# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. 335 brauch des Sonntags in der Kirche ein Beweis für und nicht wider diesen Satz. Sonst müßte man beweisen, daß uns das N. T. befohlen hat, den Samstag mit dem Sonntag zu vertauschen; aber das kann Niemand. Auch Past. Clausen erkannte, daß wir den Sonntag nicht halten wegen des Befehls im 3. Gebot, denn der geht den Samstag an. Das hatte er sich so vorgestellt, als wenn der Sabbath jetzt um einen Tag vorgerückt worden wäre; aber das kann nicht so sein, denn wenn der Tag, den das Gebot angeht, verrückt ist, so ist das Gebot abgeschafft. Dies stimmt auch mit Col. 2, 16., wo der besondere Sabbath der Juden für abgeschafft erklärt ist. Daraus folgt aber auch, daß uns im 3. Gebot kein Feiern am Sonntag befohlen ist, sondern daß wir da ruhen, theils, wie Luther sagt, weil die Natur Ruhe fordert, theils weil wir, sollen wir Gottes Wort hören, von unsrer Arbeit ruhen müssen. Von anderer Seite wurde auch hervorgehoben, wie der Sabbath ein Bundeszeichen sein sollte zwischen Gott und seinem Volk; wenn nun der alte Bund aufhören sollte, so mußte ja auch das Zeichen abgeschafft werden, als der Mittler des neuen Bundes kam. Gott zog im alten Bund sein Volk auf wie ein Kind und dazu gebrauchte er viele äußere Formen, Gebote und Ceremonien. Wollte man nun eines dieser Ceremonialgebote für uns zu einem bindenden machen, so müße man sie alle gelten lassen, und es zeige sich auch, daß die, welche die falsche Lehre vom Sabbath herein ließen, in die schrecklichste Gesetzesknechtschaft fielen und z. B. nicht wagten, am Sonntag weiter denn 1000 Schritte zu gehen. Mehrfache Aufforderungen ergingen an die, welche noch nicht klar wären, mit ihren Bedenken und Einwänden hervorzukommen, und Past. Clausen erklärte jetzt, daß er zwar mit dem Satz, wie er dastehe, ganz einverstanden sei, aber nicht mit der ganzen Beweisführung, deren man sich bedient; er fürchte daher, daß man eine andere Meinung in denselben legen könne, und wolle lieber noch nicht beistimmen. Auf die Aufforderung des Vorsitzers, anzugeben, was er Zweideutiges in demselben fände, antwortete er, derselbe sei klar genug. Seine Meinung sei, daß wir in Folge des 3. Gebots weder den Samstag oder Sonntag oder einen andern bestimmten Tag noch irgend einen von den 7 Tagen zu feiern brauchten und daß wir am Sonntag nicht ruhen, weil das 3. Gebot es uns befiehlt. Past. Ottesen als der Verfasser des Satzes erklärte, daß weder die Worte des Satzes etwas anderes enthielten, noch daß er eine andere Meinung dabei gehabt habe, als die, welche Past. Clausen jetzt ausgesprochen, mit welcher Erklärung letzterer zufrieden gestellt war, so daß er dem Satz beistimmen konnte. Nachdem dergestalt dieser 1. Satz des Referats so weit zur Klarheit gebracht worden war, achtete man es auf Grund der früheren Aeußerung des Past. Clausen, daß er glaube, aus andern Stellen der heil. Schrift die göttliche Gültigkeit des Sonntags als eines Feier- und Ruhetags beweisen zu können, am zweckmäßigsten, zunächst die Frage zu beantworten: Findet sich außer dem 3. Gebot irgend ein Wort Gottes, welches die Christen verpflichtet, den Sonntag oder einen an⸗