# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S13 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. 13 als sei die Kirche ihrem Wesen und Begriffe nach nicht Gemeinschaft, sondern Institution, und als solche über jener stehend. Die 6., 7. und 8. These sind an sich unverwerfliche Zusätze zu der vorhergehenden, und vermitteln von dieser den Uebergang zur 9. 9. These: „Demnach bilden reines Wort und Sakrament im Bekenntniß die Grundlage der verfaßten oder geordneten Kirche, und insofern man Kirche in diesem Sinne nimmt, kann man dann auch sagen, daß die falschen Kirchen keine Kirchen, sondern Sekten, häretische Religionsgemeinschaften und dergleichen sind.“ Wie übel es gethan sei, von der Ermahnung des heil. Apostels 1 Kor. 1, 10. abzugehn, zeigt der vorliegende Satz. Die Betrachtung der Kirche als verfaßter oder nach der Seite der Kirchenordnung, wenn nach dem gefragt wird, was sie sei, Thes. 1., ist den symb. Büchern entschieden fremd; nur zu dem Zwecke freilich, welchen die Thesen haben, ist solche Unterscheidung im Begriff am tauglichsten.*) Es gibt keine andere Kirche, wenn man eigentlich davon reden will, als wie sie vom heil. Geiste durch den Glauben hervorgebracht wird, die da reicht soweit, als Gottes Wort und Sakramente noch vorhanden sind, soweit, als die äußere Christenheit mit allen einzelnen Haufen der Berufenen, außerhalb welcher keine Auserwählten zu suchen sind, auch wenn menschlicher Wahn und Irrthum das Evangelium verdunkelt, so lange noch seligmachende Stücke der göttlichen Wahrheit überbleiben. Wir gestehen aber ein, daß man die Kirche des reinen Bekenntnisses als sichtbare wahre oder besser reine Kirche zum Unterschied von den falschen sichtbaren Kirchen die sichtbare Kirche schlechthin nennen kann, weil die eigentliche Kirche, *) Der Verfasser will, wie auch die beiden fg. Thesen unverhohlen anzeigen, nichts Anderes, als dieß geltend machen, daß Christus Seine Kirche außer dem unmittelbaren Verhältniß derselben zu Gott auf Grund der Versöhnung, was er anderswo („Bericht über die — 1860 zu Breslau gehaltene Generalsynode ꝛc.“ S. 96.) die innerliche Seite nennt, (wozu er aber als Faktoren derselben das äußerliche Handeln des W. und der Sakr. an s., ohne die besondere Aufrichtung eines öffentlichen Amtes, als zum unmittelbaren Wesen gehörig bereits rechnet, und die er insofern als sichtbare zugleich behauptet), wesentlich auch als einen sichtbaren Organismus oder Gliederbau, in dem sie zu ihrer Selbsterbauung wirksam sein solle, gestiftet habe, und das sei die äußere oder gesellschaftliche Seite ꝛc. (Bericht S. 93. 96. vgl. Verhandlungen S. 70.) Jene, die Gott zugekehrte, wendet sich allerdings nach außen, den Menschen zu und bezeugt sich durch Thätigkeiten als Erweise des innerlichen Glaubens, die aber nicht das Wesen mit ausmachen, — gleichwie die Wirkungen einer Seele nicht diese selbst sind, sondern von ihr nach einem immanenten Gesetz hervorgebracht werden. Man sieht, daß der Verfasser die Kirche gleich von vorn herein als ein sichtbares Zusammensein setzt. Hat der HErr im Paradiese Seine Urkirche, Adam und Eva, durch ein äußerliches Gebot gestiftet, das sie, gleichviel, ob sie glaubten oder nicht, zum Handeln des Protevangeliums bestimmte, oder ward sie aus dem Glauben? (Luther: „aus dem Glauben wird die Kirche ꝛc.“) Die in die Erscheinung tretende Annahme und Uebung des W. und der Sakr. durch die Kirche an sich ist als äußerer Organismus ihr Leib, welchen sie selbst als der Geist seinen Körper — auch weiterhin vermöge ihr geschenkter geistlicher Gaben — sich baut, nachdem das Gebot der Liebe bei ihr aufgerichtet ist. Hier ist keine „Menge neuer Normen oder Gesetze,“ welche an der apostolischen Kirche geträumt werden, (Bericht S. 93,) wie im Folgenden ausführlicher sich erweisen soll.