# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 05 24_S162 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) die man nur einnehmen darf, daß ſie wirke; es iſt vielmehr eine Schatzkammer, deren Schätze allein durch die Hand des Glaubens genommen, erfaßt und feſtgehalten werden können. Wer kei⸗ nen Glauben hat, genießt zwar auch das wirkliche und ganze Sacrament, er genießt nämlich nicht bloß Brod und Wein, ſondern in, mit und unter dieſen Elementen den Leib und das Blut JEſu Chriſti als ein köſtliches Unterpfand der Gnade und Vergebung wirklich und wahrhaftig mit ſei— nem Munde; aber von dem darin liegenden Se⸗ gen für das Heil ſeiner Seele geht er leer aus; denn was kann ein noch ſo köſtliches und werth⸗ volles Pfand einem Menſchen helfen, und wie kann es ihm zur Verſicherung einer Sache dienen, wenn er nicht glaubt, daß es ein ſo köſtliches und werthvolles Pfand ſei? — Doch wer das heilige Abendmahl ohne den rechten Glauben und daher unwürdig genießt, der wird nicht nur der darin liegenden Gnade nicht theilhaftig, ſondern er findet darin anſtatt der Gnade — Zorn, an⸗ ſtatt des Lebens — Tod, anſtatt des Segens — Fluch; er wird, wie St. Paulus ſchreibt, „ſchul— dig an dem Leibe und Blute des HErrn; er iſſet und trinket ihm ſelber das Gericht, damit, daß er nicht unterſcheidet den Leib des HErrn.“ Er⸗ ſchrecklich iſt alſo die Sünde, die derjenige be⸗ geht, und furchtbar das Verderben, welches der⸗ jenige auf ſich herabzieht, welcher das heilige Abendmahl unwürdig genießt; und diejenigen, welche ſagen: „man müſſe doch froh ſein, daß die Leute noch zum heiligen Abendmahl kämen“, offenbaren damit, wie traurig es um ihre Er— kenntniß von dieſem heiligen Sacramente ſteht. Eine andere Eigenthümlichkeit des heiligen Abendmahls, wie überhaupt der heiligen Sacra⸗ mente, iſt, daß es zu den Charaktern, zu den Feldzeichen der Kirche und zu den Siegeln der Lehre gehört. In welcher Kirche man daher an dem heiligen Abendmahle theilnimmt, zu der Kirche und deren Lehre bekennt man ſich. Eine innigere brüderliche Gemeinſchaft kann es nicht geben, als in welche man mit denen tritt, in deren Gemeinſchaft man das heilige Abendmahl genießt. „Denn“, ſagt der heilige Apoſtel, „ſo oft ihr von dieſem Brod eſſet, und von dieſem Kelch trinket, ſollt ihr des HErrn Tod verkündigen, bis daß er kommt“, 1 Cor. 11, 26., und: „Ein Brod iſt es, ſo ſind wir viele Ein Leib; dieweil wir alle Eines Brodes theilhaftig ſind“, 1 Cor. 10, 17. Es iſt alſo ein großer Unterſchied, ob man in einer fremden kirchlichen Gemeinſchaft einmal die Predigt mit anhört, und ob man da an der Feier des heiligen Abendmahls theil⸗ nimmt. Die Predigt kann man da wohl zu Zei⸗ ten mit anhören, vielleicht um die Lehre einer ſol⸗ chen Parthei kennen zu lernen, ohne dadurch an falſchgläubigem Gottesdienſte theilzunehmen; hin⸗ gegen die heilige Communion iſt ein Act des Bekenntniſſes; communicirt man in einer frem⸗ den Kirche, ſo ſchließt man ſich an dieſelbe that⸗ ſächlich an, tritt als Zeuge für die Lehre derſelben auf und erklärt die Glieder derſelben