# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S334 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 334 Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. Egyptenland geführt hat" und redet also da nur zu den Juden. So verheißt er auch im 4. Gebot langes Leben im Lande Canaan, natürlich aber nicht uns, sondern den Juden, und im 10. Gebot spricht er zu solchen, welche Knechte und Mägde, d. i. Sklaven und Sklavinnen haben, die sich doch nicht bei allen Völkern finden. Moralgesetz ist also in den 10 Geboten nur das, was bei der Schöpfung in aller Menschen Herz geschrieben worden ist und wozu sich deshalb jeder in seinem Gewissen, wenn dasselbe zum Nachdenken über Gottes Wort erweckt worden ist, verbunden erkennen muß. Dergestalt kann ich leicht jeden Heiden oder Türken überführen, daß es Sünde ist zu stehlen, denn das sagt ihm sein Gewissen, aber an einem bestimmten Tag zu ruhen oder denselben zu feiern, davon weiß sein Gewissen nichts. Weil übrigens das Gewissen durch die Sünde verdunkelt ist, so ist uns Gott im N. T. zu Hülfe gekommen, indem er uns klar sagt und festsetzt, was Moralgebot sei, und im Bezug auf das 3. Gebot heißt es da ausdrücklich, daß der Sabbath als ein bestimmter Tag ein „Schatten" ist, Col. 2, 16., und ist mein Freund gekommen, so suche ich nicht länger nach seinem Schattenbild; Röm. 14, heißt es, daß beide, der, welcher alle Tage gleich hält, und der, welcher, Unterschied unter den Tagen macht, dazu Freiheit haben und „sollen in ihrer Meinung gewiß sein und es dem Herrn thun." Dagegen ist Hebr. 4. erklärt, welcherlei Ruhe wir im N. T. haben sollen. Man muß bei den göttlichen Befehlen darauf sehen, wem er sie gegeben hat, so hier, daß es die Juden sind, welchen er befohlen hat, den 7. Tag zu halten, und daß er uns nicht irgend einen Tag befohlen hat. Gott befahl dem Noah, eine Arche zu bauen, aber dadurch bin ich nicht verpflichtet, es auch zu thun. Als ein Kennzeichen, daß ein Gebot ein Moral Gebot ist, wurde außer den zwei genannten, nämlich dem Zeugniß des Gewissens und der Bestätigung des Gebotes im N. T., noch ein drittes angeführt, nämlich daß Gott dessen Uebertretung auch an den Heiden straft. Aber wir finden nirgends, daß sie der HErr wegen Uebertretung des Sabbaths straft. Während die Canaaniter wegen vieler andrer Sünden gestraft wurden, so waren es nur die Juden, welche gestraft wurden, weil sie den Sabbath nicht hielten. Ferner wurde darauf aufmerksam gemacht, daß man dem Sabbathsgebot nicht deßhalb eine für alle Zeiten bindende Kraft beilegen dürfe, weil es heißt, daß derselbe solle sein „zu einem ewigen Gedächtniß." Denn dies Wort wird auch von solchen Dingen gebraucht, die nur für die Zeit des A. T. währen sollten, wie z. B. die Beschneidung. Müssen wir nun demnach einräumen, daß das 3. Gebot in der Weise, daß sie verpflichtet waren, einen bestimmten Tag zu halten, den Juden gegeben ist, so ist klar, daß, wofern wir Christen uns auch auf diese Weise an das Gebot verbunden achten, wir denselben Tag halten müssen, der im Gebot den Juden auferlegt ist, nämlich den Samstag. Thun wir das nun nicht, sondern gebrauchen wir den Sonntag als Feiertag, so erklären wir eben damit, wie auch die Augsb. Conf. sagt, daß wir uns nicht wie die Juden durch das 3. Gebot an einen bestimmten Tag gebunden halten, und somit ist der Ge⸗