# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S364 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 364 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. von Anfang gewest, und bleibt für und für bei aller Welt.“ (Erlang. Ausg. XXXI, 443 und 444.) Nach Anleitung dieser Stelle Luthers wurde darauf aufmerksam gemacht, wie Luther hier ausdrücklich sagt, daß weder Abraham noch die anderen Väter vor Moses einen Sabbath gehabt haben, sondern daß derselbe hinzugekommen ist als ein äußerlicher Schmuck für die Juden. Hier hält sich Luther an die Schrift, während er, wenn er anderwärts, wie oben bemerkt wurde, von einem Sabbath im Paradies redet, nur seine Phantasie rathen läßt, und selbst nicht fordert, daß man dies glauben soll. Ueberhaupt erklärte der Verfasser des Referats, daß er mit Fleiß nicht viele Zeugnisse der Väter in dieser Sache angeführt habe, weil er den Schein nicht geben wolle, als wollte er in einer so wichtigen Sache die Gewissen durch Menschenwort binden. Dies Zeugniß von Luther sei demnach gewiß sehr erfreulich, wir nähmen es aber nur an, weil es mit der Schrift stimme. — Man ging hierauf zur Verhandlung der Sätze 4—7 des Referats über, setzte jedoch an ihrer Stelle folgende kürzere Form: 1. Was gegenwärtig uns Christen verpflichten soll, den Sonntag zu halten, ist demnach: a. der christlichen Kirche Ordnung und Brauch, welche wir halten sollen um Friedens und Liebe willen laut Phil. 4, 8 u. 9., Röm. 14, 13., 1 Kor. 14, 33.; b. das Gebot unsrer Obrigkeit, welcher wir nach dem 4. Gebot und nach 1 Petr. 2, 13. um Gottes willen gehorchen sollen. 2. Folglich sündigen wir durch unnöthige Arbeit am Sonntag a. wider das 4. Gebot, wenn wir das Gebot unserer Obrigkeit übertreten, b. wider das 3. Gebot, sofern wir dadurch Gottes Wort versäumen und verachten, c. wider die Liebe, indem wir ohne giltigen Grund der christlichen Kirchen Brauch und Ordnung brechen und Aergerniß geben. — Bei der Verhandlung wurde zuerst darauf aufmerksam gemacht, wie der Sonntag allmählig der Feier- und Ruhetag in der Kirche geworden. Während die ersten Christen sich von dem jüdischen Ceremonialgesetz frei wußten, hatte doch Gott das öffentliche Predigtamt gestiftet, und dadurch die Gemeinden verpflichtet, öffentlich Gottes Wort gemeinschaftlich zu gebrauchen. Hiezu kamen sie im Anfang täglich zusammen; da dies aber in die Länge nicht ging, so sonderten sie bald einzelne Tage in der Woche dazu aus und zwar sowohl den Samstag als den Sonntag und zugleich den Mittwoch und Freitag. An diesen Tagen ging man jedoch von der Arbeit zur Kirche und von der Kirche zur Arbeit, und wohl nur zum Theil wurde es schon in der ältesten Kirche kirchliche Ordnung, daß man, weil viele Arbeit dem Gebrauch des Wortes hinderlich war, am Sonntag ruhte, welcher Tag sich nach und nach am meisten als Feiertag geltend machte. Da nun mittlerweilen manche Heiden ihre Diener und Untergebenen hinderten, zum Gottesdienst zu kommen, so befahl der erste christliche Kaiser, Constantin, daß der Sonntag ein allgemeiner Ruhetag sein solle; doch nahm man die Feldarbeit bei günstiger Witterung aus. Als kirchliche Ordnung wurde dies bestätigt auf der Kirchenversammlung zu Laodicea im Jahr 360, aber auch hinzugefügt,