# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S378 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 378 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. In der Agentur des Rauhen Hauses in Hamburg erschien in diesem Jahre: Zur Charakteristik der heutigen Volksliteratur. Von F. Schaubach. Gekrönte Preisschrift. — In einer Recension dieser Schrift heißt es: „Auf dem Barmer Kirchentage 1860 wurde ein Theilnehmer des Kirchentags durch die Verhandlungen über Lange's Vortrag über die Stellung der weltlichen Literatur zum Christenthum veranlaßt, einen Preis auf eine Schrift auszusetzen, die „„eine Critik der heutigen verderblichen Volks⸗ (Roman, Novellen ꝛc.) Literatur und die Angabe der Mittel, wie derselben entgegenzuarbeiten sei,““ enthalten sollte. Die Schrift war auf 10 Druckbogen Umfang festbestimmt. Wenn wir auch der vorliegenden Schrift nicht die Erschöpfung des Gegenstandes zuerkennen können, so haben wir darin doch einen tüchtigen, soliden Beitrag zur Lösung der Aufgabe zu erblicken. Wir hätten manche Schilderungen schärser, einschneidender und unbarmherziger gewünscht, wenn wir auch wohl wissen, daß der Verfasser in dem Maßhalten der Sache nur nützen wollte. Eine Furcht vor den maßlosen Angriffen der Gegner kann der Verfasser nicht gehabt haben, sonst hätte er ja das ganze Unterfangen müssen sein lassen; denn daß er in ein Wespennest stach so oder so, darüber war er gewiß nicht zweifelhaft. Der Verfasser hat seinen Stoff in 14 Capiteln abgethan, sie heißen: die Zunahme der Production, die Leserkreise, die Ritter⸗ und Räuberromane, die Kalenderliteratur, die Jugendschriften, die Volkspoesie, populär⸗wissenschaftliche Schriften, die Literatur des Aberglaubens, die Zeitungen und die Zeitschriften, Ueberwachung der Volkslectüre, christliche Volksschriften, die Tractate, Unterhaltungsschriften, populär⸗geschichtliche und naturwissenschaftliche Schriften, neutrale Literatur. Kirchlich = Zeitgeschichtliches. I. Amerika. F. W. A. Riedel, den die Kath. Kirchenzeitung als einen von den „vier lutherischen“ Predigern aufgeführt hat, welche kürzlich römisch geworden sind, gehörte keiner sich lutherisch nennenden, sondern der niederländisch⸗reformirten Gemeinschaft an, wie der „Evangelist,“ der mit dem Genannten zu thun gehabt, meldet. Der „Lutheran and Missionary“ vom 29. Oct. erwiedert dem „Observer“, der sich für die Berechtigung seiner Abweichungen in der Lehre auf „die Basis der Generalsynode“ berufen hatte, u. A. Folgendes: „Es gibt nichts in der Basis der Generalsynode, selbst die Missouri⸗Synode abzuhalten, mit dem ganzen Convolut der Bekenntnisse in ihren Armen in dieselbe zu kommen.“ — Auch wir zweifeln nicht daran, aber die Bekenntnisse selbst, die kein Pacisciren mit Irrlehrern zulassen, würden die Missouri⸗Synode davon, wie von dem Eintritt in irgend eine andere unirte Gemeinschaft, abhalten. Sclaverei. Folgendes lesen wir im „Lutheran and Missionary“ vom 29. Oct.: „Vor einiger Zeit veröffentlichte Bischof Hopkins von Vermont einen Brief über die ‚Biblische Anschauung von Sclaverei,‘ dessen Gegenstand, wie er sagt, ‚war, aus der Bibel zu beweisen, daß in dem Verhältnisse des Herrn und Sclaven nothwendigerweise durchaus keine