# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S371 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Zerwürfnisse in der lutherischen Kirche Preußens. 371 sprechen, so neigte man sich doch zu einer Fassung und Ausdrucksweise, wie sie nicht nackt und lauter aus klar gefaßten lutherischen Principien hervor⸗ ging, sondern die unter den genannten schädlichen Einflüssen sich bildete. So ist's, wenn in den breslauer Synodalbeschlüssen von „kirchlicher Obrig⸗ keit,“ von „Gehorsam,“ von „Gültigkeit der Kirchengesetze“ in einer Weise ge⸗ redet wird, wie man es nur von weltlicher Obrigkeit zu hören gewohnt ist, und wie man es nur mit Mühe mit der lutherischen Lehre von christlicher Freiheit gegenüber allem menschlichen und kirchlichen Satzungswesen in Ein⸗ klang bringen kann. So ist's ferner, wenn Kirchenzucht und Bann in einer Weise behandelt werden, die sie, wie neuerlich Prof. Harnack nachgewiesen hat, aus dem Gebiet der Seelsorge in das einer Kirchenpolizei versetzen, ein Verfahren, dem offenbar eine Verkennung des Wesens der sichtbaren Kirche zu Grunde liegt. Lange Jahre blieben nach Entstehung der breslauer Synodalverfassung die in ihr ruhenden Gegensätze unangeregt liegen. Es war die Zeit der noch brennenden ersten Liebe, in der man gern theologische Unklarheiten und Dissonanzen übersah und trug. Doch allmählig bildeten sich die einzelnen Richtungen, in denen man sich bewegte, immer klarer und entschiedener aus. Es trat zuerst die volle Ueberspannung des falschen Begriffs von sichtbarer Kirche und Amt in ihrer ganzen Schärfe hervor. Es traten vor nunmehr etwa zehn Jahren eine Anzahl luth. Pastoren in Preußen auf, z. B. Pistorius, Weicker u. a. m., die die sichtbare luther. Kirche geradezu für „die Kirche“ oder den Leib Christi schlechthin erklärten; sie verfochten öffentlich den Begriff „des Leibes Christi“ als eines äußerlich sichtbaren gesellschaftlichen Organismus mit Aemtern ꝛc. Dem ganz entsprechend trat später die Lehre vom Kirchenregiment hervor, als eines der Kirche, als dem organisch geglie⸗ derten Leibe des HErrn, göttlich eingestifteten und mit der Regierung der Kirche beauftragten Amtes. Auf Pastoral-Conferenzen, in Briefbüchern ward unablässig und lebhaft über die fraglichen Lehrpunkte gestritten, man neigte hinüber und herüber, ohne zur Klarheit zu kommen, man wollte gern das Richtige in der scharfen Betonung von sichtbarer Kirche und Amt, wie dieselbe sich geltend machte, anerkennen und doch sah man sich in Consequen⸗ zen dadurch gebracht, die man mit dem lutherischen Bekenntniß nicht zu rei⸗ men vermochte. Was aber dem ganzen Streit am meisten praktischen Nach⸗ druck gab, das war Ein Umstand. Es war nehmlich immer mehr das bureaukratisch juristischgesetzliche Wesen der bres⸗ lauer Synodalbeschlüsse praktisch unerträglich gewor⸗ den. Auf allen Synoden seit 1848 hatte man Hülfe und Abänderungen gesucht und beschlossen, selbst Commissionen zu Umarbeitung der Synodalbe⸗ schlüsse niedergesetzt, aber man war zu keinem Ziel gekommen: an der Zähig⸗ keit der Laiendeputirten auf den Synoden und an der theologischen Unklar⸗ heit im Ganzen scheiterte Alles. So wurden die Synodalbeschlüsse im prak⸗ tischen Leben eine schwere Last; es war auf den Synoden ein öffentliches Geheimniß, wie man sagt, das jeder dem anderen im Vertrauen gestand, daß