# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1864_S1 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang X. Januar 1864. No. 1. (Von Pastor Fürbringer.) Einiges über die Lehre des Oberkirchencollegiums der evang.⸗luth. Kirche in Preußen von Kirche, Kirchenregiment und Kirchenordnung. *) Die Veranlassung, welche dieses in den folgenden Blättern dargelegte Zeugniß hervorgerufen hat, ist nicht eine allgemeine, sondern eine besondere. Mehrere Glieder einer Parochie der luth. Kirche in Preußen hatten einen Prediger aus unsrer Synode von Missouri (u. a. St.) begehrt. Es war ihnen geantwortet worden, daß sie bei ihrem bisherigen Pastor und Gemeinde für's Erste darauf antragen möchten, ein Kolloquium zwischen Missourischen und ihrem Prediger ꝛc. zu veranstalten. Sie hatten bei ihrer obersten Kirchenbehörde angefragt, ob sie auf eine solche Conferenz eingehn würde, und diese hatte es nicht verweigert, jedoch für nöthig erachtet, von den Missouriern zuvor eine Anzeige der Punkte, welche dieselben für irrthümlich und zugleich für so wichtig hielten, daß sie (bei beharrlichem Festhalten derselben) eine Spaltung vor Gott und allen frommen Christen rechtfertigen würden, zu verlangen. Sie hatte hierbei namentlich auf die Lehre von der Kirche hingewiesen, welche in den Thesen enthalten sei, die, von dem hochverdienten Director, dem G. R. Dr. Huschke, entworfen, den Verhandlungen zu Grunde gelegt worden sind, zu denen sie von ihrer Synode bevollmächtigt, eine Commission nach Berlin 1861 einberufen hatte. Da obige Hinweisung von dem Oberkirchencollegium selbst geschehen war, so möchte, wenn die streitigen Punkte zwischen ihm und den Missourischen angegeben werden sollen, es vor Allem rathsam sein, auf diese Thesen mit einer Rücksichtnahme auf die Unterredungen darüber näher einzugehn; darum aber auch, nachdem zuvörderst die Lehre von der Kirche besprochen worden ist, die Streitfrage über Kirchenregiment und Kirchenordnung, welcher jene sie nothwendiger Weise bedingend zum Grunde liegt, nach der 27., wie einigen folgenden Thesen, und soweit sie erörtert worden, aufzunehmen. Was die Abfassung *) Um diesem Aufsatze sogleich Raum zu verschaffen, lassen wir denselben die Stelle unseres diesjährigen Vorwortes vertreten. Wir glauben dies um so mehr thun zu können, da derselbe die gegenwärtig innerhalb unserer Kirche brennendste Zeitfrage behandelt. D. R. 1