# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S95 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 95 dem Gesangbuche hier dem Spotte preisgegeben werden. Münchmeyer: Die Lieder seien niemals im Hause gesungen; das sei eine offenbare Unwahrheit. Der Präsident untersagt den Ausdruck und bittet den Antragsteller, fortzufahren. Uhlhorn, Münchmeyer, Durlach, Niemann, Probst, Lührs, Münkel, Ernst, Arnemann, Stracke, Seffer, Hardeland, Jacobi, Dankwerts verlassen den Sitzungssaal. — Dieselben treten wieder ein. Münkel verliest folgende von ihnen unterzeichnete Verwahrung, der sich viele im Saale verbliebene Geistliche anschließen: „„Wir unterzeichneten Mitglieder der Vorsynode legen Verwahrung dagegen ein, daß Lieder, in welchen unsere Gemeinden im öffentlichen Gottesdienste zu Gott beten, in den Verhandlungen der Vorsynode als solche bezeichnet werden dürfen, welche Spott erregen.““ Volkmar: Er habe nie gesagt, die Lieder müssen, d. h. sie können nicht anders, als in der Schule Spott erregen.“ Hessen. Folgendes lesen wir im Freimund vom 24. Decbr. v. J.: Im Großherzogthum Hessen lebt ein Professor, Namens Schwabe. Dieser Mann war Pfarrer und hatte das Evangelium lieb. Ja es war ihm ein Anliegen, daß es sollte weiter verbreitet werden. Er beschäftigte sich mit besonderer Vorliebe mit den alten Liedern unserer Kirche. Er wollte den kirchlich theilnahmlosen Laien mehr Theilnahme an der Kirche beibringen und vereinigte sich mit einigen gleichgesinnten Geistlichen zu einer Evangelischen Conferenz und gründete die Evangelischen Blätter. Conferenz und Blätter sollten die Kirche befördern und unterstützen. Und wohin ist dieser Mann mit seinem Blatte gekommen? Gerade so weit, wie der Pfälzer Courier und die badische Landeszeitung. Wie diese, folgt der Redacteur der Evangelischen Blätter dem Kirchenregimente Schritt für Schritt. Jede Verordnung, jede Besetzung einer Stelle sogar, jede Handlung des Kirchenregiments wird der Kritik unterzogen, wobei das wichtigste ist, ob es den Blättern zusagt oder nicht. Schwabe ist jetzt Professor. Da gebehrdet er sich dem Kirchenregimente gegenüber, wie ein Schulmeister gegen den Schüler. Hat das Kirchenregiment einen Menschen nach Schwabes Sinn an eine Stelle gesetzt, so wird es gelobt. Ist der Beförderte orthodox, so ist ein Unglück los. Oft gemahnen den Leser die einzelnen Artikel, als ob sie von stellenhungrigen Candidaten verfaßt wären, die mehr daran denken, eine Stelle zu haben, als der Stelle zu warten, die mehr denken an das Scheeren der Wolle, als an die rechte Weide der Schafe. Das Geschelte gleicht dem Klaffen eines sibirischen Wolfes, der im Winterhunger den Raub wittert. Aber das Unwesen geht noch weiter. Wenn eine Stelle frei wird, und ein Lutheraner meldet sich bei dem Landesherrn um diese, so wird dieser von den Evangelischen Blättern angebellt, wie der Bettler vom wüthenden Kettenhunde. Man weiß gar nicht, woher sie erfahren, daß diese oder jene Meldung geschehen ist, so hat schon das Gebelle begonnen. Und noch schlimmer ist es. Selbst die schwersten Sünden gegen das achte Gebot erlaubt man sich. Weil einige Patrone in Hessen auf lutherische Stellen solche Bewerber präsentirt haben, welche die lutherischen Bekenntnisse in Wahrheit bekennen, so sollen diese eine Art Bund haben und sich verpflichtet haben, nur Orthodoxe anzustellen. Evangelisch heißen die Blätter, sie handeln aber nicht evangelisch. Da ist kein Evangelium und kein evangelisches Wesen. Da ist eitel Hoffart, Geiz, Hader, Zwietracht, Zank, Mord, Haß, Bitterkeit, Lästerreden, Schalksauge. Feldcaplan. Als im December v. J. der Ausmarsch von 6000 Mann sächsischer Truppen nach Holstein beschlossen war, wurde sofort der Hülfsprediger J. F. Pötzschke zu Stollberg zum Feldprediger designirt, welcher denn auch alsobald mit den Truppen abging. Es dürfte namentlich unter den gegenwärtigen Umständen interessant sein, zu erfahren, wie die Stellung eines Feldpredigers in einem lutherischen Lande, wie Sachsen, gegenwärtig beschaffen ist. Hierüber theilt das Sächs. Kirchen- und Schulblatt vom 7. Jan. Folgendes mit: Der evangelische Feldprediger hat nach dem Dienstreglement für die sächsische Armee den Rang eines Oberlieutenants, empfängt zum Ausrüstungsaufwande 50 Thlr. Unterstützung, ferner 50 Thlr. monatlichen Gehalt, Naturalverpflegung gleich den Offizieren seines Ranges und auf dem Marsche freies Fortkommen in einer Commissariats-Chaise. Auch wird ihm auf seinen Wunsch ein Soldat als Diener beigegeben, dem er jedoch eine Löhnungszulage von 1 Thlr. 10 Ngr. monatlich zu gewähren hat. Tritt das Contingent auf den Friedensfuß, so erhält er bis zu seiner Wiederverwendung im Civilstande Wartegeld. Bei Eintritt der Invalidität während des Feldzuges ist ihm ein entsprechender Ruhegehalt, im Todesfalle der Wittwe und den Kindern Pension nach Vorschrift des Civilstaatsdienergesetzes zu gewähren. Die vasa sacra, Kirchenbücher und Agenden sind aus dem Kriegsministerium verabreicht worden. Die Verpflichtung Pötzschkes ist durch den Sup. Schneider in Stollberg erfolgt. In seiner Vocation wird er „im Namen der heil. Dreieinigkeit dergestalt zu dem Amte berufen, daß er darin einen göttlichen Ruf erkennen und demgemäß den seiner Seelsorge anvertrauten Truppen das reine unverfälschte Wort Gottes, wie es in der heil. Schrift Alten und Neuen Testamentes enthalten und in der ungeänderten Augsb. Confession vom Jahr 1530, sowie in den übrigen symbolischen Büchern der ev.-luth. Kirche dargestellt und wiederholt ist, auslegen und predigen, die hochw. Sacramente nach der Einsetzung unseres HErrn JEsu Christi und nach der in hiesigen Landen geltenden Kirchenordnung verwalten,