# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1863_S360 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 360 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. seinem Erscheinen die Maske der Orthodoxie abgezogen haben: nichts desto weniger würden wir uns doch, selbst wenn wir ein entschiedener Reformirter wären, für ein solches mit diplomatischer Klugheit verfaßtes Bekenntniß bedanken. Als Lutheraner aber denken wir bei Erwähnung dieses Documents zugleich mit Abscheu an die echt papistischen himmelschreienden Verfolgungen gegen unsere treuen lutherischen Glaubensgenossen, sonderlich an die Verjagung von Hunderten treuer lutherischer Prediger, wozu die Publication und Einführung des neuen Catechismus Palatinus in der Pfalz das erste Signal gab, welche Verfolgungen gewiß ein schlechter Beweis für den „irenischen Charakter" sind, welchen Hr. K. seiner Reformirten Kirche zuschreibt.*) Hiermit wären wir denn mit unseren Bemerkungen zu Ende. Indem wir dieselben schließen, können wir die nachträgliche Bemerkung nicht unterdrücken, daß uns eine schwächere Apologie der Reformirten Kirche noch kaum vorgekommen ist, als die von uns eben glossirte. Gott aber sei Dank, daß alle Reformirte Gegner unserer Kirche keine besseren Gründe gegen dieselbe aufbringen können, wenn auch andere diese Gründe besser auszustaffiren im Stande sein sollten. * * * (Eingesandt von Prof. Crämer.) Bericht der sechsten ordentlichen Synodalversammlung der norwegisch = evangel. = lutherischen Kirche in Amerika, gehalten in der Kirche zu Rock River, Wisc., vom 10. bis 17. Juni 1863. (Schluß.) Man ging nun zur Besprechung des 2. und 3. Satzes über, welche also lauten: „Für uns Christen ist demnach unter „Feiertag" im 3. Gebot jeder Tag unseres ganzen Lebens gemeint, das für uns ein geistlicher Ruhetag in Christo sein soll." „Diesen geistlichen Ruhetag, der somit der Christen ganzes Leben ist, sollen wir zufolge des 3. Gebots heiligen, und dies geschieht durch fleißigen und richtigen Gebrauch des Wortes Gottes. Dies ist das moralische im 3. Gebot, welches für alle Zeiten gilt." Die Anmerkungen zu diesen Sätzen wurden vorgelesen und dann darauf aufmerksam gemacht, wie auch die Erklärung des 3. Gebots im kleinen Katechismus ausweise, daß das moralische darin bestehe im Heiligen des ganzen Lebens durch Gottes Wort. Denn da steht im Katechismus nichts von irgend einem Tag oder einer äußerlichen Ruhe, sondern allein vom Gebrauch des Worts, und dies muß denn so verstanden werden, daß der Ruhetag das ganze Leben ist, daß demnach das 3. Gebot uns gebietet, das ganze Leben zu heiligen, und alles wird ja geheiligt durch Gottes Wort. Hiermit stimmt auch dies über⸗ *) Man vergleiche hierüber die documentarische „Pfälzische Kirchenhistorie von B. S. Struve. Frankf. 1721." 4.