# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S79 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.-luth. Kirche in Preußen ꝛc. 79 so auch in diesem, daß, wer Gottes Wort redet, durch denselben Christus — (und Seine unsichtbare Kirche —) gehört werde, vor Allen und amtlich durch den Prediger selbst; hingegen in äußerlichen Dingen kann es keine Gottes Stelle vertretende Handlung des Dienstes geben. Man sagt zwar von gegnerischer Seite, das Regieramt sei nur darum göttlichen Rechte, weil ihm gewisse Functionen übertragen seien, die Gott der HErr ihm geboten habe, und es könne daneben auch andere haben, bei denen dies nicht der Fall sei, nach jenen befehle es eigentlich nicht, sondern sehe nur darauf, daß göttliche und auf Grund derselben aus dem kirchlichen Organismus hervorgehende Ordnung befolgt werde. Allein zu wachen über die Seelen, daß sie dem, was im Naturgesetz bereits enthalten ist, nachkommen, gehört der brüderlichen Gemeinschaft überhaupt und dem Pfarramt insbesondere; nur als Gehilfen dieses letzteren haben Regierälteste, auch bischöfliche Aufseher in Bezug auf jedes einzelne der Kirchspiele, welchen sie menschlich übergeordnet sind, ihre Aufträge und Bevollmächtigungen von Seiten der Kirche, die, wenn sie von der Menschen wegen Einzurichtendes betreffen, kein Gebot als solches enthalten dürfen. Obgleich man es scheinbar unterscheiden will, so ist es doch in der That nicht anders, man behauptet eine Obrigkeit in der Kirche durchaus nach Art der weltlichen, (deren Gewalt wesentlich ist Gesetzgebung und Gericht), und eine göttliche Sanction derselben hinsichtlich der ihr eigenen Verrichtungen, fordert nun für Alles, was damit zusammenhängt, Gehorsam wegen des vierten Gebots, und setzt auf die Verweigerung bestimmte Strafen. (Vhdlungen S. 39 fgg. 223 fg. Synodalbeschl. S. 17. § 28. S. 58. § 3. Bericht S. 95 fg. 133.) Wider die weltliche Majestät sich aufzulehnen, ist allemal Sünde, es sei denn, sie fordere dieser eine; der „kanonische“ Gehorsam, im Fall dieser Ausdruck gelten darf, ist, wenn er nicht das Evangelium bestreiten soll, fest zu begrenzen durch das Gebot der Liebe Gottes und des Nächsten, getragen eben von dem Mutterschoß der heil. christlichen Kirche, der ihn gezeuget hat aus dem unvergänglichen Samen. — Darum ist aber auch, wie die Gegner hier mit Recht vertheidigen, das Gegentheil nicht bloßer Vertragsbruch, wie bei einer äußerlichen Gesellschaft überhaupt, welcher die sichtbare Christenheit nie gleichgestellt werden darf; denn durch diese redet und handelt, mit Ausnahme der Gottlosigkeit, unsichtlich und wunderbar, aber gewiß und wahrhaftig die Gemeinde der Heiligen, deren Thun als solcher immer als etwas in dem heil. Geiste mit Bestehendes angesehen werden muß. Ihr Regiment dient geistlichen Zwecken; der Widerstand gegen löbliche Kirchenordnungen, wenn von diesen die Lehre rein, und er nichts Anderes als Verleugnung der gebotenen Einigkeit, Friedfertigkeit, Liebe und Demuth ist, sündigt nicht bloß wider die zweite Tafel und dadurch erst wider die erste des göttlichen Gesetzes; er ist mehr als Verletzung sittlich und rechtlich bindender Verträge, er richtet sich zugleich gegen das Haupt, dessen Namen ein derartiger Maulchrist unnützlich führt, da er doch Zucht hasset; nämlich es begeht ein solcher Mißhandlung an Christi geistlichem Leibe, (wie die Juden durch Kreuzigung an seinem natürlichen —),