# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S350 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 350 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. längerer Zeit trug er seine römischen Sympathien zur Schau. Seine Synode, die s. g. Muttersynode, ließ ihn aber sehr unmütterlich laufen. Letzterer, Sohn eines Dekans in Besigheim in Würtemberg, war Schnurrers Schüler und Amtsnachfolger. Nun meldet die Kath. Kz. von New-York noch: „Den genannten drei Convertiten" (einen gewissen wahrscheinlich Reformirt gewesenen Riedel inclusive), „die früher Prediger gewesen, kann ich jetzt noch einen vierten (lutherischen) anreihen, der früher in Hazleton, Pa., gestanden. Sein Vater war der wegen seiner Frömmigkeit berühmte Dekan B. (Brandt) in Winterbach bei Ansbach." Mit Recht bezieht sich Herr Oertel auf die Frömmigkeit des Vaters dieses Herrn, da von dem Herrn selbst um so weniger von Frömmigkeit zu rühmen ist. — Ein anderer jüngst vorgekommener Uebertritt ist der des bekannten Begründers des „Ev. Review" und Hauptvertreters der Generalsynode, des Doctors Reynolds, zur Episkopalkirche. Tod. Der „Lutheran and Missionary" berichtet aus dem „Southern Lutheran" vom 4. April, daß Dr. Samuel Godfrey Henkel am 8. März d. J. in New Market, Va., gestorben ist. Es war derselbe der dritte Sohn des wohl bekannten Dr. Solomon Henkel, geb. 1807, und hat sich, obwohl ein Mediziner, um die amerikanisch-luth. Kirche namentlich durch die zumeist durch seinen rastlosen Eifer besorgte englische Uebersetzung des Concordienbuchs und der Hauptschriften Luthers über die Sacramente verdient gemacht. II. Ausland. Neue deutsche Theologie. Im 3. Quartalheft laufenden Jahrgangs der Guericke'schen Zeitschrift schreibt Dr. Delitzsch: „Dieser Negersclaverei gegenüber ist das Christenthum durchaus abolitionistisch; denn wo der Geist des HErrn ist, welcher den Sclaventod am Kreuze starb, da ist Freiheit." Für gedankenlose oder fanatisch-parteiische Leser mag diese Sorte von Beweisführung schlagend erscheinen; für uns ist sie eine traurige Probe der neuen deutschen Theologie; denn in der That glaubt man hier eher einen Thomas Münzer argumentiren zu hören, ja, einen Communisten unserer Zeit, als einen lutherischen Theologen; denn ist diese Argumentation richtig, so wird es ebenso richtig sein, zu sagen: Wo der Geist des HErrn ist, der arm und der Unterthan eines Despoten ward, da ist Armuth und Unterthänigkeit aufgehoben, da ist Reichthum und freies Bürgerthum, da ist Gleichheit. Falsche Rettung der Kindertaufe. Je zudringlicher die Wiedertäufer gegenwärtig in Deutschland werden, um so eifriger sinnen die neueren Theologen darauf, durch eine feste Theorie die Kindertaufe zu retten. Leider! geht man aber hierbei nicht auf die alte einfache Lehre unserer Kirche zurück, die in Gottes Wort tief und fest gegründet wird. Im Sächsischen Kirchen- und Schulblatt vom 20. August macht ein Einsender einen Versuch, der sich, wie er glaubt, sehr durch seine Einfachheit empfiehlt. Einfach ist er auch und rettet die Kindertaufe, stößt aber die Taufe selbst um. Er schreibt: „Faßt Referent schließlich seine Ansicht über die Kindertaufe kurz und bündig zusammen, so läuft dieselbe auf Folgendes hinaus. Auf Grund der wörtlich übersetzten und richtig interpretirten Einsetzungsworte dieses Sacraments muß die Zulässigkeit der Kindertaufe, wo nicht sogar ihre Nothwendigkeit anerkannt werden. Weil jedoch das (neugeborne) Kind vermöge seiner Natur nicht im Stande ist, beiden Forderungen der Taufe (äußerliche und innerliche) gerecht zu werden, so ist dieselbe für das Kind vorerst nur öffentliches (in seinem Namen abgelegtes) Bekenntniß und Aufnahmeakt, — eingeschlossen jedoch immer zugleich die vom Stifter derselben daran geknüpfte, feierlich verbriefte Anwartschaft auf das ewige Heil. Gelangt das Kind, welches getauft ward, allmählig in das reifere Alter, wo es vermögend ist, der vom HErrn ausdrücklich gestellten Bedingung zu genügen, d. h. zu glauben, so tritt mit dem Glauben zugleich das Zweite, nämlich thatsächliche Zueignung der himmlischen Gnadengaben hinzu. Fassen wir die Kindertaufe in dieser Weise, so kann weder jemand daran Anstoß nehmen, noch hat man nöthig, zu gewagten oder gar bedenklichen Hypothesen seine Zuflucht zu nehmen, sondern kann die Mahnung des HErrn getrost auch auf die Kindertaufe