# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1864_S34 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 34 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. terisirt (Eph. 4, 4—16., 2, 19—22., 1 Cor. 12. Luc. 1, 33., 1 Petr. 2, 9., 1 Tim. 3, 15. u. s. w.), und auch dieses zu sein, ist ihr wesentlich, da der Gott, zu dem sie als sein Volk durch Christum in Gemeinschaft tritt, ein Gott, nicht der Unordnung, sondern des Friedens ist und will, daß auch in dieser Gemeinschaft Alles ehrlich und ordentlich zugehe. (1 Cor. 14, 33. 40.) *1. Die Sonderung von Anderem, welche jeder Organismus voraussetzt, geschah von Anfang an durch die Predigt und Taufe sowohl Johannis als Christi.—2. Die innere Gliederung der so Gesonderten lag darin, daß Jo⸗ hannes und Christus ihren Jüngern als Propheten gegenüberstanden und letzterer wieder die Apostel und die 70 Jünger berief. Matth. 13, (10.) Als solcher Organismus wurde die Kirche mit der Ausgießung des heil. Gei⸗ stes geboren.“] Nach der ersten dieser zwei wird behauptet, 1. daß das Wort „Versamm⸗ lung“ A. C. Art. 7. 8., (welche nicht eine Kirche ist, die „bloß in ihren gläu⸗ bigen Gliedern eigentlich und wahrhaft besteht,“ sondern welche diese allein ausmachen, und welche zu Zeichen, daß sie auf Erden wirklich sei, die als äußerliche die Innerlichkeit und Unsichtbarkeit der Sache, welche sie anzeigen, voraussetzen, Evangelium und die Sacramente laut desselben hat,) in einem besonderen Sinn auf eine mit dem Dasein von sichtbarer Kirche überhaupt gegebene sichtbare reine bezogen werden müsse, wovon Apologie und Schmalk. Artikel das Gegentheil lehren; 2. daß demzufolge die öffentliche Bekenntniß⸗ formel einer solchen sichtbaren Versammlung dasjenige mit schon sein solle, was der 7. Art. als genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche erfor⸗ derlich aufstelle. (Verhandlungen S. 135 fg.) Wer Beides—das nothwen⸗ dige Ergebniß eines unseligen Hereinziehens gesetzlicher Elemente in das Reich der Gnade — annimmt, wird natürlich die 11. Thesis ohne Einwand auch anerkennen, daß die Kirche von ihrem Ursprunge an zugleich auch eine geordnete, verfaßte Gemeinschaft im Sinne der Sichtbarkeit, also ein äußer⸗ lich hervortretender und wahrnehmbarer Organismus gewesen sei, dem die Ausdrücke „Leib, Haus, Volk, Königreich“ (Christi und Gottes) wesentlich zu⸗ kommen. Da nun diese letzteren von den symb. Büchern und allen reinen Lehrern der folgenden Jahrhunderte gerade der Kirche im Sinne der Unsicht⸗ barkeit ausschließlich beigelegt werden, so daß, wenn eine sichtbare Kirche so genannt wird, die Heuchler und Gottlosen auf das Bestimmteste davon aus⸗ geschlossen sein sollen und zwar dieß hauptsächlich im Gegensatz gegen die Vertheidiger des Pabstthums geschieht: so ist es keine Frage, daß der Verfas⸗ ser einer Zeitrichtung angehört, die gegenwärtig und schon von früherher dahin drängt, den biblisch-lutherischen Begriff von Kirche zu durchbrechen und diese mit dem Erzfeind der Christenheit aus einer Gemeinschaft des Glaubens in eine Anstalt der Predigt- und Sacramentsverwaltung umzu⸗ wandeln. Daß, wo überall eine sichtbare Versammlung ist, auch irgendwelche Art von Verfassung nöthig sei, wenn gleich für's Erste ganz einfach, wer wollte es leugnen? Dieß ist das Band der Ordnung, welches aus dem neu⸗ testamentlichen Verständniß des 3. Gebots, aus dem Naturgesetz von selbst