# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Rußland. Nebst Deutschland ist also das Kaiserthum Oesterreich am stärksten bedacht. Möge nur in Ungarn die Liebe nicht mit verbundenen Augen ihre Gaben austheilen! Im verflossenen Jahre wurden 15 Kirchen geweiht, denen 19 Kirchenweihen nachfolgen werden. Daneben sind 8 Schulen gebaut. Ohne Zweifel wird dieser Verein, dessen löbliche Zwecke unverkennbar sind, von einer starken wachsenden Strömung der Zeit getragen, während der Kirchentag neben ihm zerscheitert ist und die mehr confessionellen Bestrebun⸗ gen mit leichter Fracht einige schmale Seitenarme zu ihrer Fahrt erwählen müssen. Gegen Dr. Münkel ist eine Disciplinaruntersuchung verhängt worden, weil er im Religionsunterricht eine für den Kaiser der Franzosen beleidigende Aeußerung gethan haben soll. Die liberale Presse ist erbost, daß nicht eine Criminaluntersuchung einge⸗ leitet wurde. (Fr.) Revision der Lutherischen Bibelübersetzung. Ueber die Frage, ob eine solche Revision oder Emendation nöthig oder räthlich erscheine, hatte der Oberkirchen⸗ rath zu Schwerin das Erachten der theologischen Facultät zu Rostock erfordert. Nachdem sich dieselbe (die Proff. Dieckhoff, Krabbe, Philippi, Bachmann) nun dieses Auftrages ent⸗ lediget hat, ist das Erachten in der Dieckhoff-Kliefoth'schen „Theol. Zeitschrift,“ im 5. Heft des laufenden Jahrgangs, erschienen. Es ist dasselbe ein einer wahrhaft luth. theol. Facultät durchaus würdiges Aktenstück und so vortrefflich, daß wir nur das Eine wünschen, es möge der Redaction gefallen, dasselbe noch besonders abdrucken zu lassen, damit es so unter ein grö⸗ ßeres Publicum gebracht werde. Das überaus gründlich motivirte Schlußurtheil des Erachtens ist, daß die projectirte Emendation „weder nöthig, noch räthlich, noch thunlich“ ist. Besonders wichtig ist hierbei der Nachweis, daß die Facultät schon „eine ganze Reihe der Emendationen“ Mönckebergs, der unter den neueren Emendatoren mit dem Lutherschen Text besonders schonend umgehen will, „als falsch, nur negativ richtig, zweifelhaft, bedenk⸗ lich, ungenügend oder unnöthig ausscheiden und zurückweisen“ müsse! Geschieht das am grünen Holz, was will am dürren werden? Ist schon der erste mit aller Gewissenhaftigkeit gemachte Versuch einer Verbesserung so gänzlich verunglückt, so daß, wenn er angenommen würde, unsere Lutherbibel unter dem Titel von nöthigen Correcturen sogar mit neuen Uebersetzungsfehlern bereichert werden würde, was für eine Bibel würden wir endlich be⸗ kommen, wenn, wie dann zu erwarten stände, noch viel ungewaschenere Hände das Besse⸗ rungswerk fortsetzen und zur Vollendung bringen wollten? Gott segne die theuren Männer für den treuen Wächterdienst, den dieselben durch ihr ausgezeichnetes Votum der Kirche des reinen Bekenntnisses, ja der ganzen deutschen Christenheit gethan haben. Auch was die Steller des Bedenkens bei dieser Gelegenheit von „Herstellung eines einheitlichen und ge⸗ meinsamen Luthertextes“ sagen (wobei sie erklären: „Die Basis eines solchen textkritischen Unternehmens müßte aber immer die Lutherbibel letzter Hand vom J. 1545 bilden, als sein letztes und eigentliches der deutschen Nation vermachtes Testament“), auch das enthält ohne Zweifel die allein richtigen Grundsätze, welche bei Verfolgung dieses Endzwecks in Anwen⸗ dung zu bringen sein würden. Aus Lippe-Detmold. So schreibt der Pilger aus Sachsen vom 31. Oct. v. J.: Dies kleine Fürstenthum gehört bekanntlich fast ganz dem reformirten Bekenntniß an. Dort hatten vor einiger Zeit einige Liberale den Fürsten um Abschaffung des alten Heidel⸗ berger Katechismus und Wiedereinführung eines abgeschafften rationalistischen Religions⸗ lehrbuchs gebeten. Der darauf ergangene kirchenregimentliche Bescheid ist so trefflich, daß man nur wünschen kann, es möchten alle lutherischen Kirchenregimente in ähnlichem Falle die gleiche Antwort geben. Es heißt darin: Die Petition weise auf den Grundsatz hin, als wäre die kirchliche Lehre Gegenstand willkürlicher Festsetzung der einzelnen Kirchenglieder, so daß die Mehrzahl der Stimmen über Lehre und sonstiges Recht in der Kirche zu entscheiden hätte. Bei einer solchen Annahme sei es nicht unmöglich, daß einmal von einer augenblicklichen Mehrzahl auch das Aufgeben derjenigen Lehren begehrt würde, die den Christen vom Nichtchristen unterscheiden. Wie aber die evangel. Kirche überhaupt, so sei auch die reform. Kirche des Landes nicht eine Gemeinschaft des Unglaubens, sondern eine Gemeinschaft des