# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S80 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 80 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.-luth. Kirche in Preußen ꝛc. welchem er durch die heilige Taufe eingepflanzt worden; er bricht nicht bloß einen menschlichen Contract, sondern geradezu sein Bundesgelübde gegen Gott, er verachtet den, welcher gesagt hat: „Wer euch höret, der höret mich“ ꝛc., vgl. Matth. 18, 17.; er setzt die Gemeinschaft, in welcher er ist, den Lästerungen ihrer Feinde aus, und macht sich, so viel an ihm ist, einer Zerreißung der Kinder Gottes — denn das ist eine Spaltung, ein Schisma — schuldig. Wer durch irgend etwas Anderes, als falsche Lehre oder ungerechten Bann bewogen, von einer christlichen Gemeinde und ihrem Predigtamt sich sondert, wendet sich nicht bloß von einem äußerlich constituirten Körper auf eine lieblose Weise ab, er sagt sich los von einem Haus und Tempel, darin der HErr mit Seiner Gnade und Seligkeit wohnend zu finden ist. Daß die Minderheit der Mehrheit oder beide ihrer selbstgewollten Vertretung mit sich selbst aufgelegter Verbindlichkeit willig und gern wegen der Ordnung des Ganzen in Mitteldingen, die es bleiben, sich fügen, soll nicht bloß rein vertragsweise, sondern als unerläßliche Frucht des Glaubens zum Dienst der unaussprechlichen Gottesgabe im Evangelium geschehen; wenigstens muß das in der Lehre immer festgehalten werden. Alles gegebene Aergerniß ist unmittelbar gegen das Gebot der Liebe.*) Nicht bloß, wenn ein Kirchenregent etwas befiehlt gegen Gottes Wort, sondern, wenn er etwas befiehlt außer Gottes Wort, muß er mir todt sein. (Vhdlungen S. 228 fg.) Wenn Personen von Gaben der Leitung erkannt, herausgelesen und mit der Ausübung gottgefällig ordnender und zum Bestand der Gemeinschaft erforderlicher Functionen betraut werden, so ist das allerdings eine Thatsache gliedlicher Sonderung in der Kirche, wie das Pfarramt; aber wenn den Trägern jener Gewalt solche auf gültige Weise übertragen wird, *) Die Kirche ist ein geistliches Gottesreich auf Erden, darin Christus König ist, und die Gläubigen Seine Unterthanen nach dem Evangelium, nicht nach dem Gesetz, d. h. nicht gezwungen, sondern mit Lust und Liebe, welche die Gewißheit der Mitgenossenschaft am Erbe Christi in ihnen ausgegossen hat. Sie sind aber zugleich sichtbare Menschen; sie versammeln sich um Wort und Sacrament, die Verwaltung des Evangeliums, sichtbarlich unter Beimischung von Heuchlern und Gottlosen, (um deren und des alten Menschen überhaupt willen auch die Lehre des Gesetzes gehandhabt werden muß,) was nach dem Zustande dieser Welt nicht anders sein kann, und das ist die sichtbare Kirche. Dessenungeachtet bleibt sie wesentlich ein Reich nicht von dieser Welt, der Gebrauch von den Gnadenmitteln bringt es allein mit sich, daß sie zugleich eine äußere Gesellschaft ist, die aber niemals von dem innern Wesen, obschon sie es nicht selbst mit ausmacht, getrennt werden kann; also hat die Kirche nichts weiter mit dem Reich der Natur zu schaffen, als daß sie aus sichtbaren Geschöpfen besteht, die nach ihrem äußeren Menschen den Ordnungen in jenem und Gesetzen der Reiche dieser Welt unterworfen sind; aber die ihr eigenthümlichen Ordnungen, auch ohne daß sie unmittelbar die in Gottes Wort enthaltenen Stiftungen voraussetzen, sind ungleichartig den gegenseitigen Uebereinkunften gesellschaftlicher Privatvereine, noch mehr den Befehlen im bürgerlichen Staat. Das Wort: „Lasset Alles ehrlich“ ꝛc. ist eben als apostolisches aus dem allgemeinen sittlichen Naturgesetz auf den Dienst, welchen Kirchenordnung dem Evangelium leisten soll, angewendet, und zur Besserung der Seelen im Geist und in der Wahrheit nütze, (nur daß es aus der Aufrichtung des Himmelreichs im Herzen erst heraus sich bethätigen, nicht dazu selbst dienen soll), insofern es äußerliche Hindernisse der Unordnung beseitigt, während es in jenen beiden andern Beziehungen auf die leibliche Wohlfahrt geht.