# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S10 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 10 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. Kirche verleugnet, die Zugehörigkeit zu einer sichtbaren Versammlung bringt an sich schon eine Gliedschaft an Christo wenigstens äußerlich mit, solche aber, ohne Glauben nur möglich als Gesetzeswerk, ist mitwirkend dann mit dem Glauben zur Seligkeit; es tritt durch jenen veräußerlichenden Kirchenbegriff an die Stelle des überwiegenden unsichtbaren Einflusses der lebendigen Glieder im allgemeinen Bewußtsein eine äußere gesetzgebende ordnende Macht, gleich Institutionen einer natürlichen Rechtsgemeinschaft, und zwar mit Nothwendigkeit gesetzt —: die Kirche verweltlicht. Das wichtigste „Interesse für uns kirchlich auf Erden“ hat es, daß das Handeln des Worts und Sakraments als Folge erkannt werde davon, daß Christus das Haupt Seiner unsichtbaren Gläubigen ist, indem wir sagen müssen, das Handeln des Worts und Sakraments sei die unzertrennliche und nothwendig folgende Wirkung von dem, daß Gläubige Christi bereits da sind. Zu denselben kommt das Wort (und damit auch Sakrament) unmittelbar von dem Sohne Gottes, sie zu allererst noch böse und ungläubig findend, wie das Ehepaar im Paradiese und durch dieses alle Menschen, auch die 12 Jünger des HErrn, von Natur. Unsichtbar drückt es den Glauben in die Herzen, und er selbst ist etwas Unsichtbares, wie Niemand leugnet; aus solchem Glauben wird die (eigentliche) Kirche, nach lutherischer Lehre, durch und in ihm bleibt Wort und Sakrament auf Erden, und wird gehandelt; und solches Handeln ist nie unfruchtbar. So entsteht und pflanzt sich fort eine sichtbare Kirche, die also aus der ursprünglichen unsichtbaren kommt, welche ihr auch immer zum Grunde liegt. Da übrigens alle Gaben Christi, der unsichtbaren Kirche als solcher geschenkt, unsichtbaren, himmlischen Ursprungs sind: so kann ich es auch den menschlichen Werkzeugen weder ansehn noch anhören, ob sie Gottes Wort führen, ich muß es glauben. Daß selbst von Heuchlern solches geschehen kann, zeigt uns die Nothwendigkeit, den Kirchenbegriff auf das logische Wesen zu beschränken, daß nicht die Außenseite der Kirche für sie selbst gehalten werde, welche darunter verborgen ist. Apol. F. 63. b. Nicht wird daher „bei Gelegenheit der Erörterung der vorausgeschickten Definition der Kirche“ von der Apologie gerechtfertigt, in welcher theilweisen Beziehung die A. K. und sie „bloß von lebendigen Gliedern spreche;“ — es kam den symb. Büchern allein und lediglich darauf an, zum Wesen der Kirche gehört nach ihnen ausschließlich die Unsichtbarkeit derselben. Ebenso bei allen ihnen folgenden Dogmatikern. Der Gefahr, die der Thesensteller sieht, wird genugsam gewehrt durch den 8. Artikel. Soll ein äußerer, Gläubige und Ungläubige, d. i. Wesen und Schein, umfassender Organismus die Natur der Kirche mit sein, (d. h. wodurch ihr Begriff von jedem andern sich unterscheidet, was zum mindesten ein völliger Mißverstand der luth. Lehre von derselben ist, und logisch durchaus ungerechtfertigt dasteht, sonst müßten ja auch Grund der Existenz oder Kennzeichen oder Wirkungen derselben an einem Dinge, nicht bloß seine spezifisch unterscheidenden Eigenschaften, in dessen reinen Begriff zugleich fallen, s. Verhandlungen S. 70 flg.—) so ist allerdings eben damit gesagt, daß das Entstehen der Kirche