# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1864_S146 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 146 Grundtvig. ohne sie nach seinem Sinne theils zurechtzulegen, theils umzugestalten. Und hier war es eben, wo er den Beistand der religionslosen Partei nicht allein nicht verschmähete, sondern sich in seinen Bestrebungen fast ganz mit ihr identificirte. Mit ihr nahm er für Laien und Geistliche die ungebundenste Freiheit in Anspruch. Die Geistlichen sollten das Recht haben, ganz nach eigenem Ermessen die Schrift auszulegen und zu predigen; von Agendenzwang konnte ebensowenig die Rede sein, und die Ausübung der Kirchenzucht — ohne irgendwelche Mitwirkung der Gemeinde oder Verantwortlichkeit gegen übergeordnete Behörden — wurde als unveräußerliches Recht des Pasto⸗ rats angesehen. Alles gesetzliche Gebundensein der Prediger an äußere Normen in Lehre und Sakramentsverwaltung, meinte er, hindere nur die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, wie die Freudigkeit der subjectiven Ueberzeugung in der Verkündigung des Evangeliums und bringe nur einen falschen Schein von Einigkeit zu Wege. Nun, der Laienfreiheit ist, wie wir gesehen haben, durch die neueste Gesetzgebung reichlich Berücksichtigung geworden. Auch das haben die Grundtvigianer erreicht, daß zuerst die Zwangstaufe der Baptisten⸗ kinder gefallen, dann auch in consequentem Fortschritt der weltliche Tauf⸗ zwang für die Glieder der Kirche beseitigt ist. Statt daß bisher gegen die Verächter des Sakraments äußerliche Zuchtmittel in Anwendung gebracht wurden, soll nach der Absicht der Regierung fortan nur mit geistlichen Cen⸗ suren gegen sie vorgegangen werden, bis zum definitiven Ausschluß der Eltern aus der Volkskirche. Die gänzliche Ungebundenheit der Geistlichen dagegen hat die Partei noch nicht erstreiten können; ob in diesem Punkte das kirchliche Bewußtsein noch zu mächtig reagirt, oder ob die radikale Fraktion es nicht der Mühe werth gehalten hat, in diesem Stücke ihre Verbündeten mit aller Ent⸗ schiedenheit zu unterstützen, müssen wir dahingestellt sein lassen. Was ist denn nun eigentlich den Grundtvigianern die Volkskirche? Sie ist ihnen nicht mehr als ein weites leeres Gebäude mit nackten Wänden, unter dessen schützendem Dache allerlei Volk nach eigenem Belieben sich einrichten darf, wie denn auch die Gläubigen ihre Pilgerherberge darin aufschlagen mögen. „Die Volkskirche ist keine Glaubensgemeinschaft, sondern kann nur gebraucht werden als Mutterschooß für wirkliche Glaubensgemeinschaften; und aller Wahrscheinlichkeit nach besonders für die christliche Glaubensgemeinschaft mit lutherischer Aufklärung, die offenbar in mehreren Jahrhunderten den meisten Dänen am besten gefallen hat (!).“ — Den Geistlichen und Gemeinden, in welchen die Grundtvig'schen Prinzipien die Herrschaft gewonnen haben, rühmt man christlichen Eifer und große Lebendigkeit nach: die Sakramente werden hoch gehalten, die Gottes⸗ dienste in Kirche und Haus mit Lust gefeiert, Predigt und Gesang erschallt in frischem, fröhlichem Tone, oftmals die Grenze zwischen Weltlichem und Geistlichem verwischend. Daneben aber soll sich große Einseitigkeit finden; um Taufe und Taufgnade, um Fröhlichkeit und Seligkeit des Glaubens dreht sich Alles, das züchtigende Element der Buße tritt zurück, man schreibt sich exclusiv das Leben zu und spricht es den Gegnern ab.