# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S92 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 92 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Ein böses, aber ohne Zweifel richtig gestelltes Dilemma. Wenn aber der römische Schreiber in demselben Aufsatz auch sagt: „Voll von Widersprüchen wird anfangs in der Augsb. Confession dem Episkopat“ (natürlich im römischen Sinne) „sein göttlich Recht und Ursprung zugestanden; in den Schmalk. Artikeln aber heißen die Bischöfe mit dem Pabst: Apostel des Teufels“, so hat auch er sich in ein gleiches Dilemma gebracht, dies entweder zu widerrufen, oder auf alle Ansprüche logischen Denkens Verzicht zu leisten. Traurig aber wahr ist es. schreibt die Kz. von Columbus, „daß der jetzige Congreß in Washington einen Unitarier (einen Christusleugner, also einen Heiden) sich zum Kaplan erwählt hat. Gewiß auch ein Zeichen der Zeit.“ Aus den Verhandlungen der 34. Versammlung der Ev.-Luth. Synode von Virginien. Unter diesem Titel gibt der „Lutheran and Missionary“ vom 4. Februar d. J. einen dem „Southern Lutheran“ entnommenen Auszug aus dem vorjährigen Synodalbericht der genannten Synode, von dem wir unsern Lesern Einiges mittheilen zu müssen glauben, da gewiß allen Nachrichten aus diesem von uns so abgeschnittenen Gebiet der Kirche sehr interessant sein werden. Es heißt darin: „Früherer Anordnung gemäß versammelte sich die Ev.-Luth. Synode von Virginien Donnerstag Abend den 22. October 1863 in der Salems-Kirche, Augusta Co., Va. Die Eröffnungspredigt wurde von dem Präses der Synode, Rev. L. Keller, über 1 Cor. 11, 2. gehalten. Wegen der unruhigen Zustände des Landes, waren nur wenige Pastoren anwesend; aber die, welche zugegen waren, schienen ihre Verantwortlichkeit zu fühlen und handelten demgemäß bei den Berathungen der Synode. — Ein Special-Committee über Speculation und Gelderpressen brachte folgende Beschlüsse ein, welche angenommen wurden: 1) Beschlossen: daß unsere heilige christliche Religion, während sie den rechtmäßigen Betrieb eines ehrlichen Handels nicht verbietet noch irgendwie die Industrie lähmt, nach unserer Ueberzeugung ein höchst unzweideutiges Zeugniß ablegt über den Geiz als Abgötterei und über Gelderpressen als ein Verbrechen gegen die edelsten Interessen der Gesellschaft und als eine Verletzung des göttlichen Gesetzes. 2) Beschlossen: daß, während wir keine in das Einzelne gehende Regel geben können, das Gewissen eines jeden in Bezug auf Handel und Tausch zu berichten, da sich die Preise immer und mit Nothwendigkeit regeln nach den unabänderlichen Gesetzen des Handels, die aus der wechselseitigen Beziehung von Vorrath und Bedarf entspringen, wir es doch als eine uns obliegende Pflicht erkennen, an die unserer geistlichen Pflege Anvertrauten eine warnende Stimme ergehen zu lassen gegen den höchst verderblichen Hang zum „Geiz, als einer Wurzel alles Uebels.“ 3) Beschlossen: daß wir, um auf dem kürzesten und wirksamsten Wege dieses Uebel zu heilen, unserem Volk über diesen Gegenstand predigen und von Haus zu Haus mit ihm davon handeln wollen, überzeugt, daß eine ernste Anwendung des Wortes Gottes das einzig zureichende Heilmittel für dieses und alle andern Uebel ist. Aus den Berichten einiger der Brüder ersehen wir, daß die lebendigeren geistlichen Interessen unseres Zions durch die besondere Lage und Verhältnisse unseres heimgesuchten Landes in einem nicht geringen Grade gelitten haben. Die Liebe ist in Vielen erkaltet, und in ihrer Lauheit sind sie die leichte Beute der herrschenden Versuchungen und gefährlichen Täuschungen der Zeit geworden und „gingen den Weg Cains und fielen in den Irrthum des Balaams um Genusses willen.“ Auf die besonderen Berirrungen ihres Herzens, nämlich Speculation und Gelderpressung, haben wir uns oben schon genugsam bezogen. Trotzdem geben jedoch auch manche der Brüder ein lichteres und erfreulicheres Bild. Auch wird es mit der Freigebigkeit und allgemeinen Wohlthätigkeit unserer Leute sichtlich besser. — Für diese und andere Zeichen göttlicher Gnade mitten unter den uns zu Theil werdenden wohlverdienten Züchtigungen sind wir dem großen Haupt der Kirche unsern demüthigen Dank schuldig. Bezüglich der Bildung der Generalsynode und unserer Verbindung mit ihr wurden folgende Beschlüsse angenommen: 1) Beschlossen: daß die so gebildete Generalsynode unsere Zustimmung hat, sofern wir durch unsere Delegaten über ihre Einrichtung und ihre Annahme der Augsb. Consession