# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 05 24_S165 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Sünde ſtärker fühlt, ja wenn Gott das Gewiſſen, Geſetz und den Satan wider ihn losläßt, um ſei⸗ nen Glauben zu prüfen. 2. Er hält ſich des Gnaden⸗ und Glaubens⸗ troͤſtes nimmer werth, er möge die Sünde ſtark oder ſchwach fühlen, dieweil er weiß, daß auch die ſchwächſte und leiſeſte Regung des Glaubens an den HErrn Chriſtum freie und unverdiente Gnade Gottes und die alleinige Wirkung des Heiligen Geiſtes iſt, der gleichfalls dies ſchwächere oder ſtärkere Erkennen, Bereuen, und Bekenuen der Sünde (Buße) zuvorwirkt. 3. Er klagt und wundert ſich niemals über neuentdeckte, ſchwarze Herzensflecke, ſintemal er durch die Schrift weiß, daß er von Natur vom Wirbel bis zur Sohle nichts iſt als — ein Sünder in Adam, als von ihm ſelber. 4. und 5. Er iſt und bleibt in ſich ſelber der⸗ ſelbe arme Sünder in Adam, auch wenn Freude und Wonne über ſeinem Haupte iſt und Segen in Strömen über ihn herniederregnet. Er iſt und bleibt aber auch derſelbe Gerechte in Chriſto, wenn Trübſal, Angſt, Blöße, Hunger, Fährlichkeit, Schwert, ja Tod, Hölle und Teufel wider ihn losſtürmen. 6. Er ſuchet den Grund und Quell ſelbſt die⸗ ſes wahrhaftigen Gnaden⸗ und Glaubensſtandes und ſeine Seligkeit doch niemals in ſich, ſondern außer ſich und zwar a) in dem göttlichen Rath⸗ ſchluſſe ſeiner ewigen Gnaden⸗Erwählung in Chriſto vor Grundlegung der Welt. (Epheſ. 1, 4.; 2 Tim. 1, 9.) b) in der göttlichen Aus⸗ führung dieſes Rathſchluſſes, da die Zeit erfüllet war, d. i. in der Menſchwerdung des Sohnes Gottes und ſeinem allein⸗verdienſtlichen Leben, Leiden und Sterben, ſo wie in ſeiner glorreichen Auferſtehung, die ſeine ſtellvertretende Genug⸗ thuung und Verſöhnung für der ganzen Welt Sünde bezeugt. (Gal. 4, 4. 5.; 1 Joh. 2, 1. 2.) o) in ſeiner perſönlichen Berufung durch die Pre⸗ digt des Evangeliums und ſeiner Einpflanzung in Chriſto durch die heilige Taufe kraft der Gnade des Heiligen Geiſtes, die auch allein in ihm den Glauben erwirkt, der die Gnade Gottes und das Verdienſt Chriſti in dieſen Gnadenmitteln ergreift. (Röm. 8, 28—30. Apg. 2, 37. 38. Joh. 6, 29.) Zweites Geſpräch. Die Lehre und Weiſe der Methodiſten. Philipp. Du haſt neulich geſagt, die me⸗ thodiſtiſche Lehre und Weiſe könne keine geſunden und begrün deten Chriſten hervorbringen und fort⸗ bilden, ſondern im beſten Falle nur heilſam aus dem Sündenſchlafe erwecken und aufſchrecken und die Erſtlinge der Gnade Gottes in Chriſto, und des Glaubens an dieſen, auf dem Wege des Ge⸗ fühls an und ins Herz bringen. Jetzt biſt du mir den Nachweis ſchuldig. Martin. Mit Gottes Hülfe gedenke ich ihn dir zu geben. Haſt du jemals das Büchlein vor Augen gehabt: „Lehre und Kirchenordnung der Biſchöflichen Methodiſten“, engliſch herausgegeben von der General⸗Conferenz und daraus ins Deut⸗ ſche Überſetzt, Cincinnati 1841. 