# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1864_S112 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 112 Grundlegende Sätze über die Kirchenordnungs⸗ und Kirchenregimentsfrage. schon damit Alles, was Gott ist, lehrt und thut, sammt seinem Christo... Darum höre zu, mein Bruder, du weißest, daß wir bei der christlichen Freiheit, als bei einem jeglichen Artikel des Glaubens, sollen Leib und Leben lassen und alle das thun, das man dawider verbeut, und alles lassen, was man dawider gebeut, wie St. Paulus Gal. 5. lehret... Nicht daß dir's deines Gewissens halben noth sei, sondern, daß es noth ist, die christliche Freiheit zu bekennen, und nicht erhalten und nicht gestatten, daß der Teufel da ein Gebot, Verbot, Sünde, oder Gewissen mache, da Gott keine haben will. Wo du aber solche Sünde lässest machen, so ist kein Christus mehr, der sie wegnehme. Denn mit solchem Gewissen verleugnet man den rechten Christum, der alle Sünde wegnimmt. Darum siehest du, wie in diesen geringen Dingen nicht gering Gefahr steht, wenn man damit auf die Gewissen will... Wo man Gebot, Verbot, Sünde, gute Werke, Gewissen und Gefahr machen will, da Gott Freiheit haben will und nichts gebeut, noch verbeut, mußt du über solcher Freiheit feste halten und immer das Widerspiel thun, bis du Freiheit erhaltest. Gal. 2, 5. vgl. Ap. Gesch. 16, 3.“ Ibidem S. 278. ff. Der⸗ selbe: „Also soll man in allerlei äußerlichen Satzungen der Dinge, so an ihnen selbst frei und nicht wider den Glauben und die Liebe sind, den Unterscheid haben, daß man sie halte aus Liebe und Freiheit zu willen den Andern, bei denen man ist, daß man sich mit jenen reime und füge. Wenn sie aber dringen, man müsse und solle es bei Gehorsam halten, als nöthig zu Seligkeit, da soll man Alles lassen und das Widerspiel thun, zu beweisen, daß nichts noth ist einem Christen, denn nur Glaube und Liebe, das andere Alles frei der Liebe gelassen, nachdem es fordert die Gesellschaft. Denn aus Liebe und Freiheit solches halten, schadet nichts; aber aus Noth und Gehorsam halten, ist verdamm⸗ lich. Das soll auch in den Ceremonien, Gesang, Gebeten und allen andern Kirchenordnungen verstanden werden, so lange man solches aus Liebe und Freiheit thut. Nur zu Dienst und Willen der Gesell⸗ schaft, die da ist, soll man's halten, wo es sonst ein Werk an ihm selbst nicht böse ist. Wenn man aber darauf dringet, es müsse also sein, alsobald soll man ablassen und dawider thun, um die Freiheit des Glaubens zu er⸗ halten.“ Kirchenpostille über die Ep. am 4. Advents⸗Sonnt. Erlang. B. 7, 114. — Augsb. Conf.: „Etliche disputiren also vom Sonn⸗ tag, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rechten (dennoch schier als viel als aus göttlichen Rechten), stellen Form und Maaß, wiefern man am Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders, denn Fallstricke des Gewissens? Denn, wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsätze zu lindern und zu expliciren, so kann man doch keine ἐπιείκειαν oder Linderung treffen, so lange die Meinung steht und bleibet, als sollten sie vonnöthen sein; nun muß dieselbige Meinung bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.“ Art. 28. —