# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S373 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Zerwürfnisse in der lutherischen Kirche Preußens. 373 kirchlicher Ordnung ganz unmöglich sich vertragen, sondern mußte den ganzen Bestand der kirchlichen Gemeinschaft untergraben und in Frage ziehen. Ebenso, wenn Diedrich sich nicht begnügte, Einzelnes als falsch und besserungsbedürftig in der bestehenden Kirchenordnung nachzuweisen, sondern wenn ihn sein Geist, von einem entgegengesetzten falschen Extrem getrieben, immer mehr dahin fortriß, das Ganze der breslauer Synodaleinrichtung als von einem unlutherischen, chiliastischen, päpstlich gesetzlichen Geist und Charakter durchdrungen und getragen anzusehen, und sich also bei ihm die Frage immer mehr um Sein oder Nichtsein der ganzen Kirchenordnung drehete, so konnte ein Kirchenregiment gleichfalls dem nicht stillschweigend zusehen, zumal wenn es so schonungslos öffentlich geltend gemacht wurde, wie von Diedrich. — Nach Schluß der Synode von 1860 folgten sich daher die Ereignisse sehr rasch: Disciplinaruntersuchung gegen Diedrich, Absendung einer Commission an ihn, gegen welche er aufs beleidigendste öffentlich auftrat, schließlich die Anfrage an ihn, mit einfachem Ja oder Nein sich in Betreff seiner Verpflichtung gegen die Gesammtheit der breslauer Synodalbeschlüsse zu erklären. Diedrich zeigte sich nicht weniger entschieden und energisch als seine Gegner: nachdem er die Entscheidung seiner Gemeinde vorgelegt und diese sich einstimmig für ihn erklärt hatte, sagte er sich mit ihr von der Gerichtsbarkeit des Oberkirchencollegiums und dem breslauer Synodalverbande los. So war der Bruch im Schooße der breslauer Synode eingetreten. War er einmal vorhanden, so konnte er, so lange die Ursachen, die ihn hervorgebracht hatten, nicht beseitigt waren, das Feuer nur vermehren und es zum Ausbruch in volle Flammen treiben. Das geschah denn auch. Diedrichs nächstverbundene und gleichgesinnte Freunde, die Pastoren Räthjen und Wolf, sahen sich zunächst und unmittelbar gezwungen, über ihre Stellung zu Diedrich, besonders über die Frage der Kirchen⸗ und Abendmahls⸗Gemeinschaft mit ihm sich zu erklären, und nach kurzer Verhandlung mit Breslau sagten sie sich gleichfalls los und schlossen sich Diedrich an. Und immer völliger erregte und entzündete der Streit die ganze Kirchengemeinschaft, Pastoren und Gemeinden. Eine namhafte Anzahl von Pastoren kamen seit der Synode von 1860 zu der klaren Ueberzeugung von dem, was wirklich gesetzlich und unlutherisch war in den Synodalbeschlüssen und der breslauer Lehre vom Kirchenregiment; in der Stellung zu Diedrich blieb man aber sehr verschieden, bald mehr, bald weniger sich ihm nähernd. Eine Verhandlung in Berlin im Jahre 1861, zu der die Häupter der streitenden Parteien unter Zuziehung angesehener ausländischer Theologen sich sammelten, blieb ohne Erfolg, nur daß die Gegensätze in der Lehre sich immer klarer und entschiedener herausbildeten und ins volle Licht traten. Die versöhnende Wahrheit war noch nicht gefunden. Unterdessen fuhr das Oberkirchencollegium fort, während es einerseits öffentlich erklärte, nur nach seiner Dienstinstruction, nicht nach seinen Privatlehrmeinungen zu handeln, Disciplinaruntersuchungen einzuleiten gegen solche Pastoren, die ihm in ihrer Opposition die Grenzen dessen, was mit der bestehenden Kirchenordnung verträg⸗