# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S337 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. 337 der Unschuld bedurft haben und das kann man leicht daran sehen, daß ihm ja Gott schon im Paradies Arbeit auferlegte. Aber wenn man Arbeit hat, bedarf man der Ruhe und um so mehr zu gewissen Zeiten, um gleichsam vom Geschöpf zu dem Schöpfer selbst geführt zu werden, wie Luther sagt, daß auch die Natur fordert, daß man mindestens einen Tag in der Woche zur Ruhe habe. Man muß es daher als ausgemacht ansehen, daß der Sabbath, d. i. ein Ruhetag, nicht vom 3. Gebot abhängt, sondern eine Gabe von Gott an die Menschen ist von Anfang an, und nirgends findet man, daß Gott später den Menschen diese Gabe genommen hat. Zum Beweis hierfür könnten auch 2 Mos. 16, 19. u. a. St. angeführt werden, wo es heißt, daß der HErr den Sabbath gegeben habe und zwar schon vor der Gesetzgebung auf Sinai. Hier könnte man vielleicht einwenden, daß es dann bei dem Tag bleiben müße, den Gott zuerst dazu gestiftet hat, nämlich bei dem siebenten. Aber hat ihn Gott um des Menschen willen gegeben, so wird sich die Schwierigkeit leicht heben, wenn man vergleicht, wie er bei der Schöpfung geworden und wie der neutestamentliche Sabbath oder Sonntag entstanden ist. In der Schöpfungs⸗Geschichte werden uns nämlich besondere Werke vor Augen gestellt, die Gott an jedem der 6 Tage gemacht hat und deren Gedächtniß gleichsam sonderlich an jeden dieser Tage geknüpft ist. Am siebenten Tage dagegen that er kein Werk, sondern ruhete; da war Gott allein mit seinem Wort, und deßhalb sollte seines Namens Gedächtniß an diesen Tag geknüpft werden, während an die vorhergehenden Werke geknüpft waren. Im N. T. ist das anders, da sehen wir, daß Christus sich einen Herrn des Sabbaths nennt; durch ihn ist im Anfang alles geschaffen, durch ihn ist also auch der Sabbath ursprünglich geworden und er knüpfte jetzt seines Namens Gedächtniß insonderheit an einen andern Tag. Im A. T., wo das Gesetz dazu gekommen ist um der Sünde willen, war nämlich alles Schatten; im N. T. haben die Schatten aufgehört. Doch schaffte Christus den Sabbath nicht ab — denn derselbe war um des Menschen willen gemacht — sondern lehrte, wie man ihn recht halten solle mit Werken der Liebe und sonderlich mit Betrachtung des Wortes Gottes, und indem er am Sonntag auferstund, sich seinen Aposteln offenbarte, ihnen das Amt übertrug und zugleich seinen Geist ausgoß, knüpfte er an denselben seines Namens Gedächtniß. Wider diese Lehre streitet nicht die Stelle Röm. 14., da diese nur den Tag angeht, der nach dem levitischen Ceremonialgesetz gehalten wird. Meinete der Apostel auch den Sonntag, so käme er mit sich selbst, mit den andern Aposteln und mit der ersten Kirche in Streit, nicht allein weil er selbst an diesem Tag zu Troas gepredigt hat, sondern mehr noch weil er den Corinthiern diesen Tag als einen Tag zu Liebeswerken bezeichnete und sonderlich weil derselbe des HErrn Tag genannt wird, welches nur geschehen sein kann, weil der HErr diesen Tag gleichsam besonders geheiligt, gesegnet und ausgezeichnet hat. Wenn also Röm. 14, davon redet, alle Tage gleich zu halten, so kann dies durchaus nicht auf den Sonntag angewendet werden, der im N. T. auf eine so ganz besondere Weise benannt und gebraucht wird. Man sagt, daß Christus seines Namens Ge⸗ 22