# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. 35 fließet, und ist mit demselben in fleischerne Tafeln des Herzens den Gläubi⸗ gen geschrieben. Daß es aber in dem Ursprunge der Kirche von oben, in der himmlischen Abkunft derselben durch das lebendig machende Wort Christi und Seines Geistes einbegriffen werde, müssen wir mit Abscheu verwerfen. Eine verfaßte Kirche hat die Pfingsten des N. T. in solchem ursprünglichen Sinne nicht geboren; sonst wäre die Seligkeit zuletzt an jene mit gebunden. (Vgl. darum auch Bericht S. 98 unt. Verhandlungen S. 70.) Ist nicht alles Gesetz für den neuen Menschen tödtlich, nur dem alten als fordernd gegeben? Was von dem heil. Geist gezeuget wird, ist wiederum Geist, das Evangelium (2 Cor. 3, 6.), der neue Mensch (Joh. 3, 6.); der Glaube ist die dem Herzen mitge⸗ theilte Kraft jenes unvergänglichen Samens des Worts, die von da aus erst den Mund öffnet zum Zeugniß dessen, was vom heil. Geist in die Seele des Gläubigen gepflanzet ist und dort lebt; unter solcher Bedingung ist die Samm⸗ lung und der Beruf der ersten Träger des neutestamentlichen Amtes entstan⸗ den, und daraus hat sich erst eine öffentliche Gemeinschaft gebildet, (die, auch einen Verräther in sich begreifend, von der geistigen Macht der Gläubigen — des Vollbegriffs der Kirche — beherrscht ward;) unter dieser verborgen übt weiterhin und fort und fort die heilige Gemeinde das ihr als bleibend er⸗ kannte Amt, wie es Gottes Wille erheischt, durch Werkzeuge, immer von neuem gegeben, aus, die aber, wenn sie auf dem Stuhl der Apostel durch Be⸗ ruf der verderbten sichtbaren Kirche sitzend in des Satans Reich gehören, jenen nur äußerlich rechtmäßig haben. Wäre die Kirche als äußerlich rechter Organismus mit der Ausgießung des heil. Geistes geboren, wie von Sinai herab sie von Ihm aus ganz andern Absichten eingeführt ward, nicht, „damit sie ihre Existenz behalte,“ so dürfte sie auch nicht als solcher untergehn. Und ohne aufgestellte Lehrvorschrift, das ewige Bekenntniß aller Gläubigen for⸗ mulirend, kann allerdings keine Verfassung rechtgläubiger Partikularkirchen gedacht werden, sowie derselben Verbindung unter einander dadurch auf das Kräftigste bewahrt und gefördert wird. Aber für die unsichtbare Zusammen⸗ fügung der Heiligen auf Erden gibt es kein sie alle umschlingendes Band außer dem, was Gott selbst geknüpft nach Eph. 4, 4. 5., und von dieser eigent⸗ lichen Kirche redet nur der 7. Artikel. Spricht dieselbe ihre Aneignung des Vorbildes der heilsamen Worte, der guten Beilage, von den Aposteln ihr anvertraut, durch den übereinstimmenden Inhalt ihrer Lehrüberlieferung, insonderheit durch öffentliche Symbole aus: so ist damit allerdings Ein in äußerlichen geschichtlichen Zeugnissen vorliegender Gesammtglaube, (wahr⸗ haft katholische Lehre) der Kirche durch alle Jahrhunderte hindurch gesetzt. Auch ist sie weit entfernt, eine schrankenlose Willkühr und Unabhängigkeit der einzelnen Ortsgemeinden im Kirchenregiment, Liturgie, Zucht und dergl. für die Freiheit, welche das Evangelium lehrt, auszugeben. Sie erkennt aber das Gebot der Liebe als das einzige, dem Glauben immanente Gesetz, dem gemäß nur die äußere Darstellung ihrer im Geist gegebnen Einigkeit geschehen mag. Wenn die wohl verfaßte patristische Kirche bereits ganz früh die Aufnahme durch Verpflichtung auf das Taufbekenntniß bedingte, was könnte deutlicher