# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S339 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth.-Kirche. 339 heit zu beschuldigen, da er allewege die Stiftung des Sonntags als eine Gabe, nicht als ein Gebot oder einen Zwang hervorgehoben habe und den Tag gehalten wissen wolle in Uebereinstimmung damit. Dagegen wurde bemerkt, daß Clausens Grund so lose sei, daß der beste Gegenbeweis von unsrer Seite kaum mehr wirken könne, als Clausens eigene unsichere Beweisführung. Er sollte versuchen, uns ein Gebot Gottes zu zeigen, aber weder er noch ein anderer könne eines finden. Statt eines klaren bestimmten Wortes Gottes, bekomme man nur Hindeutungen, aber darauf seinen Glauben zu gründen sei Mysticismus. Man sagt: Gott ruhte am 7. Tag; aber müssen wir deshalb dasselbe thun? So müßten wir ja auch am Sonntag von den Todten auferstehen und am Donnerstag gen Himmel fahren; denn Christus that dieses beides an jenen Tagen. Clausen bleibt nicht beim Wort, sondern hat seine Meinung aus seinem eigenen Hirn, wo die hochgelehrten Leute unsrer Tage so vieles finden; Gottes Wort ist ihm nicht klar genug an sich selbst. Deshalb weicht er auch dem Wort, da er Röm. 14, 5. und 6. erklären soll, so sorgfältig aus. Er behauptet, daß, wenn der Apostel sagt: „alle Tage," er den Sonntag ausnehme; aber wo steht das geschrieben? Statt daß der Apostel sagt, niemand solle uns richten über Tage, ja befürchtet, er möchte an den Galatern vergeblich gearbeitet haben, weil sie Unterschied unter den Tagen machten, behauptet Clausen, daß es ein Gebot von der Zeit der Schöpfung an sein und auch uns gelten soll, gerade Unterschied unter den Tagen zu machen. Während er aber einräumt, daß dies Gebot für uns nicht enthalten sei in dem 3. Gebot des A. T., kann er, da er ein Gebot im N. T. finden soll, kein anderes finden, als daß der Apostel an einem Sonntag gepredigt hat ꝛc. Clausen will sich darauf berufen, daß Luther gesagt hat, die Natur selbst weise einen Ruhetag an. Ja er reihet daran, daß Luther sogar gesagt hat, Adam im Paradiese sollte einen Ruhetag haben. Aber dies hat Luther selbst nie als einen Glaubensartikel lehren wollen, und wenn er es gewollt, so sollte uns das nichts kümmern; denn das hat keinen Grund in der Schrift, und weder Luther noch irgend Jemand weiß etwas davon. — Auf Clausens Versuch, sich von der Beschuldigung frei zu machen, daß er in Widerspruch komme mit dem 1. Satz des Referats, wurde geantwortet, daß derselbe nicht Stich halte. Denn Clausen wolle gleich von der Schöpfung an die Heilighaltung eines bestimmten Tags und das Feiern an demselben zur Pflicht für Alle und demnach zu einem Moralgebot machen, und da nun das 3. Gebot den Juden diese Verpflichtung auferlegt, so muß ja dasselbe als ein Moralgebot auch uns Christen angehen, was Clausen mit seiner Zustimmung zum 1. Satz in Abrede gestellt hat. Es nützt ihm nichts zu sagen, daß der Ruhetag eine Gabe sei; denn jede Gabe enthält eine Verpflichtung oder ein Gebot, sie recht zu gebrauchen. So ist der Leib eine Gabe; aber deshalb bin ich auch verpflichtet, ihn zu bewahren und übrigens ihn zu brauchen, wie Gott will. Von einer andern Seite wurde besonders hervorgehoben, daß Clausen in obigen Aeußerungen menschlichen Auslegungen eine Bedeutung beizule⸗