# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S336 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 336 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. dern bestimmten Tag in der Woche als einen Feier- und Ruhetag auszusondern? Diese Frage wurde von vielen sogleich mit einem bestimmten „Nein" beantwortet, und außer dem bereits Gesagten zur Begründung angeführt: Wenn sich irgend eine Verpflichtung für die Christen findet, einen bestimmten Tag heilig zu halten, so muß dieselbe entweder eine moralische oder eine ceremonielle sein; nun sind die Ceremonialgebote uns im N. T. nicht auferlegt: also müßte die Verpflichtung eine moralische oder bei der Schöpfung uns ins Herz geschriebene sein. Aber dann müßte sie auch auf eines der 10 Gebote, welche die kurze Summe des Moralgesetzes sind, zurückgeführt werden können. Nun haben wir aber gehört, daß sie sich nicht findet im 3. Gebot, auch hat noch keiner nur einmal versucht, sie in einem andern der 10 Gebote zu finden: folglich kann da keine Verpflichtung sein. Uebrigens, wenn es eine sein sollte, so dürfte sie nicht herausgefunden werden allein aus dunklen und verhüllten Hindeutungen und Fingerzeigen der Schrift, dergleichen Past. Clausen früher für seine Meinung angeführt hat und wo wir nicht leugnen, daß da Aufforderung genug für uns ist, lieber den Sonntag als einen andern Wochentag zum besonderen Feiertag zu wählen, gleichwie Aufforderung genug ist, Ostern und andere Feste zu halten; es dürfte auch nicht bloß der faktische Umstand sein, daß der HErr an einem Sonntag auferstanden ist ꝛc.; sondern es müßte ein klarer, bestimmter Befehl sein, der ohne alle Auslegungskunst könnte verstanden werden. Aber weit entfernt, daß ein solcher gefunden würde, sind im Gegentheil klare Worte in der Schrift darüber, daß kein Unterschied unter den Tagen ist und es heißt da: „Niemand richte euch hierin." Aber wenn Jemand ein Moralgebot überträte und sich der Hurerei, des Mordes oder der Dieberei schuldig machte, so könnte doch Gottes Wort darüber nicht zu den Christen sagen: „Niemand richte euch hierin!" Ja der Apostel straft sogar die Galater, daß sie „Unterschied unter den Tagen" machten, und fürchtet deßhalb, daß er vergebens an ihnen gearbeitet haben dürfte. Wir können freilich ein starkes, eingewurzeltes Vorurtheil haben, daß der Sonntag von Gott gestiftet sei; aber diese, wie alle menschlichen Gedanken und Meinungen müssen doch vor so klaren und einfachen Worten Gottes weichen. Past. Clausen bat jetzt um Erlaubniß, seine Meinung in dieser Sache entwickeln zu dürfen. Er glaube, wenn wir aus Gottes Wort nach der Analogie des Glaubens schließen müßten, daß etwas Gottes Wille sei, so wären wir ebenso verpflichtet dem Folge zu leisten, als wenn wir ein ausgesprochenes Gebot hätten. Hinsichtlich des ersten Ursprungs des Sabbaths glaube er, daß des HErrn Wort Marc. 2, 27. „Der Sabbath ist um des Menschen willen gemacht," uns zeige, derselbe stamme gleich von der Schöpfung her. Indem er das Wort „Menschen" [nicht Juden] gebrauche, zeige nämlich der HErr die allgemeine menschliche Bedeutung des Sabbaths an und könne daher in dieser Stelle nicht von dem durch Mosen im 3. Gebot, sondern nur von dem gleich nach der Schöpfung gestifteten Sabbath reden. Und wenn Gott den Sabbath damals stiftete, so mußte ihn der Mensch schon im Stand