# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1864_S102 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 102 Grundlegende Sätze über die Kirchenordnungs⸗ und Kirchenregimentsfrage. II. Ein Christ ist „gar nichts schuldig Gott zu thun, denn glauben und lieben.“ Hierüber schreibt Luther: „Aufs erste haben wir also gelehrt aus St. Paulo die christliche Freiheit, daß Alles soll frei sein, was Gott nicht mit klaren Worten verbeut im Neuen Testament, als da ist, Essen allerlei, Trinken allerlei, Kleider allerlei, Stätte allerlei, Person allerlei, Geberde allerlei, daß wir gar nichts schuldig sind Gott zu thun, denn gläuben und lieben. Röm. 14, 2 ff. 1 Cor. 8, 8—10.“ Wider die himml. Propheten. Walch XX, 247. III. Einem Christen als Christen kann keine Creatur ein Gesetz auf das Gewissen legen. Hierüber schreibt Luther: „Darum sage ich, weder der Pabst, noch Bischof, noch einiger Mensch hat Gewalt, eine Sylbe zu setzen über einen Christenmenschen, es geschehe denn mit seinem Willen; und was anders geschieht, das geschieht aus einem tyrannischen Geiste.“ Von der babylo⸗ nischen Gefängniß der Kirche. Walch XIX, 83. Derselbe: „Nur für diese Freiheit und Gewissen schreie ich und schreie getrost, daß mit keinem Rechte den Christen könne einigerlei Gesetze aufgelegt werden weder von Menschen, noch von Engeln, als so viel sie wollen. Denn wir sind frei von Allen. Wird ja etwas aufgelegt, muß man es also tragen, daß das Gewissen der Freiheit unverletzt bleibe, das da wisse und gewiß sagen dürfe, daß ihm Gewalt geschehe, die es mit Ruhm dulde, und sich hüte, daß es dem Tyrannen nicht gut heiße.“ Ebendaselbst S. 86. IV. Alle Christen sind Brüder, keiner des Andern Meister, Herr, Oberster. Hierüber schreibt Luther: „Darum ist des Bischofs Weihen nichts anders, denn als wenn er an Statt und Person der ganzen Sammlung Einen aus dem ganzen Haufen nähme, die alle gleiche Gewalt haben, und ihm beföhle, dieselbe Gewalt für die Andern auszurichten; gleich als wenn zehn Brüder, Königskinder, gleiche Erben, Einen erwähleten, das Erbe für sie zu regieren; sie wären ja alle Könige und gleicher Gewalt, und doch Einem zu regieren befohlen wird.“ An den christlichen Adel deutscher Nation. Walch X, 303. Derselbe: „Möchtest du aber sprechen: Weil denn unter den Christen kein weltlich Schwert sein soll, wie will man sie denn äußerlich regieren? Es muß je Obrigkeit auch unter den Christen bleiben! Antwort: Unter den Christen soll und kann keine Obrigkeit sein, sondern ein jeglicher ist zugleich dem Andern unterthan; wie Paulus sagt Röm. 12, 10—16.: ein jeglicher soll den Andern seinen Obersten halten. Und Petrus I, 1, 5.: seid allesammt unter einander unterthan. Das will auch Christus Luc. 14, 8. Es ist unter Christen kein Oberster, denn nur Christus selber und allein. Und was kann da für Obrigkeit sein, da sie alle gleich sind