für ſeine Glaubensbrüder und Glaubensſchweſtern. Was iſt nun, dies vorausgeſetzt, von der Sitte — 16 zu halten, bei der Feier des heiligen Abendmahls alle Gegenwärtigen ohne Unterſchied zur Theil⸗ nahme einzuladen und ohne Prüfung zuzulaſſen? Daß dies Prediger thun, welche ſelbſt nicht glau— ben, daß im heiligen Abendmahl der Leib und das Blut des Sohnes Gottes gegenwärtig ſei und von allen Communicanten genoſſen werde, Prediger, welche das heilige Abendmahl für ein bloßes Erinnerungs-Abendeſſen, für eine bloße Ceremonie halten, wie die Reformirten, Metho⸗ diſten und die meiſten Unirt-Evangeliſchen: dies iſt ganz natürlich; aber wenn ſolche ſo handeln, die lutheriſche Prediger ſein wollen und von der Wahrheit der lutheriſchen Lehre vom heiligen Abendmahl überzeugt ſind, das iſt unverant⸗ wortlich. Solche Prediger handeln erſtlich wider das Ge— bot Gottes: „Mache dich nicht theilhaftig frem— der Sünden.“ 1 Tim. 5, 22. Denn wer eine Sünde hindern kann, und er hindert ſie nicht nur nicht, ſondern leiſtet ihr ſelbſt Vorſchub, der macht ſich derſelben theilhaftig. Nun könnten jene Pre⸗ diger wohl gar oft die ſchreckliche Sünde des un⸗ würdigen Abendmahlsgenuſſes hindern, aber ſie thun dies theils aus Menſchenfurcht, theils aus Menſchengefälligkeit nicht nur nicht, ſondern lei⸗ ſten jener Sünde durch ihre leichtſinnigen Ein⸗ ladungen auch noch Vorſchub; o wie ſchrecklich wird darum einſt ihre Verantwortung ſein! Wie werden ſie einſt erſchrecken, wenn ihnen Gott alle die Schuld an dem Leibe und Blute Chriſti, welche die ohne alle Prüfung von ihnen zu— gelaſſenen unbußfertigen, un- und falſchgläubigen Menſchen auf ſich geladen haben, als ihre eigene anrechnen wird! Gewiß, wenn unwürdige Com⸗ municanten einſt verdammt werden, ſo werden die⸗ jenigen, die ſie dazu verlockt haben, eine zehnfache Verdammuiß erleiden müſſen. Lu ther ſchreibt in dem Unterricht für die Kirchenviſitatoren: „Man ſoll auch niemand zum heiligen Sacra— ment gehen laſſen, er ſei denn von ſeinem Pfarr⸗ herrn inſonderheit verhört, ob er zum hei⸗ ligen Sacrament zu gehen geſchickt ſei? Denn St. Paulus ſpricht, 1 Cor. 11, 27., daß die ſchul⸗ dig ſind an dem Leibe und Blute Chriſti, die es unwürdiglich nehmen. Nun unehren das Sacrament nicht allein, die es un⸗ würdig nehmen, ſondern auch, die es mit Unfleiß Unwürdigen geben.“ Hierzu komimt, daß ſich ein Prediger dadurch inſonderheit ſchwer verſündigt, indem er dadurch ein untreuer, ſorg⸗ und gewiſſenloſer Seelſorger wird. Einem jeden Prediger gilt das Wort des HErrn im Propheten Heſekiel 3, 17. 18.: „Du Menſchenkind, ich habe dich zum Wächter ge— ſetzt über das Haus Israel; du ſollſt aus meinem Munde das Wort hören, und von meinetwegen warnen. Wenn ich dem Gottloſen ſage: Du mußt des Todes ſterben; und du erinnerſt ihn nicht, und ſagſt es ihm nicht, damit ſich der Gott⸗ loſe vor ſeinem gottloſen Weſen hüte, auf daß er lebendig bleibe: ſo wird der Gottloſe um ſeiner Sünde willen ſterben, aber ſein Blut will ich von deiner Hand fordern.“ Einem jeden Prediger gilt ferner das zu Petro geſpro⸗ * chene Wort des HErrn Matth. 