# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S47 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchendienst und Kriegsdienst. 47 Bischof ein Soldat, in der alten Kirche unbekannt.*) Diese Dissertation liefert jedoch für unsern Zweck wenig Ausbeute, da sie fast lediglich den Zweck hat, die Bischöfe und andere Würdenträger der römischen Kirche ver⸗ dientermaßen zu geißeln, die, wie die Kirchengeschichte berichtet, nur zu oft freiwillig anstatt des Schwertes des Geistes die fleischlichen Waffen ergriffen und, anstatt die geistlichen Kriege des HErrn zu führen, die Kriege um das Mein und Dein geführt haben; daher denn auch Ziegler fast nur die Zeug⸗ nisse des römischen Kirchenrechts wider das Kriegführen von Seiten der Bischöfe gesammelt und die Uebertretung dieser ihrer eigenen kanonischen Bestimmungen aus der Geschichte der römischen Prälaten nachgewiesen und gerügt hat. Zwar gehören die sog. apostolischen Kanones ohne Zweifel nicht in das erste Jahrhundert; ohne aber hier Kritik zu üben, sei der 83. Kanon das erste Zeugniß aus der christlichen Kirche, welches wir hier über den Kriegsdienst von Seiten der Kirchendiener mittheilen. Er lautet, wie folgt: „Ein Bischof, oder Presbyter, oder Diakonus, welcher Kriegsdienst thut (στρατείᾳ σχολάζων) und beides behalten will, das römische Amt (ῥωμαϊκὴν ἀρχὴν) und die priesterliche Diöcese, werde abgesetzt; denn was des Kaisers ist, sei des Kaisers, was Gottes ist, sei Gottes.“ Hierzu macht der alte lutheri⸗ sche Theolog und Philolog Elias Ehinger (gest. zu Regensburg 1653) folgende Bemerkung: „Auch dieser Kanon kann nicht verworfen werden. Aber nicht alle päbstlichen Bischöfe hätten diesen Kanon ertragen können, sonderlich jene, welche selbst am Krieg theil genommen haben. Aber die Papisten nehmen in den alten Schriftwerken begierig an, was ihnen gefällt; was ihnen mißfällt, verachten und verwerfen sie tapfer und kühn.“ Ein zweites Zeugniß aus der Kirche gegen die Leistung von Kriegs⸗ diensten Seitens der Kirchendiener findet sich in der im Jahre 247 wider Celsus von Origenes geschriebenen Schutzschrift. Darin heißt es nehm⸗ lich nach der Uebersetzung Mosheims: „Celsus ermahnt uns hierauf, daß wir dem Kaiser mit aller unserer Macht beistehen, einen Theil seiner rechtmäßigen Arbeiten auf uns nehmen, die Waffen für ihn ergreifen, unter ihm, wenn es die Noth fordert, zu Felde ziehen und mit ihm das Kriegsheer anführen sollen. Wir antworten hierauf, daß wir dem Kaiser gerne, wenn es nöthig ist, Hülfe leisten, aber eine göttliche Hülfe; dieweil wir den Harnisch Gottes an⸗ gezogen haben. Und hierin folgen wir dem Befehle des Apostels: So er⸗ mahne ich nun, daß man vor allen Dingen zuerst thue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen, für die Könige und für alle Obrigkeit. Je gottseliger also jemand ist, je mehr Hülfe leistet er den Königen und Fürsten, und er richtet mehr durch seinen Beistand aus, als die Soldaten, die zu Felde ziehen, und so viele Feinde tödten, als sie können. Sonst können wir *) Die Abhandlung ist lateinisch geschrieben und hat den Titel: Σιδηρόξυλον eccle- siasticum, sive episcopus miles, in veteri ecclesia invisus. Witebergae 1672. 4. **) Vgl. Κανόνες τῶν ἀποστόλων καὶ τῶν ἁγίων συνόδων, editi a M. Elia Ehingero, Augustano. Witeb. 1614. 4. p. 34.