# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S96 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 96 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. der Kranken, Verwundeten und Sterbenden mit Lehre und Trost sich treulich annehmen, und sonst in Allem, was seines Amtes ist, als ein rechter Diener Christi in aller Demuth und unwandelbarer Treue sich erweisen, mit einem ehrbaren und gottseligen Wandel überall voranleuchten, insonderheit auch eines guten Einvernehmens mit den Offizieren sich befleißigen, den Anordnungen des ihm vorgesetzten Feldintendanten oder dessen Stellvertreters, als seines nächsten Vorgesetzten, willige Folge leisten und sich überhaupt so verhalten soll, wie er es vor dem Richterstuhle Christi, unseres HErrn, zu verantworten sich getraue.“ In seiner Instruction ist dem Feldprediger besonders zur Pflicht gemacht, Gottes Wort bei jeder sich bietenden Gelegenheit lauter und unverkürzt den Truppen zu verkündigen und darauf bedacht zu sein, daß ein aufrichtiger, im Gehorsam gegen göttliches und menschliches Gesetz thätiger Glaube in ihnen erweckt und sie zu einem ehrbaren, Gott wohlgefälligen Wandel geleitet werden. Dieses Ziel soll er sowohl in den öffentlichen Gottesdiensten, die etwa in einer benachbarten Kirche oder im Freien abzuhalten sind und ohne dringenden Nothfall an keinem Sonn- oder Feiertage ausgesetzt werden dürfen, als auch durch regelmäßige Morgen- und Abendandachten, insbesondere aber bei Kranken, Verwundeten und Sterbenden zu erreichen suchen. Ueber etwa eingerissene grobe Sünden und Laster, denen er durch die Predigt des göttlichen Wortes oder durch besondere seelsorgerische Ermahnungen nicht steuern kann, soll er dem betreffenden Commandanten Anzeige machen und um Anordnung weiter nöthiger Maßregeln bitten. Da er die Seelsorge im vollen Umfange auszuüben hat, so steht ihm auch bei den Truppentheilen, bei welchen er angestellt ist, die Vollziehung aller vorkommenden actus ministeriales nach den in Sachsen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu. In Bezug auf Trauungen im Felde ist er in dringlichen Fällen vom Aufgebote zu dispensiren und den Verlobten mittels Handschlags an Eidesstatt die Versicherung der Ledigkeit abzunehmen ermächtigt. Er hat Tauf-, Trau- und Todtenregister nach Art der Kirchenbücher zu führen und nach der Demobilisirung dem Ministerium zu übergeben. Die von den mit den Küsterfunctionen beauftragten Unteroffizieren anzufertigenden Duplicate sind monatlich an das Ministerium einzusenden. Die Nachrichten über die Verstorbenen hat er von den Regiments-Commandanten am Schlusse jedes Monats zu empfangen. Der unmittelbare Vorgesetzte des Feldpredigers ist, so lange sich kein Feldpropst bei der Armee befindet, der Feldintendant. Dessen Anordnungen hat er sich zwar in jedem Falle zu unterwerfen, doch steht ihm, wenn er sich für beschwert erachtet und durch Vorstellungen Abhülfe nicht erlangen kann, der Weg der Beschwerde an das Cultusministerium offen. Ehlers schreibt in seinem Kirchl. Zeitblatt vom 15. Decbr.: „Die in Pastor Räthjens Kirchenzeitung befindliche Aeußerung, daß die Thränen des Erzbischofs von Gnesen auf dem Concil zu Kostnitz, die er unter dem Gebete vergossen, daß Gott die Ketzerei ausrotten möge, wohl ernstlicher und wahrer gewesen sein mögen, als die eines unter den Breslauern berühmten Kanzelredners, mißbillige ich, weil sie sich ein Urtheil über die Gewissen anmaßt, das Gott allein zukommt, der Herzen und Nieren prüfet.“ Prof. von Zezschwitz weilt bekanntlich seit zwei Jahren in Neudettelsau. Vor Kurzem haben 55 Studenten der Theologie in Leipzig ein Bittschreiben an das sächsische Ministerium gerichtet, worin sie um Wiederberufung des Genannten ansuchen. Da 65 theologische Studenten eine Gegenadresse eingereicht haben, so wird wohl jene Petition erfolglos sein. Papismus. Fünfundzwanzig Priester der Diöcese Grenoble (in Frankreich) haben vor Kurzem eine gemeinsame Bitte an das Centralcomite der Gesellschaft des heiligen Franz von Sales gerichtet, um die Erlaubniß und die Mittel zu erhalten, das Neue Testament unter den Katholiken zu verbreiten. Die Beweggründe sind nicht, das Volk mit dem Heilsinhalte der Schrift zu seiner religiösen Förderung bekannter zu machen, sondern die Absicht der Bittsteller geht vor Allem darauf, den Einfluß der Geistlichkeit gegen das Mißtrauen sicher zu stellen, welches sich wider sie auf Grund des unter den Protestanten allgemein verbreiteten Vorurtheils erhebe, daß die Priester deshalb das Lesen der Bibel verböten, um die Gläubigen klugerweise in der Unwissenheit zu erhalten. Da überdies „das Wort nur Kraft hat durch den Gedanken, den es in sich schließt, und die Kirche allein die Verwalterin der Gedanken Gottes ist“, so würde man Sorge tragen, daß das heilige Buch nicht ohne den nothwendigen Commentar dem einfachen Laien gegeben werde. Das Neue Testament des Abbe Glaive, welches vom heiligen Stuhl approbirt und mit erläuternden Anmerkungen und Meßgebeten versehen ist, solle allein verbreitet werden. (Ev. Sonntagsbote.)