# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S338 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 338 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. dächtniß auch an andere Tage geknüpft habe; aber hinsichtlich deren Heilighaltung finden wir doch nicht die Einstimmigkeit wie bei des HErrn Tag. Und wenn auch nicht so deutlich in der heil. Schrift, so finden wir doch bei Ignatius, einem Schüler des Apostels Johannes, daß der Name: „des HErrn Tag" zu der Zeit allgemein war, und daß derselbe besonders zur Heilighaltung gebraucht wurde. Gleichfalls hat auch später die ganze christliche Kirche den Sonntag zum wöchentlichen Sabbath gehabt und zwar nicht bloß zum Gebrauch des Wortes Gottes und zu äußerlicher Ruhe, sondern auch, wie wir aus Marc. 2, 27. und mehreren andern Stellen klar sehen, weil sie nach Gottes Wort verpflichtet waren, den Sonntag heilig zu halten. Die Ruhe war an diesem Tage nicht so wichtig, aber man versündigte sich doch, wenn man ihn aus Unglauben oder Trotz zur Arbeit gebrauchte; wir sollen den ganzen Tag zur Förderung unsrer Heiligung anwenden, und so müssen wir auch ruhen. Bei Gelegenheit einer Entschuldigung Clausens, daß er die Sache so lange aufhalte, äußerte der Vorsitzer, daß niemand die Zeit, die wir darauf verwenden, diese Lehre mit ihm durchzunehmen, für vergeudet ansehen solle, da das so überaus wichtig sei, daß er als ein Lehrer der Kirche von einem Irrthum befreit werde, der so tief und bedeutungsvoll sei, da er die christliche Freiheit aufhebe. Gegen Clausens Vortrag wurde zunächst bemerkt, daß er in Widerspruch mit sich selbst und mit seiner Zustimmung zum 1ten Satz des Referates stehe. Indem er nämlich behaupte, daß Gott bei der Schöpfung den Sabbath gestiftet habe, mache er ihn zu etwas für uns zu halten Nothwendigem, müssen wir ihn aber nothwendig halten, so ist er ein uns verpflichtendes Moralgebot und demnach kann man nicht mit dem 1. Satz sagen, daß kein bestimmter Tag für uns verpflichtend ist. Auch wurde aufmerksam gemacht auf die Aehnlichkeit zwischen Clausens Lehre vom Sonntag und der Auffassung der Grundtvigianer von der Schrift. Diese sprächen auch von der Schrift als einer Gabe, fänden aber doch, daß sie für das einfältige Volk gar weitläufig und schwer sei und setzten deshalb die 3 Glaubensartikel zur obersten Regel, nach welcher die Schrift geurtheilt werden müsse und gleichwie Clausen immerhin einige schwache Haltpunkte und Fingerzeige in der Schrift für die göttliche Stiftung des Sonntags habe, so habe auch diese Parthei einige dergleichen für ihren Standpunkt gefunden; z. B. wo in der Schrift von der Glaubensregel gesprochen wird, da verstehe sie dies von den Glaubensartikeln. Wo man aber dergestalt außer der Schrift etwas sucht, das Gottes geoffenbarten Willen an die Menschen enthalten soll, da hat man den Keim zu dem ganzen Pabstthum. Hierauf erwiederte Past. Clausen, daß die Vergleichung mit dem Grundtvigianismus nicht passe, denn er wolle nicht über die Schrift hinausgehen noch sich auf etwas anderes stützen. Er erkenne sich auch nicht im Widerspruch mit dem 1. Satz, denn da werde nur vom 3. Gebot gesprochen, er aber führe die verpflichtende Kraft des Sonntags nicht auf das 8. Gebot zurück. Auch habe der Vorsitzer kein Recht, ihn eines Angriffs auf die christliche Frei⸗