# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 31 auf die h. Schrift und auf ihr daraus abgeleitetes Bekenntniß gegründeten Glaubens. In der Kirche als einer Gemeinschaft des Glaubens aber müsse auch Predigt wie öffentliche Lehre im Einklang mit ihrem Bekenntniß stehen und dieses zu seinem vollen Ausdruck gelan⸗ gen lassen. Hierauf zu halten sei Recht und Pflicht des Kirchenregiments, wenn dem auch augenblickliche Richtungen und Strömungen der Zeit entgegenständen. Man werde sich durch das von den Bittstellern bekundete Zerfallensein mit dem Glauben ihrer Kirche und durch ihren bei Nichtgewährung ihrer Bitte in Aussicht gestellten Austritt aus der kirchli⸗ chen Gemeinschaft nicht bewegen lassen, die reformirte Kirche des Landes zu einer von ihr verschiedenen religiösen Gemeinschaft umzuformen. Hoffnung besserer Zeiten. In der „Kirchenzeitung für Lutheraner“ (dem Organe Diedrichs) vom Monat November vorigen Jahres findet sich ein Auszug aus einer Reformationspredigt Ph. J. Speners, worin u. A. folgende Stelle vorkommt: „Fahren wir fort mit ernstlichem Gebet, so wird auch der HErr aufs neue eine Hülfe schicken. Denn es muß Babel auch zum andernmal fallen, und da soll es denn an einem seligeren Zustand der Kirche darnach nicht mangeln. Um den Abend wird es licht sein (Sach. 14, 7.) — diese Zusage“ (Spener hat dafür „Hoffnung“) „kann nicht fehlen, und da wird man wiederum getrost lehren. Aber endlich wird Gott uns aus dem allgemeinen Babel oder Verwirrung dieser Welt ausführen in die selige Ewigkeit, da wir dann die göttliche Gnade nicht mehr lehren, sondern allein und ganz getrost singen und preisen werden.“ — Hegen hiernach Räth⸗ jen und Diedrich auch mit Spener eine Hoffnung besserer Zeiten nach Babels zweitem Fall auf Grund bestimmter Verheißungen, diese Zwillingsschwester des Chiliasmus, oder ist dieses Stück nur aus Versehen ohne Protest in ihr Organ gekommen? Ist es nicht sonder⸗ bar, daß die Kirchenzeitung Spener als Verfasser der Predigt nicht nennt? Hamburg. Aus der hier von Pastor Meinel bedienten, mit Pf. Löhe in Verbin⸗ dung stehenden Gemeinde schreibt ein Glied in dem Correspondenzblatt von Wucherer: „Ein bedeutender Zuwachs steht unserer Gemeinde vor der Hand nicht in Aussicht, dafür sind die kirchlichen Verhältnisse hier zu verwickelt und unklar; die übrigen Gläubigen in dieser Stadt suchen sich durch angestrengtes Wirken in der Staatskirche einen Platz zu reserviren, wo sie trotz ihrer Abendmahlsgemeinschaft mit derselben, ihres Glaubens leben zu können meinen. Unsere Gemeinde hat vielmehr eine Abnahme zu beklagen, indem mehrere ältere bewährte Glieder im Laufe der letzten Jahre vom HErrn in seine triumphirende Kirche ab⸗ gerufen worden sind.“ Mecklenburg. Bei Gelegenheit der am 1. u. 2. Sept. v. J. in Güstrow abge⸗ haltenen Pastoral-Conferenz behandelte man u. A. von P. Wilhelmi über die Kinder⸗ taufe gestellte Thesen, deren erste diese war: „Diejenige Absolution, die den Sünder zum Kinde Gottes macht, erfolgt in der Taufe, und nur in der Taufe.“ Dagegen erhob sich, wie es in einem Berichte hierüber heißt, besonders Prof. Dr. Philippi und führte aus, wie das „nur“ der These völlig unbiblisch sei, da in der heil. Schrift (Röm. 1, 16. 1 Petr. 1, 22. u. a.) dem Worte an sich dieselbe wiedergebärende Kraft beigelegt werde, wie der Taufe, auch die symb. Bücher demgemäß behaupten „idem utriusque est effectus“; der Begriff des verbum visibile könne nicht streng genug festgestellt werden und das sei wichtig für unsre Zeit, weil manche Theologen in bedenklicher Weise das Sacrament auf Kosten des Wortes zu erheben anfingen; gegen eine solche einseitige Ueberspannung des Sacraments⸗ begriffes müsse er sich aufs entschiedenste erklären. Ebenso den effectus betreffend, daß unsre Kirche dem Sacramente keine andere Wirkung zuschreibe als dem Worte, sondern nur eine andere Wirkungsweise. In gleichem Sinne sprach sich auch P. Flörke aus gegen die ihn „unheimlich“ berührende Anschauung, welche nicht bedenke, daß der alte Adam in uns bleibe und die Taufe uns nur von der Schuld der Sünde erlöse; überhaupt macht die heil. Schrift den Eindruck, daß es nicht auf ein Gnadenmittel ankomme, welches uns das Heil zubringe und ins Reich Gottes versetze, sondern alle Gnadenmittel seien dabei in ihrer Weise concurrirend; das gepredigte Wort könne auch Kinder Gottes schaffen ohne die Taufe; darum habe jenes „nur“ der These einen „gesetzlich beschränkenden“ Beistrich. —