# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S84 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 84 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.-luth. Kirche in Preußen ꝛc. in unabsehbare Confusion und Gefahr stürzen, auch die ewigen Gnadenschätze selbst dadurch verloren gehen würden, (Bericht S. 93. 182 fg. vgl. 35.:) so kann es uns nicht Wunder nehmen, wenn unsere Lehre als ein Greuel erscheint. Wir sagen freilich auch, mit Aufheben der Ordnung an sich dürfte statt des Reiches Christi nur ein wüstes Wesen sein, (vgl. A. C. Art. 28. —) welcher ungeheuere Sprung ist es aber, von dem heiligen Willen der Ordnung im Allgemeinen, den Gott im Naturgesetz geoffenbart, 1 Kor. 14, 40., auf die geschichtlich nothwendige Realisirung einer von Gott gewollten Verfassungskirche mit einer gesetzgebenden kirchlichen Obrigkeit göttlichen Rechts zu schließen! Eben gleichwie Gott keine Ceremonien des Cultus, keine bestimmten Formen der Liturgie geboten, selbst das Vater⸗Unser, die Psalmen als Muster zu freiem derartigen Gebrauch, wie die Exempel der Heiligen im A. und N. T. ausweisen, und allgemeine Anordnungen Koloss. 3, 16. Eph. 5, 19. dafür gegeben: so hat Er bloß die Auctorität, sich selbst zu verfassen und zu regieren, und hierzu das Vorbild der apostolischen Zeit nebst der Verheißung von Gaben der Kirche aus Gnaden geschenkt, — die äußere Einheit ist eine Selbstdarstellung und Ausströmung der innern, und die zeitliche Entwickelung der Formen ist mit keinem anderen neuen Gebot, sondern dem ewigen Gesetz der Ordnung, welches ja auf Gottes Wesen beruht, normirt. Ohne Zweifel ist die christliche Kirche eine solche, auf die von menschlichen Werkzeugen ganz unabhängige Kraft des göttlichen Worts gegründete Einheit und innige geistliche Verbindung der Glieder unter einander, daß ein jedes handelt zum Dienst und Handreichung allen übrigen und dem ganzen Leibe, (Röm. 12, 5. Eph. 4, 16., welche Worte von einem ursprünglichen sichtbaren Organismus zu verstehen, d. h. das innere Gesetz der Freiheit organischer Entfaltung zu einem Buchstaben äußerlicher Satzung zu machen, eine unbegreifliche, merkwürdige Blindheit ist — ;) diese verborgene Macht durchdringt und bewegt die ganze leibliche Christenheit, und das ist der Grund, warum selbst die Taufe auf den Namen des Dreieinigen in einer falschen Kirche die Aufnahme in das Himmelreich, ein gerechter, in der Ordnung Christi ausgesprochener Bann der Ausschluß von der Gemeinschaft Gottes und aller Seiner Heiligen, die Einsetzung eines Ortspfarrers ein Beruf der allgemeinen Kirche zum Dienst an einer ihm befohlenen Heerde und damit an ihr selbst sein muß. Wenn eine Gemeinde Etwas setzt und ordnet innerhalb des Wortes Gottes, so redet und handelt durch sie die allein Gott bekannte Zahl derer, welche in Christi Namen d. h. im Glauben an Seine Zusage und Befehl unter ihr sich versammeln; die beigemischten Bösen, welche kein Recht an und von Christo haben können, sie seien in kirchlichen Aemtern oder nicht, sind hierbei nur die Werkzeuge jener; dies geht unwidersprechlich aus den Worten des HErrn hervor, da Er spricht Matth. 18, 17. fgg.: „Höret er die Gemeinde (d. i. die sichtbare) nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner; wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel ꝛc.; weiter sage ich euch, wo zwei unter euch eins werden auf Erden, warum es ist, das sie bitten wollen ꝛc.; denn wo zwei oder drei