfurt acht, sage acht Theilnehmer aus Hessen sich eingefunden hatten, sechs Geistliche und zwei Laien. Und jetzt findet ein Zeugniß, wie das vorstehende, 139 Unterschriften! Wahrlich, der Herr hat Großes an uns gethan. Das tritt um so deutlicher hervor, wenn man erwägt, mit welchen Lehrern unsre Universität und unser Prediger-Seminar besetzt war und ist, und wie viel Mühe man sich fort und fort gegeben hat, jede kirchliche Bewegung zu unterdrücken. — Das Verhältniß der Parteien gestaltet sich aber noch weit günstiger, wenn man an den 300 Unterschriften der *) Von diesen 139 haben übrigens 12 sich nur mit dem formellen Theile einverstanden erklärt, so daß die Zahl der eigentlichen Unterzeichner sich auf 127 beläuft.