# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S8 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 8 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. statt des Papstes als das Haupt der Kirche hingestellt“ gerade und ausschließlich als in den Gläubigen wirkende Ursache einer geistlichen Einigkeit und des Lebens darin. (Schmalk. Art. F. 141. a.)*) Daraus, daß „die symb. Bücher Christum für das Haupt der Gläubigen erklären, (und die Gläubigen sichtbar sind,) zu gleicher Zeit auch sagen, daß die eigentliche Kirche Wort und Sakramente, also etwas Sichtbares, handele, wobei auf die Gläubigkeit des Handelnden nichts ankomme,“ folgt allerdings, daß Christus „das Haupt der Kirche ist, die als solche auch handelt,“ aber keineswegs, daß ich „für alle, welche in den sichtbaren Haufen handeln,“ (oder auch sind), Ihn als das Haupt gelten lassen müsse. Mit der letztern Behauptung wird das luth. Bekenntniß verlassen, und zu dem Be⸗ Kirche sei. Und nachdem die rechte Kirche in der Schrift genannt wird Christi Leib, so ist je gar nicht möglich, anders davon zu reden, denn wie wir davon geredet haben. Denn es ist je gewiß, daß die Heuchler und Gottlosen nicht Christi Leib sein können, sondern in das Reich des Teufels gehören. — Dieses Alles ist ganz öffentlich und so klar, daß Niemand leugnen mag. (So wenig werden die Letzteren auch von Christo gezogen, Vhdlungen S. 124., daß vielmehr die Apologie sagt: „der Teufel habe sie gefangen und treibe sie, wozu er wolle.“ F. 65. a. unten. — Man behauptet, Röm. 12, 5. werde die sichtbare Versammlung der Berufenen Leib Christi genannt, Verhandlungen S. 118; nimmermehr — der Apostel redet von dem geistlichen Leibe Christi, der unsichtbaren Kirche, insofern sie es nur ist, um deren willen auch beigemischte todte Glieder ihrer sichtbaren Versammlungen der unter ihnen, jedoch allein in den Gläubigen wohnende Geist der Gnade zu Werkzeugen Seiner Gaben gebrauchen kann. *) Zergliedern wir die Definition von Kirche in der A. K., so ist „die Versammlung“ das genus, „aller Gläubigen“ die diff. specifica; der Zusatz „bei welchen ꝛc.“ gehört nicht zu der letztern, denn es gibt auch eine Versammlung, von welcher dasselbe prädicirt werden kann, ein sichtbarer Haufe der Berufenen, und dieser wird nur Kirche im uneigentlichen, synekdochischen Sinn genannt; das genus ist das determinandum, der spezifische Unterschied die Determination, welche das aussagt, was der zu definirenden Sache stets als ihr ganz allein eigenthümlich zukommt; also ist die Kirche eigentlich die Versammlung aller Gläubigen, mit Ausschluß bloß Berufener, und der Zusatz „bei welchen ꝛc.“ ist ein Prädikat, welches sie, die unsichtbare, geistliche Versammlung, mit einer solchen, von welcher Gläubige der vornehmste Theil nur sind, gemein hat, also gehört es nicht zum logischen Wesen der Kirche, wiewohl es zum logischen Wesen des genus gehört, welches sichtbare und unsichtbare Versammlung, bei welchen Evangelium und Sakrament recht verwaltet werden, als species unter sich begreift. Diese beiden, die societas interna und externa, welche sich niemals decken können, weil das geistliche Leben mancher Gläubigen zum wenigsten unterbrochen wird, und es auch falsch lehrende Kirchen gibt, darunter doch Heilige sind, verhalten sich zu einander, wie Theile zum Ganzen, Ursache zur Wirkung ꝛc., und das Reich der Natur muß hier dem Reich der Gnade dienen. Aus zweierlei Gründen wird in der Definition der Augustana der äußerst wichtige Zusatz („bei welchen ꝛc.“) hinzugefügt, 1) um die wahrhaftige Existenz der unsichtbaren Kirche auf Erden auszusagen, 2) um anzuzeigen, was genug sei zu wahrer Einigkeit. Das Wort „Versammlung“ soll hier, um es nochmals zu sagen, nicht die sichtbare um W. und S. ausdrücken, sondern die geistliche Vereinigung unter dem geistlichen Haupte, gleichwie die Kinder dieser Welt eine Gesammtheit bilden unter ihrem Fürsten; zugleich aber will der 7. Artikel nicht bloß bezeugen, daß die Kirche allezeit sein und bleiben müsse, sondern auch, wo sie sei, an welchen Zeichen sie erkannt werde. Daß nun aber die Gläubigen, insofern sie Menschen sind, allerdings auch eine sichtbare Versammlung um W. und S. ausmachen, ohne daß sie einzeln von den beigemischten bloß Berufenen unterschieden werden können, versteht sich von selbst.