# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S365 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.⸗evang.⸗luth. Kirche. 365 daß solche Enthaltung von der Arbeit geschehen solle „so weit als möglich.“ Solche menschliche Ordnungen wurden später beibehalten und erneuert in allen christlichen Ländern. Will man nun reden von unsrer Verpflichtung, diese menschlichen Ordnungen zu halten, so muß man unterscheiden zwischen dem Gebot der weltlichen Obrigkeit und den kirchlichen Bestimmungen. Jenes muß man halten um Gottes willen nach dem 4. Gebot und weil wir aller menschlichen Ordnung unterthan sein sollen, 1 Petr. 2, 13. Diesen dagegen sollen wir uns nur um Friedens und Liebe willen unterwerfen, selbst wenn wir sie für unpassend halten, wofern sie nur nicht sündlich sind, Phil. 4, 8. und 9., Röm. 14, 13., 1 Cor. 14, 33.; denn in der Kirche hat niemand etwas zu befehlen, da herrscht nur Gott in seinem Wort, und lassen wir da jemand über uns herrschen, so werden wir Papstknechte. Also ist das, worüber die weltliche Obrigkeit hier zu befehlen hat, eigentlich nur das Feiern, während die Heilighaltung des Tags durch öffentlichen Gebrauch göttlichen Worts etwas ist, was durch kirchliche Ordnung bestimmt werden muß. Wofern aber die Obrigkeit, weil sie christlich ist, und den Nutzen des Gebrauchs göttlichen Worts für ihre Unterthanen einsieht, ihnen z. B. auch befehlen wollte, an diesem Tag zur Kirche zu gehen, so würden sie es als Christen thun, weil sie wissen, daß es Gottes Wille ist, daß sie sich um sein Wort versammeln sollen, und weil sie also gleichwohl diese Verpflichtung haben, ob die Obrigkeit oder irgend eine andere Person dieselbe gegen sie ausspricht oder nicht. Wenn nun aber die Obrigkeit mir etwas gebietet, was wider den Glauben und das Gewissen ist, so muß ich den Gehorsam verweigern; und wofern sie die Anforderung stellen wollte, daß sie als Obrigkeit die Macht habe, mir den Gebrauch göttlichen Wortes zu befehlen (wodurch sie auch Macht bekommen wollte, mir denselben zu verbieten), müßte ich protestiren und sagen: Ich brauche Gottes Wort und gehe zur Kirche, aber nicht weil die Obrigkeit, sondern weil Gott es mir befohlen hat. Dergestalt bleibt es auch unter unseren gegenwärtigen Verhältnissen unsere Pflicht, den Sonntag heilig zu halten und uns von der Arbeit an demselben zu enthalten; aber nicht, weil das Gegentheil an sich Sünde ist. Gleichwie es nicht Sünde ist, einen Apfel zu essen, aber Sünde wird, wenn es der Vater verboten hat, so steht es an sich frei, am Sonntag zu arbeiten, wird aber für uns Sünde, weil es die Obrigkeit verboten hat, und weil es kirchliche Ordnung unter uns ist, diesen Tag zur Betrachtung göttlichen Worts zu gebrauchen. Hierzu kommt auch, daß wir durch ein Abweichen hiervon die Schwachen ärgern würden, und endlich, daß es uns doch befohlen ist, Gottes Wort bei jeder Gelegenheit zu brauchen und es nicht zu verachten oder zu versäumen, so daß wir auf eine indirecte Weise in den meisten Fällen das dritte Gebot übertreten würden, nämlich durch Nichtbenutzung der Gelegenheit, die uns der Sonntag gibt, das Wort Gottes zu gebrauchen. Gesunde Christen, welche Lust am Worte haben, werden natürlich mit Freuden den Sonntag der geltenden menschlichen Ordnung ge⸗