# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S4 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 4 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. er denn so toll sein, daß er Schlüssel dazu gebe, auf daß man sein Reich mit äußerlichen Geberden sollte binden? sollte zugleich verdammen aus seinem Reich alle äußerliche Geberde, und sollte doch Schlüssel dazu geben und befehlen, mit äußerlichen Geberden drinnen zu herrschen? Denn er nennet sie ja Himmelsschlüssel, die zum Reich Gottes dienen; dazu kein äußerlich Werk oder Gesetz hilft, wie Christus sagt.“ Es ist ein Widerspruch, ein Ding der Unmöglichkeit, in den Begriff der Kirche die Seite der Kirchenordnung (im zeitlichen Sinne) mit aufzunehmen. 2. These: „(A. Die Kirche nach der Seite der Heilsordnung.) Die Heilsordnung — das unmittelbare ewige Verhältniß des Menschen zu Gott betreffend — beruht auf Gottes Heilswort (Moralgesetz und Evangelium) und Sakramenten, die Gott dazu offenbart hat, daß die Menschen durch Annahme und Gebrauch derselben im Glauben Vergebung der Sünde erlangen und selig werden.“ Das Moralgesetz d. i. das Naturgesetz, der Vernunft erkennbar, gehört nicht zum göttlichen Heilswort. Daher heißt es ganz richtig in Luthers kleinem Katechismus bei der Erklärung des dritten Artikels: „Der heil. Geist hat mich durch das Evangelium berufen“ ꝛc. Der treffliche dänische Theolog Wandalinus sagt in seiner hypotyp. p. 301: „Die Frage, ob Gott durch das Wort des Gesetzes zu der Kirche berufe, ist zu verneinen, weil dieser Beruf geschieht durch das Wort der Gnade, um Christi Willen; aber das Gesetz ist nach dem Fall ein Wort des Zornes und ein Amt des Todes, Röm. 4, 15., 2 Cor. 3, 7.; es predigt an sich nichts von Christo, wie könnte es also zur Gemeinde Christi berufen?“ 3. These: „Durch gläubige Aufnahme des Worts und der Sacramente entsteht unter den Menschen die Kirche, durch deren Uebung erhält sie sich. Die Kirche ist so die Gemeine oder Versammlung der Heiligen, in welcher das Evangelium recht gelehrt und die Sakramente recht verwaltet werden. C. Aug. art. 7. 8.“ Der dritte Artikel des luth. Katechismus schreibt die Erhaltung der Kirche als Gnadenwohlthat dem Geiste Christi zu. Nun will zwar der Verfasser dieses Werk Gottes an den Menschen nimmermehr leugnen, aber warum dehnt er in der folg. These die Selbsterhaltung auf eine sichtbare Seite aus? Es darf keineswegs dem erneuerten Willen der Gläubigen abgesprochen werden, daß er bei allem göttlichen Wirken des Guten in ihm durch den Glauben mitwirke, Concord.⸗Form. f. 234. a. Bleibe ich aber hierbei nicht stehn, so dürfte jene Ausdrucksweise, wie Thesis 2, der Keim späterer irriger Sätze sein. Wir meinen das Vorwärtsschreiten im Gange der Thesen, bis man dahin kommt, wo man nicht mehr von der Zeitrichtung entfernt ist, welche unter Kirche eine objectiv⸗gesetzliche, die geistliche Gemeinschaft bedingende Anstalt Christi versteht, die (als drittes Gnadenmittel) durch gottgegebene Ordnungen und ihnen gemäße Werke die Erhaltung bei Wort und Sakramenten erst zuverlässig sichere. 4. These: „Sowohl dieses Entstehen als diese Selbsterhaltung der Kirche