# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S340 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 340 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. gen scheint, als ob Gottes Wort ohne deren Hilfe nicht klar genug wäre. Als ein herrlicher Beweis hiegegen wurde aus unserm Kinderkatechismus Frage 8., 9. u. 10. in der Einleitung zu Pontoppidans Erklärung angeführt. Nach den darin aufgestellten Regeln handelt Clausen nicht, denn er will eine Lehre, die zur Seligkeit geglaubt werden soll, nämlich die von der göttlichen Nothwendigkeit des Sonntags, auf dergleichen Dinge gründen: 1) daß der HErr an diesem Tag auferstanden ꝛc.; 2) daß Paulus an diesem Tag gepredigt; 3) daß Paulus die Korinthier zu Liebeswerken an diesem Tag ermahnt; 4) daß er des HErrn Tag genannt wird. Dagegen muß er bei den klaren Stellen Röm. 14, 5. 6. und Col. 2, 16. den Ausweg suchen, daß Paulus, wenn er sagt, „alle Tage," den Sonntag ausgenommen haben müsse. Aber könnte man da sagen, daß der Apostel klar und deutlich genug gesprochen habe? Der Apostel nennt ja zu den Col. ausdrücklich „Feiertage;" wie könnte da der Sonntag ausgenommen sein? — Clausens sämmtliche Beweisstellen sind: Marc. 2, 27., 1 Mos. 2, 3., A. G. 20, 7., 1 Cor. 16, 2., Offenb. 1, 9. Aber ist denn darin klar und deutlich gelehrt, daß wir den Sonntag heilig halten oder der Strafe göttlichen Zornes unterworfen sein sollen? Wo ist ein einfältiger Christ, der dies auch nur in einer einzigen dieser Stellen finden kann? Was die Auferstehung ꝛc. betrifft, so ist in der Schrift nur erzählt, daß diese Begebenheiten an dem ersten Tag in der Woche stattgefunden haben. Clausen solle doch bloß auf diese seine eigenen Beweisstellen sehen und auf nichts anderes, auch nicht auf den Umstand, daß wir seit [unleserlich] Jahren den Sonntag gehabt haben und ihn für alles in der Welt nicht missen wollten. Hätte Gott mit diesen Worten das gemeint, was Clausen hineinlegen will, so könnte man ihn mit Grund dunkler und undeutlicher Rede anklagen. Auf alles dies antwortete Past. Clausen, daß der Sonntag kein Gebot, sondern eine Gabe sei, woraus die Verpflichtung folge, ihn zu gebrauchen, nicht in knechtischer Furcht, sondern in kindlichem Geist. Ueberdies leite er die Verpflichtung nicht her von einer einzelnen, sondern von mehreren Stellen in Verbindung. Jede einzelne allein beweise nichts, auch sei die Heilighaltung des Sonntags nicht ausdrücklich in Gottes Wort befohlen, aber weil dieser Tag wegen der Auferstehung ꝛc. des HErrn Tag genannt und von den Aposteln zu gottesdienstlichen Versammlungen und Werken der Liebe gebraucht worden sei, so sei klar, daß er von ihnen besonders heilig gehalten wurde, und sei er daher keine menschliche, sondern eine göttliche Ordnung, denn die Apostel thaten alle ihre Werke unter Leitung des heil. Geistes. Brauch und Praxis der apostolischen Kirche menschliche Ordnung zu nennen, sehe er für falsche Lehre an, gleichwie auch seines Gegners Lehre vom Sonntag sehr verderblich sei und dazu dienen könne, den frechen, weltlich gesinnten, ungöttlichen Haufen zu bestärken, der so schwer genug zu bewegen sei, daß er zur Kirche komme. Hinsichtlich der Stellen Röm. 14. und Col. 2., so handelten diese nicht vom Sonntag, sondern, insoweit sie nicht die heidnischen Opfertage ꝛc. angehen dürften, von den im A. T. bestimmten Tagen, was der