# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1864_S152 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 152 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Missouri ꝛc. mitgetheilt hat, worin bezeugt ist, daß eine Gemeinde oder größere Kirchen⸗ gemeinschaft unter Umständen nichtsdestoweniger für gut lutherisch anerkannt werden müsse, auch wenn von derselben nicht das ganze Convolut der lutherischen Bekenntnißschriften for⸗ mell anerkannt ist, setzt Erstgenannter hinzu: „Nach obiger Erklärung ist die Lehr-Grundlage der alten Synode von Pennsylvanien eben so gut lutherisch wie die vieler Landeskirchen und Synoden, die in der ganzen Welt als alt-lutherisch anerkannt werden, denn in unserer neuen Gemeinde-, Synodal- und Ministerialordnung heißt es: „„Die Synode bekennt sich zu sämmtlichen kanonischen BB. des A. u. N. T. nach dem in den Bekenntnißschriften unserer Ev.-Luth. Kirche, namentlich in der ungeänd. A. C. u. Luthers kleinem Kat. gegebenen Verständniß derselben. Diesem Bekenntnisse gemäß soll stets gelehrt, Gottesdienst gehalten und nach demselben sollen alle Fragen der Lehre entschieden werden.““ Wir bitten nun, daß man der alten „„Muttersynode““ in America und Deutschland Gerechtigkeit widerfahren lasse.“ Unmittelbar hierauf heißt es unter der Ueberschrift: „Frage“, ferner: „Könnte nicht auf die Lehr-Basis der Synode von Pennsylvanien jetzt schon eine brüderliche Vereinigung aller deutschen luth. Synoden (und später auch aller englischen, die von Bedeutung sind,) zu Stande gebracht werden?““ — Wir erlauben uns hierzu fol⸗ gende Bemerkung. Was wir an der Pennsylvanischen Synode auszusetzen haben, ist nicht der Mangel an ausdrücklichem formellem Bekenntnisse zu jedem Symbol der luth. Kirche, sondern namentlich zweierlei, 1. daß diese Synode sich vor einigen Jahren einem kirchlichen Körper angeschlossen hat, der thatsächlich unirt ist, nehmlich der sogenannten Generalsynode, und 2. daß das Concordienbuch und namentlich die ungeänd. A. C. u. der kl. Kat. Luthers wohl auf dem Papier für ihre Lehr-Grundlage erklärt ist, daß es aber notorisch ist, wie manche ihrer Prediger und Professoren von diesem Bekenntnisse in Lehre und Praxis abgehen, ohne daß die Synode dagegen einschreitet. Es ist ja freilich schon etwas, worüber man sich von Herzen zu freuen hat, wenn eine kirchliche Gemeinschaft so constituirt ist, daß darin nur die rechte Lehre und Praxis formell berechtigt ist; sie hat dann die nächsten Vorbedingungen zu einer Reformation, wenn eine solche nothwendig ist. Aber die bloße rechtliche öffentliche Geltung des kirchlichen Bekenntnisses macht eine Kirche noch nicht zu einer wahrhaft lutherischen. Vielmehr antwortet Luther in seiner Schrift „von Concilien und Kirchen“ auf die Frage: „Bei welchem Zeichen die christliche K. zu erkennen sei“, vorerst also: „Erstlich ist dies christliche heilige Volk dabei zu erkennen, wo es hat das h. Wort Gottes. .... Wir reden aber von dem äußerlichen Wort, durch Menschen, als durch dich und mich, mündlich gepredigt. .... Auch reden wir von solchem münd⸗ lichen Wort, da es mit Ernst gegläubet und öffentlich bekannt wird vor der Welt, wie er spricht Matth. 10, 32. 33.: Wer mich bekennt vor den Leuten, den will ich bekennen vor meinem Vater.“ (Walch XVI, 2785.) Ferner schreibt Luther: „Wer seine Lehre, Glauben und Bekenntniß für wahr, recht und gewiß hält, der kann mit andern, so falsche Lehre führen oder der⸗ selben zugethan sind, nicht in Einem Stalle stehen. .... Ein Lehrer, der zu den Irrthümern stille schweigt, und will gleichwohl ein rechter Lehrer sein, der ist ärger als ein öffentlicher Schwärmer und thut mit seiner Heuchelei größeren Schaden, denn ein Ketzer, und ist ihm nicht zu vertrauen; er ist ein Wolf und ein Fuchs, ein Miethling und ein Bauchdiener ꝛc., und darf Lehre, Wort, Glauben, Sacrament, Kirchen und Schulen verachten und übergeben; er liegt entweder mit den Feinden heimlich unter Einer Decke, oder ist ein Zweifler und Windfaher, und will sehen, wo es hinaus wolle, ob Christus oder der Teufel obsiegen werde; oder ist ganz und gar bei sich selbst ungewiß, ... will niemand erzürnen, noch Christo sein Wort reden, noch dem Teufel und der Welt wehe thun.“ (Ib. XVII, 1477.) Obgleich wir uns daher mit einzelnen Gliedern der Synode von Penn⸗ sylvanien, welche wider die Untreue ihrer Synode gegen deren zu Recht bestehende Lehr⸗ Grundlage zeugen und protestiren, brüderlich verbunden erkennen, so können wir doch die Synode selbst als Ganzes nicht für eine wahrhaft lutherische Körperschaft anerkennen, bis sie sich von ihrem Synkretismus und ihren notorisch falschen Lehrern reinigt. Zwar erwarten wir von dieser unserer offenherzigen Erklärung nichts, als eine Fluth von neuen Lästerungen