# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S376 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 376 Die Zerwürfnisse in der lutherischen Kirche Preußens. oder Pastorenherrschaft in die Hände fallen, so viel er sich auch gegen alles Herrschen in der Kirche verwahre. Diese Diedrichsche Einseitigkeit scheint einem großen Theile der Oppositionspartei je länger je mehr klar zu werden. Ich kenne persönlich gar Manchen, der bei aller strengen Opposition gegen die falsche Lehre von der göttlichen Stiftung des Kirchenregiments, nunmehr doch ebenso strenge gegen das Diedrichsche Extrem sich verwahrt. So dürfte mit Gottes Hülfe eine richtige und darum versöhnende Mitte zwischen den Parteien sich bilden, eine Mitte, die von dem Grundprincip unseres luth. Bekenntnisses ausgeht, daß es die Kirche ist, der laut der Schmalk. Artikel die Macht gegeben ist, Evangelium zu predigen und Kirchendiener zu berufen und zu ordnen. Darum muß auch die Kirche als solche die Macht haben, die hierzu nöthigen äußeren Ordnungen in christlicher Freiheit aufzurichten und sich ein Regiment zu geben, das von der Kirche bevollmächtigt und als freie Repräsentation derselben, zwar nicht als eine von Gott gesetzte Obrigkeit regiert und eine unevangelische Gesetzes⸗Macht in und über der Kirche bildet, ein Regiment aber dennoch, dem „um Liebe und Ordnung willen“, wie die Symbole sagen, unterthan zu sein für uns eine ebenso heilige Pflicht ist, als der Zweck der Kirche, dem alle Kirchenordnung dient, nehmlich das ewige Heil der Seelen, ein heiliger ist. Auf dem Standpunkt der hier ausgesprochenen rechten Mitte steht auch ganz das Gutachten über die Breslauer Synodalbeschlüsse, von Professor Harnack in Erlangen kürzlich erschienen. Dasselbe weist sehr klar und entschieden beide Extreme ab, eines Theils die göttl. Stiftung einer Kirchenregimentlichen Gewalt, wie sie in Breslau gelehrt wird, und andrerseits die Ueberstürzung der Diedrichschen Opposition, die die Gesammtheit der Breslauer Synodalbeschlüsse für ein unevangelisches, antichristisch päpstisches Gebilde erklären möchte und alle Kirchenordnung in individuelle Willkür auflöst. Besonders aber zeigt dann Harnack 2 Hauptinstitute der Breslauer Kirchenordnung auf, als von unlutherischem Geiste ausgegangen und getragen, die Vorsteherordnung und das Kirchenzucht⸗Verfahren. Schließlich hebt Harnack als unzweifelhaftes Axiom die Behauptung hervor, daß in der Kirche kraft des von Gott geheiligten sittlichen Princips der Ordnung, eine Ordnungsgewalt ruhe, kraft deren sie sich selbst ihre Ordnung und ihr Regiment zu geben befugt und im Stande ist, dem wir um „Liebe und Ordnung“ willen, doch eben nur deßhalb auch „um Gotteswillen“ zu dienen und zu gehorchen haben. Es könnte das Harnacksche Gutachten um so gesegneter gerade jetzt wirken, wo die Hitze des Streits und die erste Aufregung der Gemüther sich in etwas abgekühlt hat und man für Erörterungen, wie die seinigen, um so empfänglicher geworden ist. Das aufrichtige und herzliche Verlangen nach einem in der Wahrheit ruhenden Frieden und nach Gott gefälliger Versöhnung des Streits spricht sich in der Mehrzahl der Preußischen luth. Pastoren aus in den zu diesem Zweck veranstalteten großen Pastoralconferenzen, voriges Jahr zu Angermünde, wo man freilich