# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. 11 zugleich sichtbar und unsichtbar sein, und wir bei dem, was auf Erden vorgeht, auch von ihrer sichtbaren Seite ausgehen müssen. Gerade jedoch der Ausgangspunkt lutherischer Rechtgläubigkeit ist das „angenommene Vorhandensein Gläubiger“ durch das, was unmittelbar vom Himmel herab ohne menschliche Werkzeuge ursprünglich zu den ersten geredet ward.*) 5. These: „Reines Wort und Sakrament, die eine Versammlung von Menschen annimmt und übt, oder, was dasselbe ist, das Zusammensein in Christi Namen, sind allein unmittelbar wesentliche Faktoren (Erzeuger) und Kennzeichen der Kirche, d. h. sie machen die Kirche insofern allein wesentlich aus und als Kirche kenntlich, als 1) dadurch der ewige Zweck der Kirche, die Menschen selig zu machen (die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott durch Christum) allein und vollständig erreicht wird, und 2) alles Andere, was der Kirche eignet oder was sie bedarf und Gott ihr schenkt, wie Gaben, Aemter, Einrichtungen, Oertlichkeiten, Zeit, Leiden u. s. w., wiederum nur dem Wort und Sakrament als Mittel dienen. Somit ist auch zwar das Amt (der Dienst) des Predigens und Sakramentreichens im Zusammensein von wenigstens 2 oder 3 Menschen in Christi Namen (C. Aug. art. 5.), nicht aber auch eine zu dessen gedeihlicherer Ausrichtung constituirte dauernde größere Gemeinde, noch ein an einer solchen zu demselben Zwecke eingerichtetes dauerndes Predigtamt zum unmittelbaren Wesen der Kirche gehörig, wie denn auch die Wirksamkeit des Worts und der Sakramente nicht davon abhängig gemacht werden darf, daß sie von einem dauernd eingerichteten Amte verwaltet werden.“ Der oberflächlichen Betrachtung mag diese These als unverfänglich erscheinen, aber sie ist ein merkwürdiges Beispiel, wie eine nicht dem Dienst des Glaubens allein untergeordnete Dialektik das ihm Schädlichste nebeneinführen kann. Indem der Verfasser von Wort und Sakrament, die allerdings Erzeuger der Kirche sind, zugleich behaupten will, sie machen als angenommen und geübt jene auch wesentlich aus, sind zum unmittelbaren Wesen derselben gehörig —, vindizirt er ein sichtbares Versammeltsein um Wort und Sakra- *) Bei Gelegenheit der Diskussion über die 4. These äußert ein Professor der Theologie in den „Verhandlungen“ S. 123: „Die Alten lehrten, daß die Kirche synekdochisch die Gemeinschaft der Gläubigen sei.“ Dem ist nicht so. Sie sagen vielmehr mit den symb. Büchern also: Wiewohl Christus der HErr nicht will, daß die Bösen die Kirche seien, unterrichtet Er und Seine Apostel jedoch, wie die Kirche scheine in dieser Welt, d. h. welches Ansehen sie in diesem Leben habe; und wenn sie darum den ganzen sichtbaren Haufen, welche um W. und S. sich sammeln, den Namen „Kirche“ nicht absprechen, so zeigen sie damit, daß er in einem synekdochischen Sinne ihnen zukomme, indem in diesen Subjekten, dem sichtbaren Haufen, eine Zweiheit sei, Gläubige und Gottlose, die Hauptsache aber, die Gläubigen, herausgezogen werde als der vornehmste Theil, darnach ich das ganze Subjekt benenne, nach der Hauptsubstanz die 2 verbundenen Substanzen, mit andern Worten, daß das Ganze den herrlichen Namen „Kirche“ trage um des Theils willen, welchem er eigentlich allein gebührt; und dieses gilt sowohl von der allgemeinen (katholischen) sichtbaren Kirche, als den einzelnen Abtheilungen derselben, den sogenannten Partikularkirchen, als da sind römische, griechische, lutherische, englische, kalvinistische ꝛc.“ Wie könnte demnach „in dem Begriffe der Kirche auch die Sichtbarkeit ruhn?“