# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S341 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. 341 Zusammenhang in dem ganzen 2. Kap. zu den Col. deutlich ausweise. So erkläre auch Dr. Calov diese Stellen, ja zu Col. 2. sage er sogar: „Unter „„Sabbather““ ist nicht der wöchentliche Sabbath zu verstehen, der vor Mosen, ja gleich bei der Schöpfung eingesetzt wurde, 1 Mos. 2., sondern andere Feste, welche Vorbilder auf Christum waren und mit Christi Zukunft endeten.“ Auf Clausens Erklärung, daß eines Apostels Anordnung, Brauch oder Praxis für uns eine göttlich verpflichtende Kraft habe, wurde geäußert, daß, wenn eine apostolische Anordnung oder Brauch bindend wäre, sie es alle sein müßten; man wolle daher einige dergleichen Beispiele durchgehen, um zu zeigen, wohin eine solche Behauptung führe. Erstens wurde auf Apostelg. 2, 45. hingewiesen, wo uns erzählt wird, daß die Apostel es so einrichteten, daß die ersten Christen alles gemein hatten; ferner auf Ap. G. 15, 29., wo die Synode zu Jerusalem forderte, daß die Christen sich vom Götzenopfer, vom Blut, vom Erstickten und von der Hurerei enthalten sollten. Wer will nun behaupten, daß die Christen aller Zeiten verpflichtet seien, alles das zu halten? Hinsichtlich der Gütergemeinschaft finden wir 1 Cor. 11., daß die Apostel selbst in anderen Gemeinden dies anders einrichteten, und hinsichtlich des Blutessens sagt ja die Augsb. Conf., daß keine Nothwendigkeit mehr sei, sich davon zu enthalten, weil es nun kein Aergerniß mehr anrichte. Ja 1 Cor. 7, 10. und 12. erklärt der Apostel ausdrücklich, daß da wäre ein Gebot, welches der HErr gegeben habe und woran er nichts ändern könne, es gebe aber auch andere Dinge, wo er gern seinen Rath und Meinung geben wolle, ohne jemand daran verbinden zu wollen (vergl. 26—28.). Weiter sei Jac. 5, 14. und 15. ein allgemeiner Befehl gegeben, den doch jetzt niemand mehr halte, denn nicht jede apostolische Anordnung in äußerlichen Dingen ist bindend für uns. Endlich wurde auch Pauli Befehl an die Weiber angeführt, daß sie mit bedecktem Haupt beten sollten, wovon auch in der Augsb. Conf. ausdrücklich gesagt ist, daß wir nicht dazu verpflichtet sind. Wenn wir nun überdies bedenken, daß die Apostel uns alles, was zur Seligkeit gehört, lehren sollten, und daß namentlich Paulus sich rühmt, daß er nichts verschwiegen habe, wie sollten es da die Apostel haben unterlassen können, uns eine klare und deutliche Belehrung über den Sonntag zu geben? Wenn Clausen bei Röm. 14. und Col. 2. will, daß da Paulus nicht den Sonntag gemeint habe, so ist es doch gewiß wahr, daß Paulus da von den jüdischen Sabbathen und Festen geredet hat und jeder mußte doch aus seinen Worten die Meinung fassen, daß man auch sonst keinen andern Tag zu halten brauche, und der Apostel begegnete diesem Gedanken keineswegs damit, daß der Sonntag auszunehmen sei. Zu den Galatern redet er ganz allgemein von „Tagen,“ und wenn wir bedenken, daß beide Gemeinden, diese und die zu Rom, aus Juden und Heiden bestunden, welche letztere von jüdischen Tagen früher nicht das Geringste wußten, so wäre es gewiß nothwendig gewesen, diesen ausdrücklich den Sonntag einzuschärfen, wofern derselbe eine neue göttliche Anordnung war. Clausen versuchte nun auf die aus der Apostelgeschichte angeführten