# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1864_S106 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 106 Grundlegende Sätze über die Kirchenordnungs⸗ und Kirchenregimentsfrage. Kirche vermahnen, daß sie bewillige etliche Fasten, Beten, Feiern u. s. w., um anliegender Noth willen eine Zeitlang halte und darnach frei wieder fallen lasse.“ Artikel von der christlichen Kirchen Gewalt. Walch XIX, 1192. — IX. Jeder Christ und jede christliche Kirche hat Macht, sich selbst Ordnungen aufzulegen und dieselben wieder frei zu ändern, zu bessern oder aufzuheben. Hierüber schreibt Luther: „Die christliche Kirche hat Macht, Sitten und Weise zu stellen, die man halte in Fasten, Feiern, Essen, Trinken, Kleidern, Wachen u. dergl., doch nicht über Andere, ohne ihren Willen, sondern allein über sich selbst, hat auch nie anders gethan, wird auch nie anders thun.“ Art. von der christlichen Kirchen Gewalt. Walch XIX, 1191. Derselbe: „Aller Ordnung ist also zu gebrauchen, daß, wo ein Miß⸗ brauch daraus wird, daß man sie flugs abthue und eine andere mache; gleichwie der König Ezechias die eherne Schlange, die doch Gott selbst befohlen hatte zu machen, darum zerbrach und abthat, daß die Kinder Israel derselbigen mißbrauchten. Denn die Ordnungen sollen zur Förderung des Glaubens und der Liebe dienen und nicht zu Nachtheil des Glaubens. Wenn sie nun das nicht mehr thun, so sind sie schon todt und ab und gelten nichts mehr; gleich als wenn eine gute Münze verfälscht, um des Mißbrauchs willen aufgehaben und geändert wird, oder als wenn die neuen Schuhe alt werden und drücken, nicht mehr getragen, sondern weggeworfen und andere gekauft werden. Ordnung ist ein äußerlich Ding; sie sei wie gut sie will, so kann sie in Mißbrauch gerathen. Denn aber ist es nicht mehr eine Ord⸗ nung, sondern eine Unordnung. Darum steht und gilt keine Ordnung von ihr selbst etwas, wie bisher die päbstlichen Ordnungen sind geachtet gewesen; sondern aller Ordnungen Leben, Würde, Kraft und Tugend ist der rechte Brauch; sonst gilt sie und taugt gar nichts.“ Deutsche Messe und Ordnung des Gottesdienstes. Walch X, 286 ff. Vgl. über den ersten Punkt den 10. Art. der Concordienformel. — X. Der Christ ist und bleibt nach seinem Glauben und Gewissen frei in allen Mitteldingen unter allen Um⸗ ständen. Hierüber schreibt Brochmand: „Eigentlich kommt und wird dieses in Streit gezogen: Ob die kirchlichen Ceremonien oder Einrichtungen als nothwendig zu beobachten sind, nicht zwar vermöge einer Nothwendigkeit der Ordnung und Wohlanständigkeit, sondern vermöge einer absoluten Noth⸗ wendigkeit, so daß Ceremonien oder an sich gleichgültige (indifferente) Hand⸗ lungen, wo sie von der Kirche vorgeschrieben werden, absolut nothwendig und an sich gut werden? Bellarmin vertheidigt die bejahende Meinung, welcher wir zwei Gründe entgegensetzen. Den ersten Grund entnehmen wir aus der Natur der indifferenten Dinge selbst, als welche so beschaffen sind, daß sie