165⁵ Philipp. Nein! Martin. Nun dieſes Büchlein in Taſchen⸗ Format, das ich eben hier bei mir habe, beſteht aus 212 Seiten, und wieviel von dieſen, meinſt du, ſind „der Lehre“ gewidmet? Philipp. Nun ich denke doch, mehr als die Hälfte; denn wenn ich auch kein Gelehrter bin, ſo kann ich doch ſo viel einſehen, daß Bekenntniß und Lehre das erſte und wichtigſte Stück in jeder beſondern Kirche ſei; denn iſt dieſes falſch oder irrthümlich, ſo muß nothwendig im Großen und Ganzen auch Gottesdienſt, Leben und Verfaſſung dieſer Kirche falſch und irrthümlich ſein; iſt jenes Stück aber rein und lauter, ſo können wenigſtens dieſe Stücke auch rein und lauter ſein; und es iſt nicht Schuld der Lehre, wenn ſie es nicht ſind. Martin. Da haſt du ganz recht, lieber Phi⸗ lipp, und ich ſehe, du biſt geſcheuter als mancher Gelehrter, der den Wald vor lauter Bäumen nicht ſieht. ö Doch laß uns bei der Sache bleiben. Höre und wundre dich ein wenig! Von jenen 212 Seitlein ſind auf die arme „Lehre“ nur 12, dagegen auf die „Kirchen⸗Ordnung“ 200 gekommen. Daraus allein kannſt du ſchon abnehmen, welchen Werth die Methodiſten auf die Lehre und welchen ſie auf ihre beſondere Zucht und Verfaſſung legen. Sie ſcheinen alſo ſchwerlich deiner Meinung zu ſein, Freund Philipp, und die Lehre nicht für das vor⸗ nehmſte Stück zu halten. Sollte dich aber das bekümmern, ſo will ich dich mit dem Apoſtel Pau⸗ lus tröſten. Der war ſicherlich deiner Meinung! denn der größte Theil aller ſeiner Briefe beſteht aus Lehre, theils in einfacher Darlegung derſelben, wie z. B. im Römerbrief, theils in Abwehr und Bekämpfung z. B. der jüdiſchen Geſetzes⸗Lehrer und -Treiber unter den Galatern, denen ſie auf Koſten des Evangeliums und des alleinigen Ver⸗ dienſtes Chriſti das Geſetz der Beſchneidung auf⸗ luden, um ſelig zu werden, ähnlich wie etwa ſchwärmeriſche Methodiſten die Bußbank zu glei⸗ chem Zwecke dem armen Volke aufladen; des⸗ gleichen zeigt der Apoſtel, welchen Werth er auf die Lehre lege, wenn er die Geheimlehrer und Schwarmgeiſter unter den Coloſſern ſtraft, und umgekehrt dann auch ſehr ausführlich und ſorg⸗ fältig in Röm. 14, 15. 1 Cor. 8 - 10. das Weſen der rechten evangeliſchen Freiheit lehret und zu⸗ gleich vor dem fleiſchlichen Mißbrauche warnet; der Worte der Zucht und Ermahnung aber, die er theils zwiſchen die Lehre einſtreuet, theils in den Schlußcapiteln als ein Vater in Chriſto redet, ſind im Vergleich zu den Worten des Zeugniſſes und der Lehre gar wenige; ja ſelbſt in ſeinen ſo⸗ genannten Hirtenbriefen, d. i. in den Briefen an den Timotheus und Titus, ſeine Gehülfen, worin er über Verfaſſung und Zucht der Kirche am aus⸗ führlichſten iſt, legt er doch immer den Haupt⸗ nachdruck auf die Reinheit der Lehre, theils zur Begründung der Gemeinden, theils zur Abwehr der Irrlehrer (ſ. z. B. 2 Tim. 1, 13. 3, 14. 