# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S63 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 63 II. Ausland. Landtagsgebet. Ueber dasselbe schreibt das Sächsische Kirchen- und Schulblatt vom 19. Nov. v. J. Folgendes, was auch hier der Beherzigung werth sein dürfte: „Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme, daß es Abneigung gegen die Doctrin des Constitutionalismus ist, welche Diesem oder Jenem das Landtagsgebet mißliebig macht. Aber wie weit entfernt auch unsere Verfassung von dem Ideal sein mag, das etwa Jemand in sich trägt, oder wie nahe sie ihm kommen mag, das thut hier nichts zur Sache. Es steht doch fest, daß wir nicht blos durch unsern speziellen Amts- und Unterthaneneid, sondern schon durch unsere allgemeine Christenpflicht an dieselbe gebunden sind, und darum würde es uns übel anstehen, wenn wir den auf der Verfassung beruhenden Landtag mißachten und ihm den geistlichen Zoll und die rechte Ehre entziehen wollten, welche die Kirche ihm darbringt, indem sie ihn in ihr Fürbittengebet einschließt. Wir reden von allgemeiner Christenpflicht nach Röm. 13, denn von der Zeit an, wo unsere rechtmäßigen Landesherren einen Theil ihres Rechts an die Stände abgetreten haben, zählt der Landtag ohne Zweifel zu den Gewalten und Ordnungen des Landes (ἐξουσίαις ὑπερεχούσαις), denen wir unterthan sein und für die wir nach 1 Tim. 2. beten müssen.“ Preußischer Kirchenstreit. In Betreff der gegenwärtigen Stellung der Abgetrennten zu denen, welche noch unter dem breslauer Oberkirchencollegium sich befinden, spricht sich Ehlers in einem öffentlichen Briefe in seinem Zeitblatt vom 15. Nov. v. J., u. A. wie folgt, aus: „Sie müssen es demnach dulden, wenn wir Glieder aus ihren Gemeinen, welche unterm O.-K.-K. zu bleiben Bedenken tragen, annehmen, ganz besonders, wenn die betreffenden Pastoren ihnen das Sacrament eben um deswillen versagen, weil sie nicht unterm O.-K.-K. bleiben wollen und nicht etwa aus andern Gründen. Wird uns das verdacht — wir können nicht anders. Daß wir uns bemüht hätten, Glieder aus andern Gemeinen an uns zu ziehen und von ihren Pastoren abfällig zu machen, wird uns Niemand zum Vorwurf machen können; denn wir haben's nicht gethan; werden wir aber gerufen, so müssen wir dem Ruf folgen, wenn der Rufende bezeugt, daß er aus Gewissensnoth ruft und wir keinen Grund haben dies zu bezweifeln. „Aber ich höre Dich, lieber Freund! sagen: so werden die Gemeinen ja doch zerrissen. So frage ich Dich aber: was sollen wir thun, dies zu verhindern. Spräche das O.-K.-K. uns Sacramentsgemeinschaft zu, so würde dem Zerreißen gewehrt werden; aber der Bericht über die Berliner Conferenz im K.-Bl. giebt dazu keine Aussicht und in unserer Macht steht es doch nicht, das O.-K.-K. zu zwingen, uns Sacramentsgemeinschaft zu gewähren, und wir können nicht mehr thun, als den Wunsch aussprechen, es möchte unsern Gegnern möglich werden, zu thun, was sie bisher nicht thaten. Wir unsrerseits werden unsere Bereitwilligkeit, mit den unterm O.-K.-K. bleibenden Pastoren und Gemeinen Gemeinschaft zu pflegen nach wie vor dadurch beweisen, daß wir denen unter ihnen, welche mit uns in Sacramentsgemeinschaft bleiben wollen, sie gern gewähren. „Diejenigen Pastoren aber, welche uns die Sacramentsgemeinschaft um ihres Gewissens willen versagen zu müssen glauben, die bitten wir, ihr Herz von Bitterkeit frei zu halten, wenn die Stellung, welche sie zu uns einnehmen, die Folge hat, daß Glieder ihrer Gemeinen sich an uns wenden und uns bitten sie zu bedienen, — wie wir unsrerseits uns auch nicht wollen erbittern lassen, wenn sie uns fernerhin die Kirchen-Gemeinschaft versagen. „Mehr weiß ich, lieber Freund, nicht zu thun. Glaubst Du, mehr von mir fordern zu können, so thue es; ich will alles, was du mir schreibst, vor dem HErrn erwägen und das mit rechtem Ernst. „Und da werde ich an einen Gedanken erinnert, der mich wol früher schon bei ähnlicher Lage der Dinge und jetzt wieder in der letzten Zeit beschäftigt hat. Man spricht viel von Krieg, der uns droht, und man braucht nicht eben ein Staatsmann zu sein, um die Gefahr zu sehen, daß sie groß ist. Nun ist ja Krieg eine Strafe und Gericht Gottes, und wenn die Gerichte Gottes drohen, so denken wir an unsre Sünden. Und da denke ich nun, sollte uns Gott, der alles leitet und regiert und in Seiner Hand das Eine Scepter hält, mit dem Er