# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1864_S125 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 125 des „Evangelisten“, Hr. H. J. Rütenik, zu stehen. In Betreff der Aufgabe, welche sich das Blatt gestellt hat, heißt es im Vorwort: „Wir betonen vor allem Anderen das Wort „Reformirt“, er (der „Wächter“) will reformirt sein, der reformirten Kirche dienen, reformirte Theologie vertreten... Diese Zeitschrift will ... von diesem Standpunct aus das Wächteramt führen, gegen fremde Elemente in- und außerhalb der Kirche aufmerksam machen und reformirtes Wesen allen Angriffen gegenüber vertheidigen... Unsere Kirche wird schon seit mehr als einem Jahrzehent aufs tiefste bewegt durch die Kirchenfrage und was damit zusammenhängt: wie nöthig ist es daher, daß ein Diener am Wort weiß, was er glaubt, und nicht im Unklaren hin- und herschwankt. Freilich wurde bisher dieser Kampf mehr unter dem englischen Theil der Prediger unserer Kirche geführt. (Die Mercersburger Review war ausschließlich Organ der hochkirchlichen Partei.) Aber wir Deutsche können nicht gleichgültig zusehen, ohne dabei auch unsere Aufgabe zu lösen, wenn wir am Ende nicht Schaden wollen leiden.“ Hiernach scheint diese Vierteljahrsschrift der von Nevin und Schaff geförderten hoch- und zukunftskirchlich unionistischen Strömung, die durch die hiesige s. g. deutsch-ref. Kirche geht, entgegenarbeiten und den Aufbau und die Erhaltung einer rein zwinglisch-calvinischen Kirche sich angelegen sein lassen zu wollen. Der gute Wille ist allerdings nicht zu verkennen, nach diesem ersten Hefte aber zu urtheilen, scheint die bezeichnete Kirche nicht allzu große Hoffnungen von diesem ihrem Sachwalter hegen zu dürfen. Um nur einige wenige Belege dafür anzuführen, so wird in einem Artikel über die Höllenfahrt die Aufstellung der neuen Hadeslehre, welche ein neuer Herausgeber der Büchnerschen Concordanz in dieses Werk eingeschwärzt hat, ein „ächt lutherisches Zeugniß“ genannt, „das 120 Jahre unwiderrufen dagestanden und in 11 Auflagen in die Welt geschickt wurde.“ So etwas sollte in einer „theologisch“ sein wollenden Zeitschrift nicht vorkommen, zumal einem Theologen schon der Styl des Interpolirten die Jugend desselben verrathen sollte. In einem zweiten Artikel von der Confirmation heißt es: „Es ist unzweifelhaft, daß nach apostolischer Praxis die Auflegung der Hände als ein wesentlicher Bestandtheil des Sacramentes der Taufe angesehen wurde.“ Diesem groben Irrthum gemäß stellt denn auch der Schreiber die Confirmation als die „Vollendung“ der Taufe dar und setzt das „Wesen der Confirmation“ in eine „Mittheilung des h. Geistes.“ Daß er dabei in seinem kirchenhistorischen Excurs schreibt: „Es kamen die Flaccianer, die Heßhusaren und der dreißigjährige Krieg“ ꝛc., dürfte auch nicht gerade kirchengeschichtliche Gründlichkeit documentiren. Wenn es in einem anderen Aufsatz gegen die Perikopen von dem lutherischen Prediger heißt, daß er „seine kirchliche Drehorgel alljährlich ableiern muß“, so können wir auch hierin keinen theologischen Beweis gegen unser Perikopensystem finden, so wenig, als in der ganzen Abhandlung eine Rechtfertigung der in der ref. Kirche im Schwange gehenden Sitte, bald da, bald dort einige Schriftworte herauszuklauben und dieselben an die Spitze von subjectiven Herzensergießungen zu stellen. Summa, wir besorgen, wenn diese Vierteljahrsschrift sich nicht in Zeiten umgestaltet, so werden reformirte Theologen sie schwerlich für eines ihrer Organe gelten lassen. Illinois-Synode. Ein Leser des Berichts von der letzten Versammlung dieses Körpers meldet daraus im Observer vom 12. Febr. u. A. Folgendes: „Nicht weniger als fünf Brüder haben sich in einem Jahre von der Synode zurückgezogen oder sind von derselben ausgestoßen worden. Wir sind betrübt über den Abgang von Br. Reynolds, welcher ein hervorragendes und geehrtes Glied des Körpers war. Dann kommt der Name von G. Grau, welcher für einen lieben Bruder angesehen und wegen eines Verbrechens grober Immoralität ausgestoßen wurde, eine furchtbare Schande für ihn selbst und die Kirche. Dann wird H. Koppmann suspendirt, „bis er Zeichen von Buße zeigt.“ H. Homann ist von der Liste der Prediger gestrichen und Klockenmeyer, ein Licentiat, wünscht seine Licenz nicht erneuert zu sehen und zieht sich vom Ministerium zurück. Ach, das sind traurige Dinge! Die Zahl der Prediger ist jetzt 32 mit 49 Gemeinden. Das deutsche Element überwiegt in diesem Körper.“ Theologie des Luth. Observer. In diesem Blatt vom 12. Febr. schreibt einer der Redacteure: „Fleisch und Blut kann nach Paulus das Reich Gottes nicht ererben. Christus ist zur rechten Hand Gottes im Himmel. Wie können wir von Christi Leib und Blut als in dem Sacrament gegenwärtig reden, da kein solcher Leib für diese 1800 Jahre existirt hat — nie seit seiner Auffahrt zur Herrlichkeit!“ Das ist in der That ein radicales Mittel, mit den Einsetzungsworten des heil. Abendmahls aufzuräumen, indem man einfach eine Art Doketismus annimmt. Auch die Doketen haben, da sie die Wirklichkeit des Leibes Christi leugneten, darum consequent die Gegenwart des Leibes Christi in der Eucharistie geleugnet. Es ist aber bekannt, wie ernst z. B. der heilige Apostelschüler Ignatius über sie geurtheilt hat in seinem Brief an die Gemeinde zu Smyrna im 4. und 7. Cap. (Siehe: Die Stimme unserer Kirche ꝛc. S. 157. 158.) Revolutionäre Grundsätze. In einem Artikel über „Christenthum und Sclaverei“ spricht der methodistische „Apologet“ vom 29. Febr. u. A. folgende Grundsätze aus: „Die Apostel ermahnen zur Unterwerfung unter eine obwohl schlechte Regierung, wo Widersetzlichkeit verfrüht und hoffnungslos gewesen wäre, insofern die Ord⸗