# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1864_S134 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 134 Der Bund der Schwesterkirchen. 81. Coelibatus absolute et in se bonum opus non est. (Gerh.) Der ehelose Stand ist kein schlechthin und an sich gutes Werk. 82. Coelibatus non nisi in personis idoneis probandus est. (Gerh.) Der ehelose Stand ist nur an dazu geschickten Personen zu billigen. 83. Vota coelibatus, ut nunquam a Deo mandata, ita ἐθελοθρησκεία, imo impia et stulta sunt. (Wandalinus.) Die Gelübde der Ehelosigkeit, wie sie nie von Gott geboten worden sind, so sind sie ein selbsterwählter Gottesdienst, ja gottlos und thöricht. 84. Quod male juratur, pejus servatur. (Wandalinus.) Was sündlich geschworen wird, wird noch sündlicher gehalten. 85. Non ex pedibus viri mulier formata, ne scabellum pedum ab ipso habeatur; nec ex capite est formata, ne imperium in virum illi concedatur; sed ex latere h. e. ex vicinia cordis sumta est, ut vir eam diligat tanquam corporis sui partem et ejusdem naturae consortem. (Gerh.) Das Weib ist nicht aus des Mannes Füßen gebildet, damit sie von ihm nicht für seine Fußbank gehalten werde; sie ist auch nicht aus seinem Haupte gebildet, damit ihr nicht die Herrschaft über den Mann gestattet werde; sondern aus seiner Seite d. i. aus der Nähe seines Herzens ist sie genommen, damit der Mann sie liebe als einen Theil seines Leibes und als eine Mitgenossin seiner Natur. (Fortsetzung folgt.) (Eingesandt von Prof. Fleischmann.) Der Bund der Schwesterkirchen, in einer Kirchenzeitung vorgeschlagen mit dem Motto: „Ein Thaler ist gleich dreißig Silbergroschen. So ist die römische Kirche gleich der lutherischen; die lutherische gleich der reformirten; die reformirte gleich der griechisch katholischen u. s. w.“ Ein weit verbreitetes Organ der unirten Kirche Deutschlands, die bekannte evang. Kirchenzeitung von Hengstenberg, die schon früher hie und da ein nicht undeutliches Liebäugeln gegen die kathol. Kirche hat merken lassen, das einem Lutheraner in der Seele wehe thun mußte, enthält im Oct.-Heft des vorigen Jahres No. 79 einen zweiten Artikel, der bei Besprechung eines von Dietlein verfaßten Buches, betitelt: „Evangelisches Ave Maria“ über die katholisirende Richtung sich ausspricht. Dieser Artikel schließt, wiewohl er im Vorhergehenden der kathol. Kirche die rechte Predigt, die rechte Beichte, die rechte Lehre von der Rechtfertigung und von der Sünde abspricht, merkwürdigerweise doch folgendermaßen: „Machen wir den Abschluß, so wird es kein anderer sein können als dieser: zur kathol. Kirche gehört auch die evangelische; oder man kann auch umgekehrt sagen: zur evang. Kirche gehört auch die katholische. Die römisch-kathol. Kirche ist eine Schwester der wittenbergisch-kathol. Kirche; die päbstliche kann der lutherischen nicht entbehren, und die