# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S58 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 58 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. größte Theologe wäre und mit Engelsfedern schreiben könnte, darf nicht Herausgeber von Kirchenblättern bleiben, worin viele tausend Leser Wahrheit, Belehrung und Erbauung zu finden glauben.“ So viel Worte, so viel verläumderische, platte, schändliche, niederträchtige Unwahrheiten. Und mit solchen kindischen Wuthausfällen will der alte, eitele, zornige Mann die Missouri⸗Synode dem Herrn Prof. Walther auf den Hals hetzen! Wie wenig kennt der Herr Doctor und Professor Seyffarth sich selbst und seine Bedeutung und wie wenig die Missouri⸗Synode! Wie blind macht Eitelkeit und Zorn! Wie tief kann ein Mensch fallen! Ein Glied der Missouri⸗Synode. Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Auf die Anfrage: Ob sein Pfarrkind, welches des Ehebruchs beschuldigt wurde, diese Sünde aber begangen zu haben ableugnete, vom heil. Abendmahl zu suspendiren sei? antwortete die theologische Facultät zu Leipzig unter dem 12. Juli 1603, wie folgt: Gottes Gnade sammt unserem Gebet und jederzeit geflissenen Diensten zuvor! Ehrwürdige und Wohlgelahrte, besonders günstige Herren und Freunde! Euer Schreiben sub dato den 9. Juni dieses 1603. Jahres haben wir zu Recht empfangen, collegialiter verlesen und daraus vernommen, welchergestalt Quirin N., ein Ehemann, euer Pfarrkind, von Marien N., einer ledigen Dirnen, der Beschwängerung halben beklagt, er aber das Factum verneinet und wider die Klägerin eine Injurienklage anhängig gemacht, dadurch die Sache (sonderlich weil auf anderweit ergangene Citation Klägerin nicht erschienen) in die Litispendenz (Prozeß⸗Aufschub) gerathen. Demnach aber ermeldeter N. zur Rettung seiner Unschuld um die Absolution und Communion zu unterschiedlichen Malen bei euch angesucht, sei ihm dieselbe aus wichtigen Ursachen verweigert worden, in Betrachtung, daß das Heiligthum vor die Hunde nicht zu werfen, auch die Sacramenta nicht zu dem Ende eingesetzt, daß man sich durch derselben Gebrauch dieser oder jener Bezüchtigung entledigen soll; zudem genannter N., ob er wohl des Ehebruchs zu Rechte noch nicht überführet, dennoch unziemlicher, verdächtiger Conversation mit der Dirnen, auch allerhand leichtfertiger Reden halber, so von ihm gehöret worden, von Euch in bösem Verdacht gehalten wird. Derwegen Ihr um Profanation des heil. Abendmahls, Aergernisse bei der Kirchen und Verwirrung der Gewissen, so daraus erfolgen würde, wenn er etwa in der Beichte ein anderes aussagte, als er sonst geständig, so viel möglich, zu vermeiden, bishero ihn zur Communion zu lassen billiges Bedenken getragen