# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S384 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 384 Ein vorläufiges Recepisse. wie in beiden Geboten gleicherweise eine wirkliche Lust verboten ist, die in einem Gebiete concreter Sünden zur Erscheinung kommt,“ (natürlich ist das Verbot der Erblust in beiden Geboten mit inbegriffen). „Der Partitionsgrund muß also in den Objecten der Lust liegen, und da meinen wir, daß das neunte Gebot von dem erblichen Familienbesitz handelt, das zehente dagegen von dem Eigenthum redet, welches der Einzelne hat. In beiden Beziehungen aber sollen wir uns an dem Bruder nicht versündigen durch „„Abgunst und leidigen Geiz.““ (Luther. im Gr. Katech. Erl. Ausg. 21, S. 89).“ Ein vorläufiges Recepisse. Die neueste Nummer des „Luth. Herold“ enthält einen neuen Artikel aus der Feder Hrn. Dr. Seyffarths über die Negersclaverei, worin sich alle die Schauergeschichten in nuce befinden, die sonst in abolitionistischen Schriften über den africanischen Sclavenhandel und über die südliche Sclaverei hin und her zu lesen sind. Damit will denn der Hr. Dr. S. die von uns in „Lehre und Wehre“ vertretene Lehre der h. Schrift und der ev.⸗ luth. Kirche, daß die Sclaverei an sich nicht Sünde sei, umstoßen. Gesetzt aber, alle die haarsträubenden Dinge, die Hr. Dr. S. berichtet, wären wahr (was derselbe auch wirklich in seiner bekannten Gutmüthigkeit anzunehmen scheint), so könnte doch nur der meinen, daß damit jene Lehre umgestoßen sei, welcher an die Stelle logischer Schlußfolgerungen die Combinationen seiner Phantasie setzt; was zwar auf dem Gebiete der Chronologie für berechtigt angesehen werden mag, aber auf theologischem schwerlich viele Vertreter finden dürfte.*) Wenn übrigens Hr. Dr. S. aus unseren exegetisch⸗dogmatischen Darlegungen das als unsere Meinung herausgelesen zu haben versichert, daß „die gegenwärtige Negersclaverei in den Vereinigten Staaten eine göttliche Ordnung ist, die erhalten und verbreitet werden muß;“ daß, „wer dies nicht annimmt, kein wirklicher Lutheraner und Christ ist;“ daß „der gegenwärtige Bürgerkrieg von Seiten des Nordens ein Kampf wider Gottes Gebot ist“ — so wird es uns schwer, darin nur eine Verwechslung sinnreicher Combination mit logischer Consequenz und nicht vielmehr unsittliche böswillige Consequenzmacherei zu sehen. *) Was möchte wohl der h. Apost. Paulus gesagt haben, wenn man seine Lehre von der Sclaverei mit dergleichen Schauergeschichten hätte widerlegen wollen? — Oder sollte etwa Hr. Dr. S. nicht wissen, daß die Sclaverei im römischen Reiche, von der der Apostel zunächst redet, leider! Stoff genug zu ebenso haarsträubenden, und zwar streng beglaubigten, Schauergeschichten liefert? Im Nothfall können wir damit aufwarten.