# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S51 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchendienst und Kriegsdienst. 51 durch wenig und ungerüst Kriegsvolk verlor. Es ist beschlossen, Christus will sie meinen Artikel lehren verstehen, daß Christen“ (als Christen) „nicht kriegen sollen, und der verdammte Artikel muß sich also rächen, denn er ist von den Christen gesagt und will unverdammt, sondern recht und wahrhaftig sein. Wiewohl sie sich nicht daran kehren, noch das gläuben, bis daß sie verstockt und unbußfertig immer mehr und mehr anlaufen und zu Trümmern gehen; da spreche ich Amen zu: Amen! Wahr ist's, weil sie weltliche Herrschaft und Güter haben, sollen sie davon dem Kaiser, Königen oder Fürsten thun und geben, was sich gebührt von andern weltlichen Gütern zu thun und zu geben; ja, solche Güter der Kirche (wie sie es nennen,) sollen sonderlich vor allen andern Gütern dienen und helfen zum Schutz der Dürftigen und Heil gemeiner Stände, denn dazu sind sie gegeben, und nicht dazu, daß ein Bischof seines Amts vergesse und damit kriege oder streite.“ (Schrift vom Krieg wider den Türken. Hall. Tom. XX, 2641—44.) *) So entschieden jedoch nach Luthers Vorgang die rechtgläubigen Lehrer unserer Kirche es verdammt haben, wenn Diener der Kirche ungenöthigt, unberufen, freiwillig ihr kirchliches Amt verlassen und selbst auf eigene Faust Krieg geführt oder doch Kriegsdienste gethan haben, so haben sie doch nie gelehrt, daß ein Prediger, wenn seine weltliche Obrigkeit ihn als Bürger oder Unterthan für den Kriegsdienst in Anspruch nimmt, sich widersetzen solle oder dürfe; ja, sie erklären im Gegentheil selbst, daß es Nothfälle gebe, in welchen die Obrigkeit mit Recht auch die Kirchendiener zur Vertheidigung des Vaterlandes mit dem leiblichen Schwert aufruft. Wie wäre es auch anders möglich? Der h. Apostel Paulus lehrt uns, daß Jedermann (πᾶσα ψυχὴ = jede Seele) unterthan sein solle der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Röm. 13, 1. Da es nun (wenn der Krieg nicht ein notorisch ungerechter ist) an sich keine Sünde ist, Kriegsdienste zu leisten, so gilt hier nicht: „Man muß Gott mehr gehorchen, denn den Menschen,“ sondern: „Jedermann sei unterthan“ ꝛc. Und meinte etwa ein Prediger, wenn er aufgefordert wird, daß jener Nothfall noch nicht eingetreten sei, so hat er zu bedenken, daß es nicht seine Sache, sondern Sache der Obrigkeit ist, dies zu bestimmen. Jedenfalls aber tritt für den Prediger wirklich jener Nothfall ein, in welchem er um des Gewissens willen seine Gemeinde verlassen muß, um der an Gottes Statt stehenden Obrigkeit nicht zu widerstreben. Um zu belegen, daß dies wirklich die Lehre unserer rechtgläubigen Lehrer sei, lassen wir hier schließlich noch einige Auszüge aus den Schriften derselben folgen. *) Als König Richard von England den Bischof von Beauvais, Philipp, der wider ihn ein Heer in das Feld geführt hatte, in der Schlacht gefangen nahm und einkerkerte, der Pabst aber den Bischof „als seinen Sohn“ zu entlassen befahl, da sendete der König die Waffen, welche der Bischof in der Schlacht getragen hatte, nach Rom und ließ dem Pabste sagen: „Allerheiligster Vater, siehe, ob dies deines Sohnes Rock sei“ (Gen. 37, 32.). Der Pabst erröthete, und wagte nun nicht weiter, um des kriegslustigen Bischofs Befreiung zu bitten.