1 Tim. 6, 3. Tit. 2, 1.). Du ſiehſt alſo, mein Philipp, wenn wir Bekenntniß und Lehre für das vornehmſte Stück halten, wie denn auch unſere Kirche thut, daß wir da den Apoſtel Paulus auf unſerer Seite haben, gegen jene 12 Seitlein „Lehre“ und 200 Seitlein „Kirchenordnung“. Philipp. Iſt denn da von einem beſtimm⸗ ten Bekenntniſſe die Rede, und iſt etwa durch die wörtliche Aufnahme des uralten Kirchenglaubens im Apoſtoliſchen Symbol und deſſen zwei wichtig⸗ ſten Erweiterungen im Nicäniſchen und Athana⸗ ſianiſchen Glaubensbekenntniß die Einmüthigkeit und Glaubens⸗Einheit mit der Apoſtoliſchen Kirche bezeugt? So haben wenigſtens unſre Kirchen⸗ väter und Reformatoren gethan, indem dieſe allgemein anerkannten Zeugniſſe der chriſtlichen Kirche der Augsburgiſchen Confeſſion voraus⸗ gehen. Martin. Wo denkſt du nur auch hin? Da hätte ja die viel wichtigere Kirchenordnung wenig⸗ ſtens 6 Seitlein weniger, alſo nur 194 gehabt. Zudem ſind ja auch die Methodiſten bekanntlich die Stadt auf dem Berge, die weithin geſehen und — gehört wird; was brauchen ſie da ſo ängſtlich und beſorgt zu ſein, auf dem Wege des Bekennt⸗ niſſes ihren Zuſammenhang und ihre Einhelligkeit mit der urſprünglichen evangeliſch⸗apoſtoliſchen Kirche nachzuweiſen? Philipp. Ich verſtehe deinen Spaß⸗Ernſt gar wohl. Aber weiſe du mir jetzt nach, warum die methodiſtiſche Lehre und Weiſe keine geſunden und begründeten Chriſten bilden könne? Martin. Laß uns zuerſt die Lehre ins Auge faſſen und zwar die geſchriebene auf jenen 12 Seit⸗ lein. Da finden wir denn folgende Uebelſtände: 1. Es fehlen, außer jener unkirchlichen und ungeſchichtlichen Weglaſſung des urſprünglichen Bekenntniſſes, mehrere wichtige Artikel der Heils⸗ lehre, wie z. B. der vom Predigtamte (nach Ap. Geſch. 20, 28. 1 Pet. 5, 2. von dem HErrn eingeſetzet und verordnet), von Geſetz und Evan⸗ gelium, von der Buße, von der Gnadenwahl und andere mehr. 2. Einzelne der vorhandenen Lehr⸗Artikel ſind theils irrthümlich, theils mißverſtändlich aus⸗ gedrückt. So z. B. heißt es in Artikel 7. „von der Erbſünde“ zuletzt, daß „der Menſch von der urſprünglichen Gerechtigkeit ſich ſehr weit entfernt habe und von ſeiner eigenen Natur fortwährend zum Böſen geneigt ſei“. Hiebei wird nun nicht klar, was dieſe Entfern ung ſei, ob eine bloße Ab⸗ ſchwächung und Mangel oder ein entſchiedener Widerſpruch zu der „urſprünglichen Gerechtigkeit“ des Menſchen vor Gott; denn nur im letztern Falle wäre es richtig und der Schrift gemäß (Pſ. 51, 7. 1 Moſ. 8, 21. Röm. 7, 14.), in dem erſteren Falle aber wäre es eine Hinneigung zur römiſchen Lehre. Dieſer Hinneigung nun macht ſich allerdings Artikel 2. verdächtig, daß Chriſtus „ſich nicht allein für die Erb ſchuld, ſondern auch für die wirklichen Sünden zum Opfer dargebracht habe“. Hieraus ſcheint hervorzugehen, daß Ar⸗ tikel 7. jene Entfernung von der urſprünglichen Gerechtigkeit und jene ſtete Neigung zum Böſen nur als ein unfreiwilliges Erbübel, nicht aber als freiwillige Erbſünde anſehe; jenes nun iſt die Meinung der römiſchen Kirche, dieſes aber lehrt unſere Kirche in Artikel 2. der Augsburger Con⸗ feſſion „von der Erbſünde“. Hier heißt es, „daß