# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1864_S108 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 108 Grundlegende Sätze über die Kirchenordnungs⸗ und Kirchenregimentsfrage. Gesetz; wer sie hat, ist allen Gesetzen unterworfen. Wiederum ist der Glaube keinem auf Erden unterworfen.“ Sermon über das 15. Kap. der Apostelg. Erlang. B. 19, 195. XII. Ein Christ soll sich, wo es der Nutzen des Nächsten und der Brüder fordert, des Gebrauchs seiner Freiheit willig begeben, so es ohne Verletzung des Glaubens geschehen kann. Hierüber schreibt Luther: „Zwischen Gott und dir alleine ist die Freiheit ganz rund und vollkommen, daß du vor ihm dieser Stücke keins darfst halten, die er nicht geboten hat; hie ist Himmel und Erden voll deiner Freiheit, ja, Himmel und Erden können sie nicht begreifen. Zwischen dir aber und deinem Nächsten, oder deiner Oberkeit ist sie nicht weiter, denn sofern sie deinem Nächsten unschädlich ist; ja, wo sie nützlich und förderlich sein kann, soll sie nicht wollen frei sein, sondern weichen und dienen.“ Bericht von beiderlei Gestalt ꝛc. Walch XIX, 1671. Derselbe: „Wiewohl einem Jeglichen das auf sein Gewissen gestellt ist, wie er solcher Freiheit brauche, auch Niemand dieselbige zu wehren, oder zu verbieten ist, so ist doch darauf zu sehen, daß die Freiheit der Liebe und des Nächsten Dienerin ist und sein soll. Wo es denn also geschieht, daß sich die Menschen ärgern und irre werden über solcher mancherlei Brauch, sind wir wahrlich schuldig, die Freiheit einzuziehen und, so viel es möglich ist, schaffen und lassen, auf daß die Leute sich an uns bessern und nicht ärgern. Weil denn an dieser äußerlichen Ord⸗ nung nichts gelegen ist unseres Gewissens halben vor Gott, und doch dem Nächsten nützlich sein kann, sollen wir der Liebe nach, wie St. Paulus lehrt, darnach trachten, daß wir einerlei gesinnt sein, und, aufs beste es sein kann, gleicher Weise und Geberden sein, gleichwie alle Christen einerlei Taufe, einerlei Sacrament haben, und keinem ein Sonderliches von Gott gegeben ist.“ Deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes. Walch X, 268 ff. Derselbe: „Wir stellen solche Ordnung gar nicht um derer willen, die bereits Christen sind. Denn die bedürfen der Dinge keins, um welcher willen man auch nicht lebt; sondern sie leben um unsert⸗ willen, die noch nicht Christen sind, daß sie uns zu Christen machen; sie haben ihren Gottesdienst im Geist. Aber um derer willen muß man solche Ord⸗ nung haben, die noch Christen sollen werden, oder stärker werden; gleichwie ein Christ der Taufe, des Worts und Sacraments nicht darf als ein Christ, denn er hat's schon Alles, sondern als ein Sünder. Allermeist aber geschiehts um der Einfältigen und des jungen Volks willen.“ Ibidem S. 269. Der⸗ selbe: „Obwohl die äußerlichen Weisen, oder Ordnungen frei sind und, dem Glauben nach zu rechnen, mit gutem Gewissen mögen an allen Orten, zu aller Stunde, durch alle Personen geändert werden; so seid ihr doch, der Liebe nach zu rechnen, nicht frei, solche Freiheit zu vollziehen, sondern schuldig, Acht darauf zu haben, wie es dem armen Volk leidlich und