# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1864_S65 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang X. März 1864. No. 3. (Von Pastor Fürbringer.) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der evang.⸗luth. Kirche in Preußen von Kirche, Kirchenregiment und Kirchenordnung. (Fortsetzung und Schluß.) Das Reich der Natur umschließt die Menschen als Gottes Kreaturen, die aber Sünder worden sind; darum ist es für sie, so weit sie darein gehören, ein Reich des Gesetzes, welches sie einem „Soll“ unterwirft, wiewohl sie im Herzen sagen: „Ich will nicht.“ Das ist der Grund, weßhalb hier Gott den Unterschied zwischen Befehlenden und Gehorchenden d. i. zwischen Herrschen und Unterthan sein, und einen dem entsprechenden Zwang geordnet hat. Im Reich der Gnade, dessen Genossen Lust haben an dem göttlich Gebotenen nach dem innern Menschen, tritt der dritte Gebrauch des Gesetzes ein, auch dessen: „Lasset Alles ehrlich“ ꝛc. Da ist aber jener Unterschied völlig aufgehoben, da sind sich Alle gleich, „hier ist kein Jude noch Grieche, kein Knecht noch Freier, kein Mann noch Weib, denn sie sind allzumal Einer in Christo Jesu“; nur in Berufende zum Dienst und Berufene bleiben sie für diese Erde gesondert; die Erfüllung des Gebots, Alles ehrlich ꝛc., richten sie in der Freiheit vom Fluch und Zwang des Gesetzes, wie von aller menschlichen Auctorität auf, ohne daß im Geringsten jene Gleichheit beeinträchtigt werden darf. Greift die weltliche Obrigkeit in dieses Gebiet mit Gewalt ein, so duldet man es, wie es Gott haben will, weil das Gegentheil weit schlimmere Folgen nach sich ziehen würde, nur daß über Mitteldinge, die es bleiben, hierbei nicht hinausgegangen werde. Weil aber den Christen beständig Heuchler und Gottlose beigemischt sind, und jene selbst im Fleisch sich noch befinden, soll das Gesetz fort und fort auf Erden hier gepredigt, wer offenbar böse ist, aus der Gemeinschaft des Namens, der Zeichen und der Aemter hinausgethan, (zum wenigsten von dem, welcher das Wissen hat, als ein Heide und Zöllner gehalten,) alle außerdem Verbleibenden jedoch mit der glaubenden, duldenden und hoffenden Liebe als zur geistlichen Freiheit theuer Erkaufte angesehen, und demgemäß gehandelt werden.