16, 19.: „Ich will dir des Himmelreichs Schlüſſel geben. Alles,! was du auf Erden binden wirſt, ſoll auch im Himmel gebunden ſein; und alles, was du auf Erden löſen wirſt, ſoll auch im Himmel los ſein.“ Einem jeden Prediger gilt das apo⸗ ſtoliſche Wort: „Befleißige dich Gott zu erzeigen einen rechtſchaffenen und unſträflichen Arbeiter, der da recht theile das Wort der Wahr- heit. Und ſtrafe die Widerſpenſtigen; ob ihnen Gott dermaleins Buße gäbe, die Wahrheit zu erkennen, und wieder nüchtern würden aus des Teufels Strick, von dem ſie gefangen ſind zu ſei⸗ nem Willen.“ (2 Tim. 2, 15. 25. 26.) Von. allen rechtſchaffenen Predigern heißt es: „Sie wachen über eure Seelen, als die da Rechen⸗ ſchaft dafür geben ſollen.“ Ebr. 13, 17. Von allem dem, was einem Prediger hierdurch! als Seelſorger obliegt, thut derjenige das Gegen⸗ theil, welcher jedermann ohne Prüfung zum heili⸗ gen Abendmahl hinzu läßt. Er ſoll dem Gott⸗ loſen verkündigen: „Du mußt ſterben“, aber durch die Zulaſſung desſelben zur Gnadentafel ſpricht er zu ihm: „Du ſollſt leben.“ Er ſoll die X Unbußfertigen binden, und er löſ't ſie. Er ſoll die Widerſpenſtigen ſtrafen, daß ſie zur Buße kommen, und er ſpricht ihnen Recht, daß ſie ſich nur deſto mehr verſtocken. Er ſoll über die Ste⸗ len wachen, und er erweiſ't ſich als ein „ſtummer Hund, der“, wie Jeſaias 56, 10. ſagt, „nicht ſtrafen kann, iſt faul, liegt und ſchläft gerne“. Er ſoll den Seelen aus Sünde und Verdammniß helfen, und er ſtärkt ſie in ihrer Unbußfertigkeit, und ſtürzt ſie nur immer tiefer in Sünde, Gottes Zorn, Tod, Hölle und Verdammniß. Ach, ge⸗ wiß, wenn ein Prediger auch ſonſt noch ſo eifrig iſt: behütet er die Seelen, ſo viel an ihm iſt, nicht davor, daß ſie das allerheiligſte Sacrament nicht unwürdig geniehen, ſo wird dieſes Eine ihn ſchon verwerflich machen und ein ſchweres Gericht über ihn als einen Miethling, als einen treuloſen Seelſorger, ja als einen Seelenverderber herab⸗ ziehen. Daher ſchreibt Luther in ſeiner unver⸗ gleichlichen „Vermahnung an die Pfarrherm, wider den Wucher zu predigen“, vom Jahre 1540: „Wenn ſolche Wucherer zürnen wollen, daß du] ſie nicht abſolvireſt, noch das Sacrament reicheſt, noch begrabeſt, .. . ſo ſprich: Dir ſei verboten erſtlich von Gott, daß du keinen Wucherer ſollt für einen Chriſten halten. . . . Und wie käme ich dazu, daß ich ſollte meine Seele für dich und zu dir ſetzen, und mit deiner Sünde mich verdam⸗ men, ſo du ein ſolcher Filz biſt. . .. Auch ſo hilft dich's nicht, und verdammt mich, wenn ich dich gleich abſolvire. Denn Gott und der Kaiſer nehmens doch in ihrem Recht nicht an. Darum ſo thue Buße und recht; wo nicht, ſo kannſt du ebenſowohl ohne mich und meine Abſolution ein⸗ fältig zum Teufel fahren, als daß du mit meiner Abſolution zweifältig zum Teufel fähreſt, und dazu mich, ohne meine Schuld, durch deine Schuld mitnimmſt. Nein, Geſell, es heißt, fahn du hin, ich bleibe hier; ich bin nicht Pfarrherr, daß ich mit jedermann zum Teufel fahre, ſondern daß ich jedermann mit mir zu Gott bringe.“ —