# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S2 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 2 Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der ev.⸗luth. Kirche in Preußen ꝛc. derselben und ihre einzelnen Worte betrifft, so gehören sie allerdings nur einem Gliede, das jedoch nicht allein ein hervorragendes ist, sondern auch an der Spitze der Administration steht, an; sie begründen aber eine theologische Anschauung, welche die Leiter der preußisch⸗luth. Generalsynode insgesammt theilen, gleichwie es nicht zu verkennen ist, daß die angefochtenen Beschlüsse der letztern da, wo man es nicht vermeiden konnte, von ihr durchdrungen sind. Und dürfte es denn für gleichgültig gehalten werden, was die Lehre eines Vorgesetzten im sogenannten höhern Kirchenregimente sei? könnte eine vereinigte Wirksamkeit desselben Statt finden, wenn gegenseitige Disharmonie es unter sich zertrennte? Wäre nun aber auch die bewegende äußere Ursache im Laufe der Zeit nicht mehr vorhanden, so erfordert es doch die allgemeine Pflicht von Bekennern der Wahrheit, ihre Stellung, welche sie irgend einer kirchlichen Erscheinung gegenüber eingenommen haben, vor den Leuten zu rechtfertigen, so wenig man auch geneigt sein würde, in dem Kampfe, welchen viele Gegner nur noch mehr verwirrt haben, den rechten Standpunkt bei denjenigen vorauszusetzen, welche die Lehre dieser als unrein ebenso bestreiten. Gott, welcher die Liebe und der Alleingewaltige ist, steure und wehre Allen, die an Trennungen Belieben tragen und Seinem Reiche zuwider sind; Er heile die Brüche und verbinde die Wunden, die dem geistlichen Leibe Jesu Christi geschlagen worden; und segne die Bemühungen Seiner Knechte, welche dagegen gerichtet werden. Amen! 1. These: „Es ist an der Unterscheidung von Heilsordnung und Kirchenordnung festzuhalten, und damit auch im Begriff der Kirche eine doppelte Seite derselben zu unterscheiden.“ An der Unterscheidung von Heilsordnung und Kirchenordnung ist allerdings festzuhalten, aber um von dem Begriff der Kirche die Seite der letztern geradezu auszuscheiden. Der Begriff eines Gegenstandes gibt das Wesen desselben, d. h. er sagt, was dieser eigentlich ist, er gibt die innerliche, unveränderliche Natur des Gegenstandes an; denn der menschliche Geist kann sich bei dem bloßen äußeren Sein nicht begnügen, sondern will durch dieses hindurchdringend das eigentliche Sein, das Wesen wissen, und die Indifferenz oder Unterschiedslosigkeit des einen von anderen, die mit ihm zu einer und derselben Gattung gehören, verneinen. Also der Begriff der christl. Kirche gibt ihr Wesen, ihr eigentliches Sein an. Nun behauptet unser schriftgemäßes Bekenntniß, Augsb. Conf. Art. 7. 8., die christliche Kirche sei eigentlich nichts Anderes, als die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen. Hier ist offenbar, daß die christl. Kirche, mit Luther zu reden, „ganz im Geist und gar ein geistlich Ding ist,“ (Eph. 2, 22. Luthers „Offenbarung des Antichrists“ ꝛc.) ihr oder „der Christenheit Leben, Wesen und Natur nicht ist eine leibliche Versammlung, sondern eine Versammlung der Herzen in einem Glauben, eine geistliche Gemeinde, die unter die weltlichen Gemeinden nicht mag gezählt werden, so wenig die Geister unter die Leiber, der Glaube unter